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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Neue Hotline für Ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen ab sofort erreichbar

Maria Sabbas-Scouras

Informationsauskunft, Vermittlung und Beratung in Zeiten der Corona-Pandemie

Der neue Service des Landratsamts München in Kooperation mit dem Freiwilligenzentrum der Caritas-Dienste im Landkreis München in Form einer Hotline-Nummer für das Ehrenamt im Landkreis ist ab sofort freigeschaltet

unter der Durchwahl: 0800 – 0894000.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Sie informieren und beraten Einrichtungen, Vereine, Initiativen und Organisationen im Bereich Freiwilligenengagement rund um das Thema zu Covid-19 – sei es zum Versicherungsschutz, zur Fürsorgepflicht und zu Pandemieplänen, zur Integration oder zu Fördermöglichkeiten des Landkreises. Darüber hinaus beraten und vermitteln die Hotline-Beratungen Ehrenamtliche und Interessierte, die sich engagieren wollen, trägerübergreifend in die vielfältigen sozialen Dienste sowie an andere kommunale Anlaufstellen und Koordinierungszentren des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis München.

Quelle: Landratsamt München

Coronavirus im Landkreis München – aktuelle Lage

Maria Sabbas-Scouras

Erster Todesfall im Landkreis / Infektionen in Seniorenheimen

Im Landkreis München gibt es einen ersten Todesfall infolge einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus. Eine hochbetagte Person aus der Bewohnerschaft eines Pflegeheims in Ismaning ist in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag verstorben. Sie wurde zuletzt palliativ im Heim versorgt. Im selben Heim sind aktuell noch neun weitere Fälle einer Infektion mit dem Coronavirus unter den Heimbewohnern bestätigt. Die Station, auf der die infizierten Senioren untergebracht sind, umfasst insgesamt 24 Personen. Es handelt sich dabei um eine beschützende Station, die derzeit in ihrer Gesamtheit unter Quarantäne gestellt ist. Daneben wurden acht Pflegekräfte positiv auf das Virus getestet. Für sie wurde umgehend häusliche Isolation angeordnet. Auch ein weiteres Pflegeheim im Landkreis München ist betroffen. Hier ist Stand heute ein Bewohner mit dem Coronavirus infiziert, drei weitere Personen aus der Bewohnerschaft werden als Verdachtsfälle behandelt. Das Landratsamt unterstützt die beiden Heime nach Kräften. Im erstgenannten Pflegeheim werden bereits umfassende Abstriche bei sämtlichen Bewohnern und Mitarbeitern durchgeführt. „Ich bin tief betroffen, dass die Pandemie nun offenbar auch im Landkreis München ein erstes Todesopfer gefordert hat. Mein aufrichtiges Mitgefühl gilt den Angehörigen der Verstorbenen“, so Landrat Christoph Göbel. „Das Vordringen der Infektion in Pflegeeinrichtungen bereitet mir persönlich die größten Sorgen, schließlich haben wir es hier mit der höchsten Risikogruppe, meist hochbetagten und oft vorerkrankten Seniorinnen und Senioren, zu tun. Im Landratsamt sind wir deshalb in höchster Alarmbereitschaft und versuchen alles zu tun, um die Einrichtungen bestmöglich zu unterstützen“, so Göbel weiter. „Die Nachricht rührt mich persönlich sehr“, sagt Ismanings Erster Bürgermeister Dr. Alexander Greulich. „Der Familie und den Angehörigen gilt meine aufrichtige Anteilnahme, ebenso wie die der Gemeinde. Wir arbeiten mit großen Einsatz, viel Energie und Engagement daran, dass die Pandemie-Kurve abflachen wird“, so Greulich weiter. „Allen voran setzt sich dafür vorbildlich unsere Freiwillige Feuerwehr zusammen mit den Ismaninger Ärzten ein. Durch frühzeitige und umfangreiche Tests wollen wir für den Ort und die Betroffenen Klarheit schaffen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen.“

