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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Per Job-Speeddating zum Traumberuf

Maria Sabbas-Scouras

Online-Aktion zur Berufsorientierung im Landkreis München – Initiative des Landratsamts München sowie der Gemeinden Gräfelfing und Planegg für die Region Süd-West

Egal ob Startups und Gründerzentren, Familien- und Handwerksbetriebe oder namhaften Konzerne und Forschungseinrichtungen – der Landkreis gilt nicht nur als idealer Standort zum Leben, sondern auch zum Arbeiten. Gemeinsam mit den Wirtschaftsförderinnen der Gemeinden Gräfelfing und Planegg hat das Landratsamt München nun eine Vor-Ort-Veranstaltung ins Digitale geholt: Das Job-Speeddating digital bringt am Mittwoch, 17. Februar 2021, interessierte Jobsuchende mit passenden Unternehmen auf einer Online-Plattform zusammen.

Die Plattform verfügt über einen Newsfeed, eine Stellenbörse, eine Matchingfunktion nach persönlichen Interessen, ein Terminvergabesystem und die Möglichkeit, direkt per Chat oder Videocall miteinander zu kommunizieren. So sollen passende Menschen zusammengebracht, Informationen ausgetauscht und auch Praktika oder Stellen vermittelt werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Der Schwerpunkt der Online-Veranstaltung liegt auf den Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und beruflicher Wiedereinstieg. Impulsvorträge, Beratungstermine und Gruppenchats werden von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, der Agentur für Arbeit, der Service GmbH des audits berufundfamilie sowie von der Frauenakademie München e.V. angeboten und runden das Programm ab.

Zehn Minuten pro Arbeitgeber

Am Tag des Job-Speeddatings haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 9 Uhr die Möglichkeit, Termine bei den verschiedenen Arbeitgebenden zu buchen. In je zehnminütigen Videocalls haben die Arbeitsuchenden die Möglichkeit in kurzer Zeit zu einer Vielzahl an Unternehmen Kontakte zu knüpfen.

Die Plattform wird bereits ab Freitag, 12. Februar, freigeschaltet. Interessierte können ab diesem Tag ein Profil anlegen und sich mit der Plattform vertraut machen. Neben einem Video-Tutorial stehen auch Beispielprofile als Orientierung zur Verfügung.

Jobsuchende und Arbeitgeber können teilnehmen:

Unternehmen aus der Region Süd-West des Landkreises München haben ebenfalls ab 12. Februar die Möglichkeit sich registrieren, um am 17. Februar im Speeddating geeignete Arbeitnehmer zu finden. Alle Informationen zum Event gibt es unter www.berufswelten.landkreis-muenchen.de.

Das Job-Speeddating digital für die Region Süd-West ist ein Pilotprojekt zur Berufsorientierung im Landkreis München. Folgetermine für weitere Bereiche des Landkreises sind bereits in Planung.

Quelle: Landratsamt München (Stand: 09.02.2021)

Sorgt für einen guten Start: kostenlose Babysprechstunde

Maria Sabbas-Scouras

Ab sofort bietet die Fachstelle AndErl – Frühe Hilfen im Landratsamt München ihre Babysprechstunde jeden Werktag telefonisch und online an

Von A wie Augenentzündung bis Z wie Zahnen – es gibt viele kleine Fragen, mit denen man nicht gleich zum Kinderarzt möchte. Sabrina Hennhöfer und Heidi Dietrich nehmen sich Zeit und geben ganz individuell ihre Tipps.

Normalerweise stehen die beiden Kinderkrankenschwestern direkt in Haar, Ottobrunn, Planegg-Martinsried, Taufkirchen und Unterschleißheim Eltern mit Säuglingen oder Kleinkindern zur Verfügung. Doch da das wegen der Pandemiebekämpfung momentan nicht möglich ist, finden die Sprechstunden künftig digital oder telefonisch statt.

Ausbau der digitalen Sprechstunde

„Der Bedarf an kompetenter Beratung ist da – vielleicht jetzt, mit den Kontaktbeschränkungen, mehr denn je“, weiß Yvonne Grießhammer, Leiterin der Fachstelle AndErl im Landratsamt München. „Deswegen ist es uns ein großes Anliegen weiterhin leicht und ab sofort auch dauerhaft erreichbar zu sein.“

Die telefonische bzw. Online-Sprechstunde steht allen Eltern, mit Kindern zwischen 0-3 Jahren, offen und ist ein Zusatzangebot zum Kinderarzt.

Wann: Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: keine

Anmeldung: telefonisch (089 / 6221-1155 oder 089 / 6221-1250) bzw. per E-Mail an hennhoefers@lra-m.bayern.de und dietrichh@lra-m.bayern.de.

Quelle: Landratsamt München

Ins Landratsamt nur noch mit FFP2-Maske

Maria Sabbas-Scouras

Weitere Maßnahme zum Infektionsschutz bei Vor-Ort-Terminen

Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen gilt sie schon: die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Auch bei Behördengängen ins Landratsamt ist künftig eine Maske dieser erhöhten Schutzkategorie zu tragen.

Die neue Regelung bildet einen weiteren Baustein im Maßnahmenkatalog der Behörde, um die Kunden und Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Zu allen persönlichen Terminen im Landratsamt München muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Terminvereinbarungen werden die Bürger ab sofort darauf hingewiesen, zum Termin eine entsprechende Schutzmaske mitzubringen. Bürger die bereits einen Termin für die kommende Woche vereinbart haben, werden gebeten, auch diesen bereits nach Möglichkeit mit FFP2-Maske wahrzunehmen.

Weiterhin gilt: Viele Anliegen können ohne Termin erledigt werden

Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Viele Anliegen können ohne persönliche Vorsprache online, telefonisch oder postalisch erledigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb weiterhin gebeten, vorab zu klären, ob ein Termin überhaupt notwendig ist.

Alle Dienstleistungen und die zuständigen Ansprechpartner stehen auf der Internetseite des Landratsamts im Bereich Bürgerservice zur Verfügung: www.landkreis-muenchen.de/buergerservice.

Quelle: Landratsamt München (Stand 29.01.2021)

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Maria Sabbas-Scouras

Alkoholkonsumverbot auf 22 Plätzen im Landkreis – Maskenpflicht verlängert

Seit Montag, 11. Januar 2021, gelten bayernweit die Regelungen der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Neben der seit Oktober 2020 geltenden Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen ist darin der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freien Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Welche Orte und Plätze dies im Landkreis München konkret betrifft, hat das Landratsamt nun in einer Allgemeinverfügung festgelegt und kommt damit der Verpflichtung der Bayerischen Staatsregierung nach. Außerdem wird die Allgemeinverfügung des Landratsamts München zur weitergehenden Maskenpflicht vom 16.12.2020 bis zum Ablauf des 14.02.2021 verlängert.

Auf insgesamt 22 Plätzen in fünf Gemeinden im Landkreis ist damit ab Freitag, 29.01.2021, 15:00 Uhr, der Konsum von Alkohol untersagt. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen beschlossen. Die Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021.

