Aufgrund der Veranstaltung „Seequency“ am Garchinger See wurde von der Stadtverwaltung Garching eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Alkohol und Glasflaschen im Umfeld des Geländes am Garchinger See verbietet. Die Stadtverwaltung weist dringend darauf hin, die Verbote der Allgemeinverfügung zu beachten:
Es ist verboten, alkoholhaltige Getränke zur der Veranstaltung „Seequency“ am Garchinger See in Garching b. München mitzubringen und solche mitgebrachten Getränke zu konsumieren. Außerdem ist es verboten, Glasflaschen mitzubringen und mitzuführen. Dies gilt nicht für die an zugelassenen Ausschankstellen ausgegebenen und konsumierten Getränke.
Zur Prävention sind größere Taschen, Handtaschen, Rucksäcke sowie Helme verboten. Ebenso werden die Zuschauer gebeten, auf das Mitbringen von Gegenständen aller Art zu verzichten, die nicht zwingend benötigt werden. Kleine Kosmetiktäschchen und Gürteltaschen werden nach händischer Überprüfung zugelassen.
Das Verbot gilt von Samstag, 24.06.2017, 13:00 Uhr bis Sonntag, 25.06.2017, 01:00 Uhr.
Die Allgemeinverfügung kann im Ordnungsamt der Stadt Garching, Zimmer 0.18, eingesehen werden.
Quelle: Stadt Garching b. München