Zahl der Infizierten steigt weiter an

Im Landkreis München wurden seit Mittwoch 56 weitere Fälle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus bestätigt. Damit gibt es im Landkreis München aktuell 429 bestätigte Erkrankungsfälle (Stand: 26.03.2020, 11:50 Uhr). Seit dem letzten Wochenende wird das Gesundheitsamt bei der Ermittlung von Kontaktpersonen durch die 29 kreisangehörigen Kommunen unterstützt. Als Beauftragte des Gesundheitsamts ermitteln die Kommunen alle Kontaktpersonen der Infizierten und versorgen diese, sofern sie keine ausgeprägteren Beschwerden haben, mit Hinweisen und Informationen zum Verhalten. 23 Kommunen haben darüber hinaus – teils in interkommunaler Kooperation –bereits dezentrale Teststationen eingerichtet, in denen in der Regel niedergelassene Ärzte bei Verdachtsfällen schnell und unkompliziert Abstriche durchführen können. Auch das mittlerweile sieben Tage die Woche erreichbare Bürgertelefon, für das sich das Landratsamt Verstärkung von extern geholt hat, hat nun ausreichende Kapazitäten, so dass die allermeisten Anrufe beim ersten Versuch angenommen werden können. „Die fachliche Zuarbeit der Kommunen und auch die Auslagerung des Bürgertelefons sind für uns eine großartige Unterstützung“, zeigte sich der Leiter des Gesundheitsamts, Dr. Gerhard Schmid, dankbar.

Aktuelle Informationen immer online verfügbar Um die Bevölkerung möglichst umfassend zu informieren, hat das Landratsamt alle einschlägigen Informationen übersichtlich und knapp auf einer Sonderseite zusammengestellt.

Unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus können sie rund um die Uhr abgerufen werden.

Quelle: Landratsamt München
Stand 26.03.2020

Interventionsstelle Landkreis München auch weiterhin erreichbar

Maria Sabbas-Scouras

Telefonischer und schriftlicher Kontakt möglich

Erfahrungsgemäß steigt in Ausnahmesituationen das Konfliktpotenzial. Es ist der Interventionsstelle Landkreis München daher ein besonderes Anliegen, dass die Beraterinnen der Interventionsstelle Landkreis München weiterhin für Betroffene erreichbar sind – zwar nicht persönlich, aber telefonisch und per E-Mail.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie von Gewalt durch Ihren Partner betroffen sind: Sie erreichen die Interventionsstelle von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr per Telefon unter 089 / 6221-1221.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich jederzeit per E-Mail an interventionsstelle@lra-m.bayern.de oder auch an das bundesweite Hilfetelefon unter 08000 116 016 wenden.

In akuten Notfällen wenden Sie sich bitte immer an die Polizei unter 110.

Quelle: Landratsamt München

Ausgangsbeschränkungen gelten auch im Landkreis

Maria Sabbas-Scouras

Allgemeinverfügung gilt ab Freitagnacht für 14 Tage

Die von Ministerpräsident Markus Söder bekannt gegebenen Regelungen zur Ausgangsbeschränkung in ganz Bayern gelten ab heute Nacht null Uhr selbstverständlich auch im Landkreis München. Die komplette Allgemeinverfügung ist abrufbar unter http://q.bayern.de/ausgangsbeschraenkung-bayern.