Die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten kann erheblich dazu beitragen, Infektionsrisiken zu verringern, da durch die damit verbundene Kontaktbeschränkung das Übertragungsrisiko gesenkt wird. Die erhöhte Attraktivität des öffentlichen Raums bei geschlossenen gastronomischen Einrichtungen ist hier einzukalkulieren. Hierdurch werden bestimmte öffentliche Plätze besonders attraktiv, um Partys o. ä. zu feiern. Unter Alkoholeinfluss wird die Steuerung des eigenen Verhaltens unter Berücksichtigung der Bedingungen der Umwelt beeinträchtigt, so dass mit zunehmendem Alkoholkonsum mit einem Verhalten zu rechnen ist, welches das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit nicht mehr zuverlässig erwarten lässt.

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München

Gehölzpflegemaßnahmen in den Erholungsgebieten in Unterföhring

Maria Sabbas-Scouras

Arbeiten im Auftrag des Landkreises laufen bis Ende Februar

Der Landkreis München führt aktuell wieder Gehölzpflegemaßnahmen in den Erholungsgebieten am Feringasee und am Unterföhringer See und den daran angrenzenden Waldflächen durch. Diese sind notwendig, um weiterhin einen sicheren, gesunden und ästhetischen Baum- und Strauchbestand in den Erholungsgebieten zu sichern. Die Arbeiten laufen voraussichtlich noch bis Ende Februar.

Die Gehölzpflegemaßnahmen im Überblick

Bei den Gehölzpflegemaßnahmen in den Erholungsgebieten in Unterföhring werden unter anderem Kronenteile eingekürzt, Kronensicherungen verbaut und Totholz aus den Baumkronen entfernt.

Zusätzlich werden dieses Jahr alternierende Strauchbestände stark gekürzt, um diese zu verjüngen. Ein starker Rückschnitt regt entsprechend einen starken Neuaustrieb der Sträucher an. Entstandene Lücken in den Strauchbeständen werden dadurch im Laufe der kommenden Vegetationsperiode wieder geschlossen.

Einige durch Fäulnis oder holzzersetzende Pilze stark geschädigte Bäume müssen leider gefällt werden. Besonders stark betroffen sind Eschen, die aus Sicherheitsgründen nach einem starken Befall mit dem Eschentriebsterben nur noch geringe Zeit erhalten werden können.

Zum Erhalt eines ansehnlichen Baumbestandes an den Badeseen und in den Waldflächen wird durch die Naturverjüngung ein neuer Bestand an Bäumen und Sträuchern herangezogen.

Hinweise zu den Schnitt- und Aufräumarbeiten

Die Schnitt- und Aufräumarbeiten in Unterföhring haben teils schon begonnen und werden voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein. Für Beeinträchtigungen im Erholungsbetrieb, die durch kurzzeitig notwendige Wegsperrungen, Fahrzeuge und Schnittgut im Erholungsgebiet auftreten können, bittet das Landratsamt München um Verständnis. Besucher werden zu ihrer eigenen Sicherheit gebeten, den Anweisungen der Aufsichtspersonen vor Ort Folge zu leisten.

Für Fragen aus der Bürgerschaft stehen im Landratsamt Oliver Brüßler (zu Waldflächen, Tel.:089/6221-2517) Thomas Kohr (zu Seen, Tel.: 089/6221-1851) als Ansprechpartner zur Verfügung. Fragen können auch per E-Mail an erholungsgebiete@lra-m.bayern.de gerichtet werden.

Quelle: Landratsamt München

Infektionszahlen wieder auf dem Niveau vom Herbst

Maria Sabbas-Scouras

Erstmals seit Oktober sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz unter die 100er-Marke. In einer Arbeiterunterkunft in Unterföhring kommt es zu einem Ausbruch der Seuche

Es ist eingetreten, was Landrat Christoph Göbel (CSU) vergangene Woche nach der Aufarbeitung der Datenpanne in seiner Behörde prophezeit hatte: Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus im Landkreis München sind zurückgegangen und haben sich mittlerweile auf einem mittleren zweistelligen Niveau eingependelt. Mit den niedrigeren Fallzahlen geht auch die wichtige Sieben-Tage-Inzidenz immer weiter zurück. Am Dienstag lag der offizielle Wert des Robert-Koch-Instituts (RKI), der etwa für Maßnahmen zur Bekämpfung der pandemischen Lage herangezogen wird, nur noch bei 77,9 - nach einem Wert von 109,3 am Montag. Es ist das erste Mal seit Ende Oktober, dass der Wert, im Landkreis München unter der 100er-Marke liegt. Noch am vergangenen Freitag hatte die RKI-Inzidenz bei 150,4 gelegen.

Hier für Sie gefunden: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/coronavirus-im-landkreis-muenchen-infektionszahlen-wieder-auf-dem-niveau-vom-herbst-1.5186595

Jeder Corona-Verstoß wird geahndet

Maria Sabbas-Scouras

Sondereinheit stellt schnelle Erledigung der offenen Verfahren sicher

Dem Landratsamt München wird derzeit vorgeworfen, Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung nicht konsequent zu ahnden. Dies ist nicht richtig. Tatsächlich ist die Abarbeitung der eingegangenen rund 1.700 Anzeigen bislang zu langsam erfolgt, in einer Sondereinheit wurde nun Personal gebündelt, um die Vorgänge sehr viel rascher abzuarbeiten.

Jede einzelne Anzeige wird pflichtgemäß geprüft, Anhörungen werden und wurden durchgeführt und jeder nachgewiesene Verstoß führt zu einem Bußgeld, das entsprechend der gesetzlichen Regelungen festgesetzt wird. Jeder Bescheid ergeht innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Frist.

Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München hat das Landratsamt München das Prozedere dazu festgelegt, um in der Bearbeitung deutlich schneller zu werden. Es wurde umgehend eine Sondereinheit gebildet, die nun alle Verfahren möglichst rasch zum Abschluss bringt. Dabei gerät kein einziger Verstoß in Gefahr, wegen Verfristung nicht mehr verfolgt werden zu können. Niemand muss sich also diesbezüglich sorgen oder darf gar hoffen, ungestraft davon zu kommen.

„Es ist auch aus meiner Sicht kein gutes Signal, wenn Verstöße gegen die Corona-Regeln nicht schnell und konsequent geahndet werden, sondern die lange Frist zur Verbescheidung ausgenutzt wird. Denn eine unmittelbare Reaktion dient der Abschreckung und somit auch der Bestätigung rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger, die sich an alle Regeln halten.

