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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Kfz-Zulassungsstelle in Grasbrunn weiterhin geschlossen

Maria Sabbas-Scouras

Schalterbetrieb vorerst bis einschließlich 30. Oktober ausgesetzt / Onlinebetrieb gesichert

Am gestrigen Montag, 26. Oktober, musste die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises München in Grasbrunn am späten Vormittag sämtliche Schalter für den Publikumsverkehr sperren. Grund war ein positives Covid-19-Testergebnis eines Mitarbeitenden. Nachdem das Gesundheitsamt im Landratsamt München umgehend mit der Ermittlung der Kontaktpersonen begonnen hatte, steht am heutigen Dienstag fest: Die Schalterhalle der Kfz-Zulassung bleibt nach derzeitigem Stand mindestens bis einschließlich 30. Oktober geschlossen. Das Infektionsrisiko für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die weiteren Mitarbeitenden der Kfz-Zulassungsstelle soll damit so gering wie möglich gehalten werden.

Alle Dienstleistungen, die online beantragt und bearbeitet werden können, werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet. Ebenso ist die Antragstellung für bestimmte Verfahren per Post möglich. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist gesichert. Ende Oktober wollen die Verantwortlichen dann anhand der Personalsituation entscheiden, ob ab November wieder eingeschränkter Publikumsverkehr ermöglicht werden kann oder ob der Online-Betrieb noch einmal verlängert wird.

Folgende Dienstleistungen können Bürgerinnen und Bürger im Online- oder Postverfahren erledigen:

  • Im Online-Verfahren sind folgende Dienstleistungen möglich: 

  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen 

  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben 

  • Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen 

  • Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen 

  • Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden

Diese Dienstleistungen können per Post beantragt werden: 

  • Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen

  • Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden 

  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben 

  • Namensänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen 

  • Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen 

  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen 

  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen 

  • Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen 

  • Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden

Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, sich vorab auf der Website des Landkreises zu informieren, was bei den jeweiligen Verfahren zu beachten ist.

Alle Informationen gibt es unter: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/auto-und-kfz/

Quelle: Landratsamt München