Die Regelungen waren nötig geworden, weil die Anzahl an mit Coronavirus Infizierten in den vergangenen Tagen bayernweit sprunghaft angestiegen ist. Dies deckt sich auch mit der Entwicklung im Landkreis München. Während es am Freitag vor einer Woche noch 32 Infizierte waren, sind heute – sieben Tage später – bereits 200 Menschen landkreisweit positiv getestet. Landrat mahnt zur Vorsicht: „Ich appelliere an alle Landkreisbürgerinnen und -bürger: Bitte nehmen Sie die Regelungen ernst! Gehen Sie nur in Ausnahmefällen vor die Türe. Gehen Sie möglichst alleine zum Einkaufen, sodass sich in den Läden nicht zu viele Personen zeitgleich aufhalten. Laden Sie nicht die Nachbarskinder zum Spielen ein. Gehen Sie für Ihre Eltern und Großeltern einkaufen und übergeben Sie die Einkäufe kontaktlos. Wägen Sie vor jedem sozialen Kontakt gründlich ab, ob dieser wirklich notwendig ist. Nur wenn jetzt jeder Einzelne mitdenkt und entsprechend handelt, können wir die Infektionsrate abflachen. Mein herzlicher Dank geht an die zahlreichen Hilfs-Initiativen, die sich in den vergangenen Tagen im Landkreis gebildet haben. Ob Nachbarschaftshilfen oder Privatprojekte – es gibt unzählige Bürger, die ihren Nächsten im Blick haben und sie unter anderem bei der Lebensmittel- oder Medikamentenversorgung unterstützen. Ich möchte Sie ermuntern, dieses wertvolle Engagement im Rahmen der aktuellen Regelungen weiter zu führen“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München

Landratsamt nur telefonisch und per E-Mail erreichbar

Maria Sabbas-Scouras

Terminvergabe wird eingestellt – Viele Mitarbeiter im Homeoffice

Durch die ab heute Nacht in Kraft tretende Ausgangsbeschränkung für ganz Bayern ändert sich auch die Erreichbarkeit des Landratsamts München: Ab sofort sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Persönliches Vorsprechen ist nur noch in existenziellen Notlagen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Unabhängig davon ist die Schwangerenkonfliktberatung unter der 089/6221-1148 selbstverständlich erreichbar.

Alle Kunden werden gebeten nicht mehr vorbeizukommen, sondern in nicht aufschiebbaren Fällen telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Bereits vereinbarte Termine: Wer bereits einen Termin vereinbart hat, wird gebeten, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartner finden: Unter www.landkreis-muenchen.de/buergerservice sind alle Dienstleistungen des Landratsamts ausführlich beschrieben. In jeder Dienstleistung werden die jeweils zuständigen Ansprechpartner oder eine zentrale E-Mail-Adresse genannt.

Viele Mitarbeiter im Homeoffice: Auch wenn die Bürger gebeten werden, nicht mehr persönlich im Landratsamt und seinen Außenstellen vorbeizukommen, geht die Arbeit selbstverständlich weiter. Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen hat das Landratsamt in den vergangenen Tagen die Voraussetzungen geschaffen, damit noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten können. Telefonisch oder per E-Mail ist die Belegschaft somit weiterhin erreichbar.

Quelle: Landratsamt München

388. Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie

Maria Sabbas-Scouras

Mit Beginn der verschiedenen Punkte der Allgemeinverfügung am Dienstag, 17.03.2020 und Mittwoch, 18.03.2020 kam es in diesem Kontext zu mehreren Einsätzen der Münchner Polizei. Unsere Einsatzkräfte waren im Stadtgebiet und im Landkreis München unterwegs, um die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren.

Viele Mitteiler riefen dazu beim Polizeinotruf 110 an und teilten mit, dass sie auch Verstöße festgestellt hätten. Über 370 Beamte arbeiteten zwischen dem 19.03., 06.00 Uhr und dem 20.03.2020, 06.00 Uhr diese Einsätze ab. Schwerpunkte dieser Einsätze waren Überprüfungen von gastronomischen Betrieben, Ladengeschäften sowie Einrichtungen und Veranstaltungen im Sinne der Allgemeinverfügung. Über 2.900 Überprüfungen wurden in dem Zeitraum durchgeführt.

Dabei wurden über 500 Verstöße festgestellt. In vielen Fällen hatten die angetroffenen Personen Verständnis für die aktuelle Problematik und befolgten die Anweisungen der Polizei. In 37 Fällen mussten Verantwortliche wegen Verstößen angezeigt werden. Mehrere Personen hielten sich am 19.03.2020 gegen 20.50 Uhr unterhalb der Thalkirchner Brücke auf, wobei sie Musik hörten, alkoholische Getränke konsumierten und dabei keinen Mindestabstand von 1,5 Meter einhielten. Sie wurden von den Einsatzkräften aufgefordert die Bestimmungen einzuhalten.