Genau deshalb habe ich auch die Sondereinheit zur schnellen Abarbeitung der Verfahren gebildet“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und ergänzt: „Bei aller Notwendigkeit der konsequenten Verfolgung von Verstößen, die ich uneingeschränkt erkenne und befürworte, sollten wir aber auch nicht vergessen, dass unser aller Einsatz vor allem dem unmittelbaren Kampf gegen das Virus dienen muss. Daran arbeiten wir im Landratsamt München tagtäglich und ohne jeden Abstrich – darauf dürfen sich die Menschen verlassen.“

Hintergrund:

Das Landratsamt München arbeitet, wie andere staatliche und kommunale Behörden auch, mit begrenzten Ressourcen in einer pandemischen Ausnahmesituation. Wir müssen für unsere Bürgerinnen und Bürger den bestmöglichen Infektionsschutz gewährleisten und jederzeit schnell auf neue Infektions- und Rechtslagen reagieren. Bürger, Unternehmen, Kommunen, Vereine, Feuerwehren, Parteien, Kirchen etc. kommen in großer Zahl und in den meisten Fällen kurzfristig mit Anliegen, z.B. zu geplanten Veranstaltungen, gewünschten Ausnahmegenehmigungen oder rechtlichen Fragen auf uns zu. In dieser Situation ist es unsere Aufgabe, als Behörde jederzeit und schnell erreichbar zu sein. Auf dieser tagesaktuellen Bewältigung der Infektionslage liegt unser Fokus.

Zu unseren Aufgaben gehört selbstverständlich auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den geltenden Corona-Regeln. Beim Landkreis München sind seit Beginn der Corona-Pandemie rund 1.700 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln eingegangen. Der Großteil der Anzeigen kommt von der Polizei. Jede einzelne Anzeige wird von uns geprüft und, wann immer rechtlich möglich, entsprechende Bußgelder erlassen.

Bislang wurden rund 400 Verfahren bearbeitet, in denen das Verfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt werden musste. Einstellungen wegen eingetretener Verfolgungsverjährung gab es nicht. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, so dass dies auch in absehbarer Zeit nicht droht. In einem großen Teil der Fälle wurden die Betreffenden bereits zu den im Raum stehenden Vorwürfen einer Ordnungswidrigkeit angehört. Die Anhörung ist Voraussetzung für das weitere Bußgeldverfahren. In bislang elf Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen. Alle noch offenen Verfahren werden weiterverfolgt mit dem Ziel, schnellstmöglich entsprechende Bußgeldbescheide zu erlassen. Dafür setzen wir aktuell eine Sondereinheit ein, die durch entsprechende Personalmehrungen und Personalumschichtungen in der Lage sein wird, eine möglichst schnelle und konsequente Erledigung der offenen Verfahren sicherzustellen.

Quelle: Landratsamt München

Kostenlose FFP2-Masken für anspruchsberechtigte Landkreisbürger

Maria Sabbas-Scouras

Mehr als 93.000 Masken stehen für pflegende Angehörige und Menschen in sozialen Härten zur Verfügung

Vor wenigen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, ab dem heutigen Montag, 18. Januar, eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel einzuführen. Auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist das Tragen dieser Schutzmasken weiterhin verpflichtend. Um insbesondere für pflegende Angehörige sowie für Bürgerinnen und Bürger in sozialen Härten die zusätzlichen Belastungen durch die Anschaffung der teureren Schutzmasken abzufedern, stellt der Freistaat insgesamt rund 3,5 Millionen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung, die ab Anfang dieser Woche an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgeliefert werden. Von dort werden sie dann an Kommunen sowie direkt an berechtigte Personen weiterverteilt.

Über 26.600 Masken für pflegende Angehörige

Rund eine Million Masken stellt der Freistaat für Personen zur Verfügung, die sich derzeit um die Pflege eines Angehörigen kümmern. Auf den Landkreis München entfallen davon etwa 26.600 FFP2-Masken. Diese wird das Landratsamt anteilig je nach Einwohnerzahl in den kommenden Tagen an die 29 kreisangehörigen Kommunen weiterleiten, die die Weitergabe an die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger organisieren. Den Transport der Schutzausrüstung übernimmt einmal mehr das Technische Hilfswerk (THW).

Anlaufstelle für diese Personengruppe ist jeweils der Wohnort der pflegebedürftigen Person. Jede Hauptpflegeperson erhält drei kostenlose FFP2-Masken. Um die Masken zu erhalten, müssen Pflegepersonen lediglich ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrads der bzw. des Pflegebedürftigen vorweisen.

Um in der aktuellen Situation größere Menschenansammlungen zu vermeiden, bittet das Landratsamt München anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, sich vorab bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen zu erkundigen, wie die Ausgabe der Masken vor Ort geregelt wird.

Auch Personen, die eine Berechtigung zur Nutzung der Tische und Tafeln in den jeweiligen Gemeinden besitzen, sowie Obdachlose können sich vor Ort in den Kommunen mit FFP2-Masken versorgen. Je fünf Masken sind hier pro Person vorgesehen.

Ausstattung von Grundsicherungsempfängern mit FFP2-Masken

Auch Personen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden aus dem Kontingent des Freistaats mit FFP2-Masken versorgt. Mehr als 66.600 Masken erhält der Landkreis München vom Freistaat für diese Personengruppe. Fünf Masken soll jeder anspruchsberechtigte Grundsicherungsbezieher ab 15 Jahren erhalten. Diese versendet das Landratsamt direkt an die Bedürftigen, um auch hier unnötige Wege und Kontakte bei der Abholung zu vermeiden.

„Die Verpflichtung, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel künftig einheitlich FFP2-Masken zu nutzen, ist aus meiner Sicht richtig und wichtig“, so Landrat Christoph Göbel. „Die Versorgung besonders belasteter Bürgerinnen und Bürger durch den Freistaat zumindest mit einem Grundstock an entsprechender Schutzausrüstung ist folglich nur konsequent und sehr zu begrüßen. Mein Dank gilt einmal mehr unseren Städten und Gemeinden, die hier ein weiteres Mal unterstützend tätig werden, ebenso wie dem THW und den weiteren Beteiligten, die auch diese Aufgabe in kürzester Zeit erfolgreich stemmen werden“, so Göbel.

Quelle; Landratsamt München

Stand: 18.01.2021

Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel

Maria Sabbas-Scouras

Landratsamt München legt Orte fest, an denen heuer ein striktes Feuerwerk-Verbot gilt

Das Jahr 2020 war und ist in jeder Hinsicht ein Ausnahmejahr – und nach den letzten Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung wird es auch in ungewohnter Art und Weise enden: ohne Feuerwerk. Was viele Silvesterfans enttäuschen mag, ist mit Blick auf die zuletzt enorm gestiegenen Corona-Infektionszahlen unvermeidlich.

Die Bayerische Staatsregierung hat in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) untersagt, auf bestimmten öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, pyrotechnische Gegenstände mit sich zu führen oder abzubrennen.

Welche Orte von dem Verbot erfasst sind, haben nach der 11. BayIfSMV die Kreisverwaltungsbehörden festzulegen, im Landkreis München also das Landratsamt München. Mit Allgemeinverfügung, die am 30. Dezember 2020 um 00:00 Uhr in Kraft tritt, hat das Landratsamt München unter Einbindung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden typische Silvestertreffpunkte festgelegt, für die das Verbot gilt.

