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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Maria Sabbas-Scouras

Alkoholkonsumverbot auf 22 Plätzen im Landkreis – Maskenpflicht verlängert

Seit Montag, 11. Januar 2021, gelten bayernweit die Regelungen der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Neben der seit Oktober 2020 geltenden Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen ist darin der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freien Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Welche Orte und Plätze dies im Landkreis München konkret betrifft, hat das Landratsamt nun in einer Allgemeinverfügung festgelegt und kommt damit der Verpflichtung der Bayerischen Staatsregierung nach. Außerdem wird die Allgemeinverfügung des Landratsamts München zur weitergehenden Maskenpflicht vom 16.12.2020 bis zum Ablauf des 14.02.2021 verlängert.

Auf insgesamt 22 Plätzen in fünf Gemeinden im Landkreis ist damit ab Freitag, 29.01.2021, 15:00 Uhr, der Konsum von Alkohol untersagt. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen beschlossen. Die Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021.

Die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten kann erheblich dazu beitragen, Infektionsrisiken zu verringern, da durch die damit verbundene Kontaktbeschränkung das Übertragungsrisiko gesenkt wird. Die erhöhte Attraktivität des öffentlichen Raums bei geschlossenen gastronomischen Einrichtungen ist hier einzukalkulieren. Hierdurch werden bestimmte öffentliche Plätze besonders attraktiv, um Partys o. ä. zu feiern. Unter Alkoholeinfluss wird die Steuerung des eigenen Verhaltens unter Berücksichtigung der Bedingungen der Umwelt beeinträchtigt, so dass mit zunehmendem Alkoholkonsum mit einem Verhalten zu rechnen ist, welches das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit nicht mehr zuverlässig erwarten lässt.

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München