Zwei Personen mit Wohnsitzen in München (22 und 23 Jahre alt) waren sehr uneinsichtig. Der 22-Jährige hustete und spukte zudem in Richtung der Beamten. Dazu behauptete er, mit dem Corona Virus infiziert zu sein. Beide Tatverdächtige wurden nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt und nach der Sachbearbeitung wieder entlassen.

Quelle: Polizei München

Coronavirus: Jeder trägt Verantwortung

Maria Sabbas-Scouras

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus unbedingt einhalten

Nach wie vor steigt die Zahl der mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Personen im Landkreis München kontinuierlich an. Die Aufnahme des Betriebs in den ersten der am vergangenen Freitag beschlossenen dezentralen Teststellen, aber auch die fortschreitende Erkrankungswelle haben die Zahl der bestätigten Fälle bis Dienstagvormittag auf nun insgesamt 83 Fälle ansteigen lassen.

Motto der Stunde: die Kurve flach halten Staatliches Gesundheitsamt und Kommunen arbeiten eng zusammen, etwa wenn es um die Errichtung und den Betrieb von Testzentren und die Ermittlung von Kontaktpersonen geht. Alle Beteiligten sind mit Hochdruck und größtem Engagement dabei, Kontaktketten abzubrechen und die Ausbreitung so zu verlangsamen. Doch eine ganz zentrale Rolle bei der Unterbrechung von Infektionsketten und der Eindämmung des Virus spielt insbesondere das Verhalten der Menschen: „Jede und jeder Einzelne kann mit seinem bzw. ihrem Verhalten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich ganz wesentlich dazu beitragen, dass sich die Zahl der Neuinfektionen verlangsamt. Ich bin sogar der Meinung, dass dies in einer sozialen, verantwortungsvollen Gesellschaft ein Muss ist!“, betont Landrat Christoph Göbel. „Jeder von uns ist in dieser Situation aufgerufen, sich ernsthaft und intensiv zu fragen, wie wir mit unserem ganz persönlichen Verhalten unsere Mitmenschen schützen können. Mir ist bewusst, dass das für die meisten von uns teils auch größere Einschränkungen gegenüber dem gewohnten Alltag mit sich bringt. Ich bin aber ebenso fest davon überzeugt, dass die vorübergehende Reduzierung unserer sozialen Kontakte und der kurzfristige Verzicht auf einige liebgewonnene Annehmlichkeiten ein vergleichsweise kleiner Preis ist, den wir guten Gewissens zahlen können, wenn wir damit gleichzeitig den Schutz unserer älteren und vorerkrankten Mitmenschen sicherstellen können.“ Der Landrat ergänzt: „Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München, in diesen Tagen zusammenzuhalten, damit wir gemeinsam die Ausbreitung des Virus verlangsamen und unsere Mitbürger schützen!“ Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Entwicklung der Epidemie und einer starken Zunahme der Erkrankungsfälle auch in Bayern hat die Bayerische Staatsregierung am 16. März den Katastrophenfall für das gesamte Bundesland ausgerufen und weitere Handlungsmaßnahmen verkündet. So sind ab Dienstag, 17. März, landesweit alle Veranstaltungen und Versammlungen außerhalb privater Feiern ebenso untersagt wie der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen. Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfts des Einzelhandels werden ebenfalls mit Ausnahmen untersagt. Die Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Familie, Arbeit und Soziales haben dazu für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.