Vom Verbot erfasst sind Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes (SprengG). Dies umfasst das typische „Silvester-Feuerwerk“, also beispielsweise Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter und Knallkörper. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist in diesem Jahr ebenfalls untersagt.

Das Landratsamt München bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für und Beachtung dieser Maßnahmen. Von feiernden und böllernden Menschengruppen geht nicht nur eine unvertretbar große Infektionsgefahr aus. Mit Blick auf die alljährlichen Unfälle mit Pyrotechnik ist auch eine Überforderung der ohnehin bereits stark belasteten Kliniken zu befürchten. Bei Verstößen gegen das Böller-Verbot droht ein Bußgeld von 500 Euro.

Im Übrigen weist das Landratsamt München darauf hin, dass die Ausgangsbeschränkungen der 11. BayIfSMV auch zum Jahreswechsel gelten. Pyrotechnik abzubrennen stellt keinen triften Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Nachts, das heißt von 21 Uhr bis 5 Uhr, gilt ohnehin die landesweite nächtliche Ausgangsperre – auch in der Silvesternacht.

Quelle: Landratsamt München

Spendenaufruf

Maria Sabbas-Scouras

Seit fast 15 Jahren verantwortet die Caritas im Landkreis München acht Lebensmittel-

Ausgabestellen für bedürftige Menschen aus 15 Kommunen.

Dabei versorgen wir wöchentlich ca. 1300 Menschen - davon ca. 500 Kinder.

An den Ausgabestellen verteilen unsere ca. 350 Ehrenamtliche die Lebensmittel,

die uns dankenswerterweise gespendet werden.

Es mangelt jedoch nicht nur an Lebensmitteln: auch Schulmaterialien, Winterschuhe

für Kinder, Hygieneartikel etc. werden für die Klient*innen ebenso dringend

benötigt, wie Desinfektionsmittel, Handschuhe oder FFP2 Masken für unsere

Ehrenamtlichen und Verbrauchsmaterial, neue Kühlschränke oder Benzin

für die Ausgabestellen. Auch hierfür setzen wir Spendengelder ein.

Über die Verteilung von Lebensmitteln hinaus, begleiten und unterstützen wir gezielt

alle Klient*innen unserer Tische im Rahmen unserer „Sozialen Beratung" in

schwierigen finanziellen Notlagen, um Existenzen zu sichern und gemeinsam

neue Perspektiven zu erarbeiten. Bei Erziehungsfragen, Suchtproblemen oder

zur Schuldenregulierung vermitteln wir an unsere Fachkolleg*innen - immer mit

dem Ziel die Situation der betroffenen Personen nachhaltig zu stabilisieren und

zu verbessern.

Deshalb bitten wir auch weiterhin um Ihre Spende, die direkt in den Projekten in

Ihrer Nachbarschaft eingesetzt werden:

Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE 46 7002 0500 8850 0004 20

BIC: BFSWDE33MUE

Verwendungszweck: (bitte wählen)

41 77 32 Schleißheimer Tisch

41 77 33 Gachinger Tisch

41 77 34 Oberschleißheimer Tisch

41 77 37 Sauerlacher Tisch

41 83 31 Hachinger Tisch

41 90 31 Tisch Süd/ Ost

Quelle: Caritas Landkreis Nord

Impfzentren bald einsatzbereit

Maria Sabbas-Scouras

Impfzentren in Haar, Unterschleißheim und Oberhaching werden aktuell

aufgebaut – Warten auf Impfstoff

Die Vorbereitungen laufen bereits seit Wochen auf Hochtouren: Schon bald

stehen die ersten Impfzentren im Landkreis München bereit. Wann es

tatsächlich losgehen kann, hängt maßgeblich davon ab, wann der Impfstoff

ausgeliefert wird.

Sobald der erste Impfstoff im Landkreis München verfügbar ist, werden die

Landkreisbürgerinnen und -bürger die Möglichkeit haben, sich je nach Wohnort

an drei Impfzentren impfen zu lassen. Für die Einwohner der Südost- und Ost-

Gemeinden wird es ein Impfzentrum in Haar geben, für die Nord-Gemeinden und

das Würmtal eines in Unterschleißheim; die Bürgerinnen und Bürger der Süd-

Gemeinden, des Hachinger Tals und des Isartals werden in Oberhaching eine

Anlaufstelle vorfinden. Neben den drei Impfzentren laufen bereits Planungen für

zusätzliche zwei Impfeinrichtungen, die möglicherweise im Würmtal sowie im

nordöstlichen Landkreis entstehen könnten. Diese sollen aber erst in einem

zweiten Schritt realisiert werden und in Betrieb gehen, wenn absehbar ist, dass

größere Mengen Impfstoff bereit stehen.

Wohlfahrtsverbände übernehmen Betrieb

Um den Betrieb des Impfzentrums in Haar kümmert sich der Malteser Hilfsdienst,

der bereits für das Testzentrum in Haar verantwortlich ist. Räumlich wird das

Impfzentrum in der Nähe des bereits bestehenden landkreiseigenen

Testzentrums eingerichtet. Die Räumlichkeiten sind dabei strikt voneinander

getrennt, sodass ein ausreichender Abstand von zu testenden und zu impfenden

Personen gegeben ist.

In Unterschleißheim errichtet die Stadt ein Impfzentrum in Containerbauweise am

Volksfestplatz, welches vom Landkreis angemietet wird. Der Betrieb wurde an

das Deutsche Rote Kreuz e. V. vergeben.

Das Impfzentrum in Oberhaching wird die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

übernehmen.

Im Vollbetrieb ist mit einer voraussichtlichen Impfkapazität von mindestens 350

Personen pro Tag pro stationärem Impfzentrum zu rechnen. Bei Bedarf und je

nach Verfügbarkeit des Impfstoffs kann die Menge auch noch erhöht werden.

Mobile Impfteams machen Hausbesuche

Gerade die älteren und kranken Bürgerinnen und Bürger benötigen die Impfung

am dringendsten. Viele von Ihnen sind jedoch nicht mobil, sodass eine Impfung

in den eigenen vier Wänden oder in einer Pflegeeinrichtung notwendig ist. Um

diese Personengruppe bestmöglich zu versorgen, werden an jedem Impfzentrum

auch mobile Impfteams im Einsatz sein. Je Zentrum stehen bis zu drei Teams à

drei Personen bereit, um den Impfstoff auch mobil zu verabreichen.

Wann wird mit den Impfungen gestartet?

