Beflaggung der städtischen Gebäude zum 23. Mai
Maria Sabbas-Scouras
Am 23. Mai werden die städtischen Gebäude zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes beflaggt.
Der Parlamentarische Rat hatte am 23. Mai 1949 in Bonn in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai 1949 beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Aufgrund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, am 23. Mai 1949 das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Am 23. August 1990 beschloss die Volkskammer der DDR den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 3. Oktober 1990. Damit gilt das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk.
Quelle: Stadt Garching b. München