Appell an geöffnete Ladengeschäfte

Das Landratsamt München appelliert aber auch eindringlich an diejenigen Einzelhändler, deren Läden zur notwendigen Versorgung der Bevölkerung geöffnet bleiben dürfen, sorgsam mit den allgemeingültigen Empfehlungen und Regelungen umzugehen. So ist beispielsweise geregelt, dass in Dienstleistungsbetrieben ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden muss und sich auch bei Einhaltung dieses Abstands nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig im Wartebereich aufhalten dürfen. Auch die einschlägigen Hygieneregeln sind konsequent zu beachten. Die Kunden sind in geeigneter Weise und gut erkennbar über die Verhaltensregeln zu informieren. Dr. Gerhard Schmid, Leiter des Referats Gesundheit und Senioren im Landratsamt München, verweist in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen einer vorübergehenden Einschränkung des öffentlichen Lebens: „Für den Verlauf einer Epidemie ist es weniger von Bedeutung, wie viele Menschen insgesamt infiziert werden; letztlich ist es wichtig, das Augenmerk darauf zu richten, dass möglichst wenige Menschen gleichzeitig erkranken – auch, wenn das den Verlauf insgesamt verlängert. Denn nur dann ist unser Gesundheitssystem voll leistungsfähig und wir können die bestmögliche Versorgung der Patienten und die beste Hilfe für die Risikogruppen gewährleisten.“ Alle Maßnahmen, die die Staatsregierung jetzt beschlossen hat, dienten dazu, die Erkrankungskurve flach zu halten und so die Ausbreitung zu verlangsamen. „Das halte ich für dringend angezeigt, um auch weiterhin so viele Infektionsketten wie möglich unterbrechen zu können“, so Schmid weiter. Denn mit steigender Erkrankungszahl wächst nicht nur die Anzahl der Kontaktpersonen exponentiell, sondern auch die Sorge in der Bevölkerung. Die Anfragen aus der Bürgerschaft nach vorsorglichen Testungen haben nach der Ankündigung des Landkreises, dezentrale Testzentren vor Ort in den Städten und Gemeinden einzurichten, noch einmal deutlich zugenommen. Dort sollen aber nur Personen getestet werden, die nachweislich auf Anweisung eines Arztes kommen. „Ich verstehe sehr gut, dass die Menschen momentan verunsichert sind. Die Dynamik der Situation und die unzähligen Informationen sind für den einzelnen nur schwer einzuordnen. Dennoch bitten wir die Bürgerinnen und Bürger eindringlich um Verständnis, dass ein Test nur dann erfolgen kann, wenn dies aus Sicht des behandelnden Arztes eindeutig angezeigt ist“, so Schmid. Grundsätzlich gilt: Im Verdachtsfall ist zunächst telefonisch der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der 116 117 zu kontaktieren. Wer sich krank fühlt, sollte in jedem Fall auch unabhängig von einer möglichen Testung zuhause bleiben, um sowohl sich selbst, als auch weitere Personen bestmöglich zu schützen. Die einschlägigen Hygieneempfehlungen wie regelmäßiges Händewaschen mit Seife, ausreichend Sicherheitsabstand und die Einhaltung der Husten- und Niesetikette sind zu beachten. Soziale Kontakte sowie Unternehmungen sollten auf das allernötigste reduziert und insbesondere der Kontakt zu älteren und vorerkrankten Menschen vermieden werden. Aktuelle Informationen für den Landkreis München rund um das Thema Coronavirus sind immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus zu finden.

Quelle: Landratsamt München

Unterstützung für Familien im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Eltern- und Jugendberatungsstellen bieten telefonische Beratung Die aktuelle Lage zwingt auch die Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche, temporäre Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu ergreifen. Persönliche Beratungstermine und auch Gruppentermine können ab sofort nicht mehr wie gewohnt angeboten werden. Alle Schulen und Betreuungseinrichtungen haben seit Anfang dieser Woche geschlossen, und damit hat sich für die meisten Familien der Alltag grundlegend geändert: Zu Hause mit den Eltern zu lernen, Freunde nicht mehr wie gewohnt treffen, keine Sportstätten besuchen zu können, viel Zeit in der Wohnung und zusammen mit Geschwistern zu verbringen – all das muss nicht, kann aber für Familien zu einer Belastungsprobe werden. Deshalb bieten die Beratungsstellen für Eltern, junge Erwachsene und Jugendliche ab sofort vermehrt telefonische Beratung an.