Die Impfzentren in Haar und in Unterschleißheim sind ab 15. Dezember

einsatzbereit, der Standort Oberhaching geht voraussichtlich etwas später ans

Netz. Wann mit den Impfungen aber tatsächlich begonnen werden kann, hängt

allein von der Zulassung und Verfügbarkeit des Impfstoffes ab.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Ziel ist, so viele Menschen wie möglich zu impfen. Da der Impfstoff in der

Anfangsphase jedoch nur eingeschränkt verfügbar sein wird, wird es eine

bundesweite Festlegung geben, welche Personengruppen nacheinander zu

impfen sind. Dem Vernehmen nach sollen zunächst besonders vulnerable

Personengruppen und medizinisches Personal immunisiert werden. Eine

endgültige Entscheidung über die Priorisierung ist jedoch noch nicht getroffen.

Was kostet die Impfung?

Die Impfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem

Versicherungsstatus kostenlos.

Nur mit Termin ins Impfzentrum

Fest steht: Niemand kann ohne Termin ins Impfzentrum kommen. Für das

Terminmanagement wird den Impfzentren eine bundesweit zum Einsatz

kommende Software zur Verfügung gestellt, über die sowohl die Vergabe der

Termine für die Erst- als auch für die Nachimpfungen verwaltet werden kann.

Darüber hinaus werden hier u.a. Informationen über den verabreichten Impfstoff,

die Impfindikation und die Art der Impfung (Erst- oder Folgeimpfung)

dokumentiert.

„Ich bin sehr froh, dass wir gleich in der Anfangszeit mit drei Impfzentren und

zusätzlichen mobilen Einheiten starten können. Dank der

Kooperationsbereitschaft der Kommunen, der Flexibilität der beauftragten

Wohlfahrtsverbände und nicht zuletzt durch den Einsatz der

Landkreisverwaltung, die von Konzeption über Ausschreibung und Einrichtung

der Zentren, den Aufbau in kürzester Zeit aufs Gleis gebracht hat, sind wir gut

vorbereitet und einsatzbereit, sobald der Impfstoff ausgeliefert wird“, so Landrat

Christoph Göbel.

Weitere Informationen folgen, sobald der konkrete Starttermin vorliegt. Alle

Informationen zum Thema Impfen sind auch auf der Homepage des Landkreises

unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

zusammengefasst.

Quelle: Landratsamt München

ACHTUNG: Betrügermasche der Druckstudio Streit s.àr.l.

Maria Sabbas-Scouras

Liebe Kundin, lieber Kunde,

leider versucht derzeit das Druckstudio Streit s.àr.l. – eine Firma, die vorgibt in der Werbebranche tätig zu sein, sich in meinem Auftrag Ihre Druckvorlagen freigeben zu lassen.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt diese Firma weder mit der Freigabe Ihrer Druckvorlagen noch mit sonst etwas beauftragt.

Anscheinend werden die Vorlagen aus Der Rundschau herausgescannt und in eine Faxvorlage eingesetzt und verschickt.

Gewerbetreibende und Freiberufler werden in meinem Auftrag unaufgefordert angerufen. Den Kunden wird vorgespielt, man sei von meinem Verlag und für die nächste Ausgabe müsse kurzfristig eine erneute Druckfreigabe erfolgen.

Die Vorlage wird daraufhin per Fax übersendet und müsse so schnell wie möglich unterschrieben zurück gefaxt werden. 

Das enthaltene Anzeigenmotiv ist aus unseren bisherigen Publikationen kopiert – eine Urheberrechtsverletzung. Im Kleingedruckten des Formulars gibt es Forderungen, die viele Betroffene zuerst übersehen. Pro Jahr sollen viermal Kosten von 681,85 Euro fällig werden, also insgesamt 2.727,40. Die Anzeige umfasst etwa 5 mal 8 cm in einem DIN-A5 Druck, dem sogenannten Notrufinfoflyer. Von diesem werden viermal im Jahr 250 Stück gedruckt.

Falls Sie bereits als Betroffener einen solchen Vertrag unterschrieben und erst im Nachhinein bemerkt haben, dass das Angebot eine Masche ist, sollten Sie in jedem Fall eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Bevor die Zahlung getätigt wird, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung.

Maria Sabbas-Scouras

ANT verlag

Kita-Besuch mit Schnupfennase: „So pragmatisch wie möglich verfahren“

Maria Sabbas-Scouras

Landkreis verlangt keinen aufwändigen PCR-Test, wenn Kinder mit Erkältungssymptomen die Kita besuchen wollen

Die Verunsicherung unter den Eltern ist groß. Viele Kinder bringen dieser Tage aus Schule oder Kita Schreiben mit nach Hause, in denen die Eltern darauf hingewiesen werden, dass Kinder mit Erkältungssymptomen die Einrichtungen erst wieder besuchen dürfen, wenn sie einen negativen Coronatest vorlegen.

In dem Bewusstsein, dass ein PCR-Test nicht allerorts ad hoc zu bekommen ist und Testergebnisse bis zu 48 Stunden auf sich warten lassen, hat der Landkreis entschieden, dass alternativ auch ein Attest, in dem der Arzt bescheinigt, dass das Kind nicht an Corona erkrankt ist, ausreichend ist. Kann der Arzt nicht sicher ausschließen, dass eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, so kann er statt des aufwändigen PCR-Tests auch einen so genannten Corona-Schnelltest (Antigentest) durchführen. Dieser zeigt innerhalb weniger Minuten an, ob eine Infektion vorliegt oder nicht. Nur wenn der Schnelltest ein positives Ergebnis zeigt, muss zusätzlich ein PCR-Test folgen.

„Mir ist es zum einen oberstes Anliegen, die Rückkehr zum Homeschooling in großem Umfang so lange wie möglich zu vermeiden. Genauso ist mir aber auch wichtig, dass einzelne Kinder aufgrund leichter Erkältungsanzeichen nicht daran gehindert werden, Schule, Hort oder Kita zu besuchen. Daher haben wir uns im Landkreis München entschieden, so pragmatisch wie möglich zu verfahren. Ein ärztliches Attest, möglicherweise auf Basis eines Corona-Schnelltests, reicht deshalb aus, um auch mit geringeren Erkältungssymptomen eine Einrichtung besuchen zu können“, so Landrat Christoph Göbel.

Mittlerweile sind mehrere amtlich zugelassene Schnelltests im Handel, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Infektion nachweisen bzw. ausschließen können. Das Ergebnis ist meist innerhalb von 15 Minuten verfügbar. Ist ein Kind jedoch als Kontaktperson der Kategorie 1 in Quarantäne, müssen nach den geltenden Vorgaben weiterhin PCR-Tests durchgeführt werden.

Quelle: Landratsamt München

Kfz-Zulassungsstelle in Grasbrunn weiterhin geschlossen

Maria Sabbas-Scouras

Schalterbetrieb vorerst bis einschließlich 30. Oktober ausgesetzt / Onlinebetrieb gesichert

Am gestrigen Montag, 26. Oktober, musste die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises München in Grasbrunn am späten Vormittag sämtliche Schalter für den Publikumsverkehr sperren. Grund war ein positives Covid-19-Testergebnis eines Mitarbeitenden. Nachdem das Gesundheitsamt im Landratsamt München umgehend mit der Ermittlung der Kontaktpersonen begonnen hatte, steht am heutigen Dienstag fest: Die Schalterhalle der Kfz-Zulassung bleibt nach derzeitigem Stand mindestens bis einschließlich 30. Oktober geschlossen. Das Infektionsrisiko für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die weiteren Mitarbeitenden der Kfz-Zulassungsstelle soll damit so gering wie möglich gehalten werden.