Die Fachkräfte hören zu und unterstützen bei der Suche nach guten Lösungen für bestehende Probleme. Rufen Sie an, wenn Sie Unterstützung brauchen! Die Beratungsstellen nehmen Anliegen täglich von 9 - 12 Uhr entgegen. Wer sich per E-Mail meldet, wird baldmöglichst zurückgerufen. Darüber hinaus bietet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) auch eine online-Beratung für Eltern und Jugendliche an. Informationen hierzu gibt es auf folgenden Seiten: www.bke-elternberatung.de und www.bkejugendberatung. de

Die richtigen Ansprechpartner:

Für Anfragen aus Aschheim, Baierbrunn, Feldkirchen, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Kirchheim, Pullach, Schäftlarn und Straßlach-Dingharting: Eltern- und Jugendberatungsstelle des Landkreises München Telefon: 089 / 444 540 0 E-Mail: beratungsstelle@lra-m.bayern.de Internet: www.landkreis-muenchen.de

Für Anfragen aus Taufkirchen, Oberhaching, Unterhaching und Sauerlach: Caritas Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche - Taufkirchen Telefon: 089 / 612 25 01 E-Mail: eb-taufkirchen@caritasmuenchen.de Internet: www.caritas-taufkirchen.de/eb

Für Anfragen aus Garching, Ismaning und Unterföhring: AWO Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Garching Telefon: 089 / 329 463 0 E-Mail: eb.garching@kijuhi.awo-obb.de Internet: www.eb-garching.awo-obb.de

Für Anfragen aus Unterschleißheim und Oberschleißheim: AWO Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Unterschleißheim Telefon: 089 / 310 664 5 Telefax: 089 / 321 808 88 E-Mail: eb.ush@kijuhi.awo-obb.de Internet: www.eb-unterschleissheim.awo-obb.de

Für Anfragen aus Neuried, Planegg, und Gräfelfing: AWO Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Planegg Telefon: 089 / 452 140 90 E-Mail: eb.planegg@awo-kvmucl.de Internet: www.awo-kvmucl.de

Für Anfragen aus Ottobrunn, Putzbrunn, Neubiberg, Aying, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Brunnthal: AWO Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Ottobrunn Telefon: 089 / 601 936 4 E-Mail: eb.ottobrunn@kijuhi.awo-obb.de Internet: www.eb-ottobrunn.awo-obb.de

Quelle: Landratsamt München

Kontrollaktion der Münchner Polizei in Bezug auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Corona-Pandemie

Maria Sabbas-Scouras

Die Bewältigung der Corona-Krise stellt alle Lebensbereiche in ganz Deutschland vor besondere Herausforderungen. Um eine weitere Ausbreitung so gut wie möglich einzudämmen, wurde vom Freistaat Bayern die Allgemeinverfügung „Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie“ erlassen, die weitreichende Auswirkungen für das öffentliche Leben beinhaltet. Nachdem bereits ab dem 17. März 2020 die Ziffern 1 und 2 der Allgemeinverfügung rechtskräftig wurden (Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen sowie sämtlicher Einrichtungen für die Freizeitgestaltung), folgt ab dem heutigen Tag die Rechtskraft für die restlichen Bestimmungen. Hier sind vor allem die Gastronomiebetriebe, die spätestens um 15.00 Uhr schließen müssen, enthalten.

Außerdem ist jetzt auch die Öffnung der meisten Ladengeschäfte des Einzelhandels untersagt. Die genauen Bestimmungen und entsprechenden Ausnahmen sind den Veröffentlichungen der Bayerischen Staatsregierung zu entnehmen. Siehe hierzu unter https://bayern.de/corona-pandemiebayern- ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/

Um einen größtmöglichen Schutz für die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten, führt die Münchner Polizei bereits seit gestern zielgerichtete Kontrollen im gesamten Münchner Stadtgebiet durch. Mit allein über 120 zusätzlichen Polizeibeamten am heutigen Tag, die hierfür im Einsatz sind, werden dabei vor allem Gewerbebetriebe und Gaststätten aufgesucht, um die Einhaltung der leider notwendigen Einschränkungen zu überprüfen und gegebenenfalls auch zu sanktionieren. Ziel ist es dabei, zunächst das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen und auf die neue Rechtslage hinzuweisen. Erst wenn dies keine Wirkung zeigt, werden auch entsprechende Anzeigen folgen.