Alle Dienstleistungen, die online beantragt und bearbeitet werden können, werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet. Ebenso ist die Antragstellung für bestimmte Verfahren per Post möglich. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist gesichert. Ende Oktober wollen die Verantwortlichen dann anhand der Personalsituation entscheiden, ob ab November wieder eingeschränkter Publikumsverkehr ermöglicht werden kann oder ob der Online-Betrieb noch einmal verlängert wird.

Folgende Dienstleistungen können Bürgerinnen und Bürger im Online- oder Postverfahren erledigen:

  • Im Online-Verfahren sind folgende Dienstleistungen möglich: 

  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen 

  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben 

  • Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen 

  • Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen 

  • Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden

Diese Dienstleistungen können per Post beantragt werden: 

  • Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen

  • Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden 

  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben 

  • Namensänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen 

  • Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen 

  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen 

  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen 

  • Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen 

  • Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden

Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, sich vorab auf der Website des Landkreises zu informieren, was bei den jeweiligen Verfahren zu beachten ist.

Alle Informationen gibt es unter: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/auto-und-kfz/

Quelle: Landratsamt München

Landkreis überschreitet Schwellen-Inzidenzwert 100

Maria Sabbas-Scouras

Ab Dienstag steht die Corona-Ampel auf dunkelrot

Am heutigen Montag hat der Landkreis die Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten.

Die Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung steht somit auch für den Landkreis München auf dunkelrot. Damit treten ab dem morgigen Dienstag, 27. Oktober, automatisch weitere Maßnahmen in Kraft.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick 

  • Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum (wie bisher) 

  • Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen (wie bisher) 

  • Sperrstunde ab 21 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr (statt bisher 22 Uhr) 

  • Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art; mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen

Die Regelungen im Detail sind der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7).

Landrat Göbel zur aktuellen Lage: „Die aktuellen Zahlen bestätigen die Befürchtungen. Die Neuinfektionen nehmen – wie fast überall – rasant zu. Das LGL meldet für heute eine Inzidenz von 105,29 für den Landkreis München. Das bedeutet, dass auch für uns ab morgen die „dunkelrote Phase“ und somit noch einmal schärfere Maßnahmen wie eine weitere Ausweitung der Sperrstunde sowie die Höchstgrenze von max. 50 Personen bei Veranstaltungen gelten. Ich appelliere einmal mehr an alle Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an die Regelungen zu halten! Auch, wenn unser Gesundheitssystem dem Ausbruchsgeschehen momentan noch gewachsen ist und die Zahl der Intensivbetten ausreicht, dürfen wir dies nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Es geht um unser aller Gesundheit und ganz besonders um die älterer und vorerkrankter Menschen. Seien Sie umsichtig und bleiben Sie gesund!

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München

Auftreten von falschen Polizeibeamten in Unterschleißheim

Maria Sabbas-Scouras

Am Dienstag, 20.10.2020, gegen 12:00 Uhr, erhielt eine über 80-Jährige mit Wohnsitz in Unterschleißheim einen Anruf, bei dem sich der Anrufer als Polizeibeamter der Kriminalpolizei ausgab. Er schilderte, dass ein Raubüberfall in der Gegend stattgefunden hätte und bei der Festnahme des Räubers Dokumente mit Informationen über die Erreichbarkeit der über 80-Jährigen aufgefunden worden seien. Es wurde dann im weiteren Verlauf von mehreren anderen Anrufern, die sich ebenfalls als Polizeibeamte ausgaben, dazu aufgefordert zur Bank zu gehen, dort einen Betrag von mehreren Zehntausend Euro abzuheben und diesen an einen „Zivilbeamten“ zu übergeben, was sie danach tat.

Am darauffolgenden Tag, gegen 17:30 Uhr, erhielt die Seniorin wieder einen Anruf der falschen Polizeibeamten. Diese forderten sie wieder auf, nochmals Geld abzuheben und es an einen Abholer zu übergeben. Auch hier wurde ein Eurobetrag von mehreren Zehntausend Euro abgehoben und an einen Abholer übergeben. Im Nachgang wurde der Rentnerin bewusst, dass sie Opfer von falschen Polizeibeamten geworden ist und erstattete Anzeige.

Die weiteren Ermittlungen übernimmt das Kriminalfachdezernat 3 –AG Phänomene- im Polizeipräsidium München. Der Abholer wurde wie folgt beschrieben: Ca. 170-175 cm groß, ca. 35 Jahre alt, dunkelblonde Haare, gepflegtes Äußeres; er trug eine schwarze Lederjacke

Zeugenaufruf: Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich zwischen Bezirksstraße und Südliche Ingolstädter Straße in Unterschleißheim Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminalfachdezernat 3 -AG Phänomene-, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis: Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, es wäre in der Nachbarschaft eingebrochen worden und sie müssten in der Wohnung Geld- bzw. Schmuckaufbewahrungsörtlichkeiten sehen. Vergewissern Sie sich im Zweifelsfall durch einen Rückruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handelt, noch bevor Sie einen Unbekannten in Ihre Wohnung einlassen! Wenn Sie die 110 anrufen vergewissern Sie sich bitte, dass der vorherige Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt wurde oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde und wählen erst dann die Notrufnummer 110.


Quelle: Polizeipräsidium München

Landkreis erreicht Warnstufe Rot auf der Corona-Ampel

Maria Sabbas-Scouras

Verschärfte Maßnahmen gelten ab Freitag, 23. Oktober 2020

Mit 62,77 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschreitet der Landkreis München seit heute deutlich den Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz.

Ab dem morgigen Freitag, 23. Oktober 2020, gelten damit die Regelungen der Warnstufe Rot auf der Corona- Ampel der Bayerischen Staatsregierung.

Die Maßnahmen im Überblick Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln gelten ab morgen unter anderem folgende Regelungen: 

Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 (statt bisher 10) Personen begrenzt. 

Sperrstunde ab 22 Uhr (bisher 23 Uhr) in der Gastronomie; ab 22 Uhr darf an Tankstellen, sonstigen Verkaufsstellen und von Lieferdiensten etc. kein Alkohol verkauft werden. 

Maskenpflicht im Unterricht in allen Jahrgangsstufen (einschließlich Grundschulen).

Darüber hinaus gilt aufgrund der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, insbesondere auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Bildungsstätten und für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz sowie im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen.