Diese Maßnahmen werden auch in den Folgetagen mit der Unterstützung zusätzlicher Einsatzbeamter fortgeführt.

Quelle: Polizei München

Coronavirus: Jeder trägt Verantwortung

Maria Sabbas-Scouras

Landkreis ruft Bürgerinnen und Bürger zu Rücksichtnahme auf: Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus unbedingt einhalten

Nach wie vor steigt die Zahl der mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Personen im Landkreis München kontinuierlich an. Die Aufnahme des Betriebs in den ersten der am vergangenen Freitag beschlossenen dezentralen Teststellen, aber auch die fortschreitende Erkrankungswelle haben die Zahl der bestätigten Fälle bis Dienstagvormittag auf nun insgesamt 83 Fälle ansteigen lassen. Motto der Stunde: die Kurve flach halten Staatliches Gesundheitsamt und Kommunen arbeiten eng zusammen, etwa wenn es um die Errichtung und den Betrieb von Testzentren und die Ermittlung von Kontaktpersonen geht.

Alle Beteiligten sind mit Hochdruck und größtem Engagement dabei, Kontaktketten abzubrechen und die Ausbreitung so zu verlangsamen. Doch eine ganz zentrale Rolle bei der Unterbrechung von Infektionsketten und der Eindämmung des Virus spielt insbesondere das Verhalten der Menschen: „Jede und jeder Einzelne kann mit seinem bzw. ihrem Verhalten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich ganz wesentlich dazu beitragen, dass sich die Zahl der Neuinfektionen verlangsamt. Ich bin sogar der Meinung, dass dies in einer sozialen, verantwortungsvollen Gesellschaft ein Muss ist!“, betont Landrat Christoph Göbel. „Jeder von uns ist in dieser Situation aufgerufen, sich ernsthaft und intensiv zu fragen, wie wir mit unserem ganz persönlichen Verhalten unsere Mitmenschen schützen können. Mir ist bewusst, dass das für die meisten von uns teils auch größere Einschränkungen gegenüber dem gewohnten Alltag mit sich bringt. Ich bin aber ebenso fest davon überzeugt, dass die vorübergehende Reduzierung unserer sozialen Kontakte und der kurzfristige Verzicht auf einige liebgewonnene Annehmlichkeiten ein vergleichsweise kleiner Preis ist, den wir guten Gewissens zahlen können, wenn wir damit gleichzeitig den Schutz unserer älteren und vorerkrankten Mitmenschen sicherstellen können.“ Der Landrat ergänzt: „Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München, in diesen Tagen zusammenzuhalten, damit wir gemeinsam die Ausbreitung des Virus verlangsamen und unsere Mitbürger schützen!“ Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Entwicklung der Epidemie und einer starken Zunahme der Erkrankungsfälle auch in Bayern hat die Bayerische Staatsregierung am 16. März den Katastrophenfall für das gesamte Bundesland ausgerufen und weitere Handlungsmaßnahmen verkündet.

So sind ab Dienstag, 17. März, landesweit alle Veranstaltungen und Versammlungen außerhalb privater Feiern ebenso untersagt wie der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen. Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfts des Einzelhandels werden ebenfalls mit Ausnahmen untersagt. Die Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Familie, Arbeit und Soziales haben dazu für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.

Appell an geöffnete Ladengeschäfte

Das Landratsamt München appelliert aber auch eindringlich an diejenigen Einzelhändler, deren Läden zur notwendigen Versorgung der Bevölkerung geöffnet bleiben dürfen, sorgsam mit den allgemeingültigen Empfehlungen und Regelungen umzugehen. So ist beispielsweise geregelt, dass in Dienstleistungsbetrieben ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden muss und sich auch bei Einhaltung dieses Abstands nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig im Wartebereich aufhalten dürfen. Auch die einschlägigen Hygieneregeln sind konsequent zu beachten. Die Kunden sind in geeigneter Weise und gut erkennbar über die Verhaltensregeln zu informieren.