Bereits seit 21. Oktober, 15 Uhr, gilt darüber hinaus laut Allgemeinverfügung des Landratsamts auf folgenden Plätzen im Landkreis München Maskenpflicht:

Aschheim 

Platz vor Erdinger Straße 12 - 14

Garching b. München

Stadtteil Garching: Fußgängerzone (Maibaumplatz, Helmut-Karl-Platz / Bürgerplatz bis Rathausplatz)  Stadtteil Hochbrück: Maibaumplatz, Hohe-Brücken-Straße 27 - 29

Haar

Leibstraße zwischen Wasserburger Str. und Bahnhofplatz

Ismaning

Korbinianplatz

Kirchheim b. München 

Münchner Str. zwischen Rathaus und Heimstettner Str.,
Heimstettner Str. zwischen Münchner Str. und Kreuzstr.,
Erdinger Str. vor Hausnr. 2,
Merowinger Str. vor Hausnr. 1,
Pfarrer-Caspar-Mayr-Platz

Planegg 

Maria Eich: Gelände um die Klosterkirche,
Weg zwischen Kreuzwinkelstr. und Kirche,
Straße „Zu Maria Eich“ zwischen Kreuzwinkelstr. und dem Ende des Kirchengrundstücks

Die Regelungen im Detail sind der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen (https://www.gesetzebayern. de/Content/Document/BayIfSMV_7). Die Warnstufe Rot gilt bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis letztmalig auf der Seite des Gesundheitsministeriums unter „rot“ eingestuft ist.

Auch über die Regelungen hinaus: Landratsamt mahnt zur Vorsicht Zusätzlich zu den nach der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltenden Maßnahmen hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, auch sonst größte Umsicht walten zu lassen. Über die genannten Plätze hinaus rät das Landratsamt zum Beispiel, auch überall dort und immer dann eine Maske zu tragen, sobald sich mehrere Menschen näher begegnen – so beispielsweise zu Stoßzeiten in Einkaufsstraßen und auf öffentlichen Plätzen, auch wenn dies dort nicht explizit angeordnet ist. Schulen und Kindertageseinrichtungen rät das Gesundheitsamt je nach Raumgröße und Personenzahl die vorgegebenen Lüftungsintervalle nach Möglichkeit auf 30 Minuten zu verkürzen und öfters Pausen im Freien einzulegen, um dort geordnet und mit Abstand die Masken abnehmen zu können. Von zusätzlichen Maßnahmen, insbesondere der Reduktion der Gruppengrößen bzw. einer Notbetreuung in den Kindertagesstätten, nimmt der Landkreis München derzeit bewusst Abstand.

„Es war in den letzten Tagen leider abzusehen, dass der Landkreis München den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage in Kürze erreichen wird. Dass wir bei der 7-Tage-Inzidenz gleich am ersten Tag der Überschreitung des Grenzwertes bei mehr als 60 liegen, sollte uns allen eine Warnung und gleichzeitig Mahnung sein, sich konsequent an die erlassenen Maßnahmen zu halten“, kommentiert Landrat Christoph Göbel das aktuelle Infektionsgeschehen am Donnerstagvormittag. „Keiner hat sich gewünscht, insbesondere die privaten Kontakte wieder auf ein Mindestmaß einzuschränken. Um noch weitergehende Maßnahmen zu verhindern, appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger zum Schutz und Wohle aller, die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!“ „Was die Maskenpflicht an Schulen sowie die Quarantänezeit für Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft wurden, anbelangt, erreichen mich zur Zeit unzählige Nachrichten besorgter Eltern“, so der Landrat weiter. „Mir ist sehr bewusst, dass diese Maßnahmen unangenehm sind. Oberste Maßgabe unseres Handelns ist jedoch der Gesundheitsschutz sowie das Ziel, so lange wie möglich für alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht zu gewährleisten. Nur wenn alle Maske tragen, sehen wir es unter dem aktuellen Infektionsgeschehen als vertretbar an, auch dort Klassen nicht zu teilen bzw. ins Homeschooling zu schicken, wo der Mindestabstand von 1,5 m im Unterricht nicht eingehalten werden kann. Dies ist in so gut wie keinem Klassenzimmer möglich“

Zu einer eventuellen Quarantänezeitverkürzung sagt Göbel: „Wenn in der Medizin Einigkeit darüber bestünde, dass eine Quarantänezeitverkürzung sinnvoll ist, wäre ich der letzte, der dies nicht unterstützen würde. Dann sollte dies aber aus meiner Sicht dringend bundesweit umgesetzt werden, denn das Virus im Landkreis München verhält sich nicht anders als in Berlin oder in der Stadt München.“

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand 22.10.2020)

Verschärfte Regelungen auf stark frequentierten Plätzen

Maria Sabbas-Scouras

Allgemeinverfügung des Landratsamts legt fest, wo im Landkreis Maskenpflicht gilt Seit Samstag, 17. Oktober 2020, gelten bayernweit und somit auch im Landkreis München die vereinheitlichten Regelungen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung des Coronavirus.

Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln ist für die drei Inzidenzkorridore (unter 35, über 35 und über 50) klar geregelt, welche Maßnahmen die Kreise und kreisfreien Städte ergreifen müssen.

Dies beinhaltet für bestimmte öffentliche Plätze die Einführung einer Maskenpflicht sowie bei Bedarf ein Verbot des Alkoholkonsums ab 23 bzw. 22 Uhr. Welche Orte und Plätze dies im Landkreis München konkret betrifft, hat das Landratsamt nun in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Auf insgesamt acht Plätzen in sechs Städten und Gemeinden im Landkreis ist damit ab dem 21.10.2020, 15:00 Uhr, das Tragen einer Maske verpflichtend. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen am Dienstag beschlossen.

Bei den aufgelisteten Plätzen (siehe Anlage) handelt es sich ausnahmslos um von den Städten und Gemeinden als stark frequentiert definierte öffentliche Plätze, wie etwa Fußgängerzonen, Marktplätze oder Plätze mit einer höheren Anzahl an Geschäften oder Gaststätten, die ein entsprechendes Personenaufkommen aufweisen oder aufgrund ihrer Lage zu Verkehrseinrichtungen stark frequentiert werden.

„Die Anordnung einer Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen halte ich aus infektionsschutzrechtlicher Sicht für zwingend erforderlich. Das Risiko, das gerade dort entsteht, wo Menschen länger und nahe beieinander zusammenkommen, ist angesichts der allerorten rasant steigenden Fallzahlen nicht hinnehmbar“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und fügt an: „Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung und damit der Festlegung der Orte in unseren Städten und Gemeinden, an denen die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, dass sich Menschen länger und auch dichter begegnen, kommen wir den neuesten Anordnungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums nach und hoffen damit unseren Anteil dazu beitragen zu können, dass Infektionsgeschehen doch noch eingebremst werden kann.“

Am Dienstag lag der Landkreis laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 45,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen und damit den zehnten Tag in Folge über dem Signalwert von 35 – Tendenz weiter steigend. Aktuell gilt daher Phase gelb (7-Tage-Inzidenz über 35) der Corona-Strategie der Bayerischen Staatsregierung.

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand 20.10.2020)

Landratsamt ordnet strengere Corona-Maßnahmen an

Maria Sabbas-Scouras

Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit Sonntag über dem Signalwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner / Kontaktbeschränkungen und Ausweitung der Maskenpflicht

Der Trend der vergangenen Tage setzt sich fort: Auch in der neuen Woche verzeichnet der Landkreis München einen weiteren Anstieg an Infektionen mit dem Coronavirus. Am vergangenen Sonntag wurde der Signalwert von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage erstmals seit April dieses Jahres wieder überschritten. Am Mittwoch lag der Wert laut LGL bei 37,95. Das Landratsamt hat daher für die kommenden Tage eine Allgemeinverfügung mit weitergehenden Corona-Maßnahmen erlassen, um das Infektionsgeschehen doch noch einbremsen zu können.

Folgende Regelungen gelten künftig im Landkreis München: 

Bei Veranstaltungen für einen nicht beliebigen Teilnehmerkreis (z. B. Beerdigungen, Hochzeiten, Vereinssitzungen etc.) sowie nicht öffentlichen Versammlungen sind künftig maximal 50 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Teilnehmer unter freiem Himmel erlaubt. 

Bei Feierlichkeiten in privaten Räumen dürfen maximal 25 Personen zusammenkommen. Darüber hinaus empfiehlt das Landratsamt dringend,  dass sich im öffentlichen Raum nur Mitglieder zweier Haushalte oder Gruppen von maximal fünf Personen treffen. Diese Empfehlung gilt auch für die Gastronomie,  den Besuch in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen auf täglich eine Person während einer festen Besuchszeit zu beschränken.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 16. Oktober 2020, 00:00 Uhr, bis 22. Oktober 2020, 24:00 Uhr. Schutzmaßnahmen für Schulen und Kindertageseinrichtungen 

Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Jahrgangsstufe: Für Schulen gilt nach dem Rahmenhygieneplan von Kultus- und Gesundheitsministerium nun Stufe 2 des entsprechenden Konzepts. Diese sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Unterricht eine Maske tragen müssen, sofern in den Klassenzimmern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern und zur Lehrkraft nicht eingehalten werden kann.  In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten müssen entsprechend dem Rahmen-Hygieneplan feste Gruppen gebildet werden. Alle Beschäftigten haben in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Entsprechende Anordnungen wird das Gesundheitsamt am morgigen Donnerstag treffen; sie gelten ab kommenden Freitag. „Wir haben gesehen, dass sich die Infektionen vor allem im privaten Zusammenhang, bei Treffen und Feierlichkeiten im Freundes- und Familienkreis, und in den jüngeren Altersgruppen verstärkt ausbreiten. Daher halte ich die getroffenen Maßnahmen, die auch von übergeordneten Behörden bei einem Überschreiten des Signalwerts so vorgesehen sind, als sinnvoll und mit Augenmaß gewählt“, kommentiert Landrat Christoph Göbel die jüngsten Anordnungen aus dem Landratsamt. „Wir haben es zum größten Teil selbst in der Hand, wie stark sich das Virus ausbreitet.

Die Beachtung von Quarantänemaßnahmen und Hygieneregeln sollte selbstverständlich sein. Aber auch in Freizeit und Beruf sollten wir wieder ganz besonders darauf achten, unsere Kontakte zu reduzieren. Nur so können wir verhindern, dass sich das Virus ungebremst ausbreitet und die Behörden die Kontaktpersonen nicht mehr flächendeckend nachverfolgen können. Natürlich sind solche Maßnahmen schmerzlich, letztendlich dienen sie jedoch dem Schutz aller.“

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln in Bayern gibt es unter anderem auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus

Quelle: Landratsamt München, Stand 14.10.2020

Corona: 7-Tages-Inzidenz von 35 erstmals wieder überschritten

Maria Sabbas-Scouras

Sollte der Trend anhalten, kündigt Landratsamt Maßnahmen an

Am heutigen Sonntag hat der Landkreis seit dem Frühjahr erstmalig die 7-Tages-Inzidenz von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner geringfügig überschritten. Am Vormittag tagten daher Landrat Christoph Göbel, Gesundheitsamtsleiter Dr. Gerhard Schmid sowie Walter Schuster, zuständig unter anderem für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt, um über mögliche Maßnahmen zu beraten.

Maßnahmen bei anhaltender Inzidenz am kommenden Mittwoch

Am Sonntag lag der 7-Tages-Wert der neu mit dem Corona-Virus Infizierten bei rund 36 pro 100.000 Einwohner. Damit hat der Landkreis seit Abflauen der ersten Welle im Frühjahr 2020 erstmals wieder den Signalwert von 35 überschritten. Nach intensiven Beratungen am Sonntagvormittag hat die Landratsamtsspitze beschlossen, das Infektionsgeschehen in den kommenden Tagen weiterhin genau zu beobachten, denn bei einmaligem Überschreiten des Signalwertes sieht insbesondere der Rahmenhygieneplan an Schulen, der auf dem Infektionsschutzgesetzt basiert, noch keine Maßnahmen vor. Wenn sich die Infektionslage jedoch verstetigt und der Wert von 35 weiter überschritten bleibt, wird die Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen. Dies wird, sollte sich der Trend entsprechend fortsetzen, am kommenden Mittwoch der Fall sein. Spätestens dann sind auch die durch die veränderten Testzahlen am Wochenende schwankenden Werte ausgeglichen.

Maskenpflicht ab Jahrgangsstufe 5

Bleibt der Wert über 35 wird das Landratsamt entsprechend dem Rahmenhygieneplan an Schulen eine Maskenpflicht an allen Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Unterricht anordnen, sofern in den Klassenzimmern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern und zur Lehrkraft nicht eingehalten werden kann. Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen würde dann eine Obergrenze von 50 Personen gelten. Ausgenommen bleiben öffentliche Veranstaltungen wie Bürgerversammlungen und ähnliches. Für Feierlichkeiten in Privaträumen ist eine Höchstgrenze von 25 Teilnehmern beabsichtigt. Darüber hinaus sollte im Sinne der Eigenverantwortung der Kreis der Gäste auf möglichst wenige Haushalte beschränkt werden. „Ich gehe fest davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen auf dem erreichten Niveau verstetigen, womöglich auch noch verschärfen wird“, sagt Landrat Christoph Göbel am Sonntag. „Daher appelliere ich erneut an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, sich streng an die allgemeinen Hygieneregeln zu halten und größere Menschenansammlungen, auch wenn sie privater Natur sind, zu meiden. Damit können wir nicht nur maßgeblich die Gesamtsituation im Landkreis beeinflussen. Es geht vor allem darum, auch vulnerable Personengruppen wie ältere und kranke Menschen besonders zu schützen und sie davor zu bewahren, sie noch einmal in eine strenge Isolation zu versetzen, wie es im Frühjahr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Fall war. Dies wünscht sich niemand ein zweites Mal“, so der Landrat weiter.

Quelle: Landratsamt München