Dr. Gerhard Schmid, Leiter des Referats Gesundheit und Senioren im Landratsamt München, verweist in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen einer vorübergehenden Einschränkung des öffentlichen Lebens: „Für den Verlauf einer Epidemie ist es weniger von Bedeutung, wie viele Menschen insgesamt infiziert werden; letztlich ist es wichtig, das Augenmerk darauf zu richten, dass möglichst wenige Menschen gleichzeitig erkranken – auch, wenn das den Verlauf insgesamt verlängert. Denn nur dann ist unser Gesundheitssystem voll leistungsfähig und wir können die bestmögliche Versorgung der Patienten und die beste Hilfe für die Risikogruppen gewährleisten.“

Alle Maßnahmen, die die Staatsregierung jetzt beschlossen hat, dienten dazu, die Erkrankungskurve flach zu halten und so die Ausbreitung zu verlangsamen. „Das halte ich für dringend angezeigt, um auch weiterhin so viele Infektionsketten wie möglich unterbrechen zu können“, so Schmid weiter. Denn mit steigender Erkrankungszahl wächst nicht nur die Anzahl der Kontaktpersonen exponentiell, sondern auch die Sorge in der Bevölkerung. Die Anfragen aus der Bürgerschaft nach vorsorglichen Testungen haben nach der Ankündigung des Landkreises, dezentrale Testzentren vor Ort in den Städten und Gemeinden einzurichten, noch einmal deutlich zugenommen. Dort sollen aber nur Personen getestet werden, die nachweislich auf Anweisung eines Arztes kommen. „Ich verstehe sehr gut, dass die Menschen momentan verunsichert sind. Die Dynamik der Situation und die unzähligen Informationen sind für den einzelnen nur schwer einzuordnen. Dennoch bitten wir die Bürgerinnen und Bürger eindringlich um Verständnis, dass ein Test nur dann erfolgen kann, wenn dies aus Sicht des behandelnden Arztes eindeutig angezeigt ist“, so Schmid.

Grundsätzlich gilt: Im Verdachtsfall ist zunächst telefonisch der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der 116 117 zu kontaktieren. Wer sich krank fühlt, sollte in jedem Fall auch unabhängig von einer möglichen Testung zuhause bleiben, um sowohl sich selbst, als auch weitere Personen bestmöglich zu schützen. Die einschlägigen Hygieneempfehlungen wie regelmäßiges Händewaschen mit Seife, ausreichend Sicherheitsabstand und die Einhaltung der Husten- und Niesetikette sind zu beachten. Soziale Kontakte sowie Unternehmungen sollten auf das allernötigste reduziert und insbesondere der Kontakt zu älteren und vorerkrankten Menschen vermieden werden. Aktuelle Informationen für den Landkreis München rund um das Thema Coronavirus sind immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus zu finden.

Quelle: Landratsamt München

Behördengänge ins Landratsamt nur noch mit Termin

Maria Sabbas-Scouras

Appell an Bürger: Bitte kommen Sie nicht ohne Termin vorbei! Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, gilt für das Landratsamt München und seine Außenstellen ab sofort Folgendes:

Es gibt vorübergehend keine allgemeinen Öffnungszeiten mehr. Persönliche Vorsprachen sind nur noch nach individueller Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter / der zuständigen Mitarbeiterin möglich. Im Gespräch wird geklärt, ob eine persönliche Vorsprache absolut notwendig ist oder das Anliegen anderweitig gelöst oder zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden kann.

Wichtig:

Personen unter Quarantäne dürfen keine Behördengänge vornehmen. Zudem werden Bürger, die sich krank fühlen, eindringlich gebeten, nicht zu kommen, sondern ihr Anliegen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail abzuklären.

Und so geht’s:

1. Suchen Sie auf www.landkreis-muenchen.de/buergerservice nach Ihrer gewünschten Dienstleistung.

2. In jeder Dienstleistung finden Sie die richtigen Ansprechpartner oder eine zentrale E-Mail-Adresse. Bitte schildern Sie knapp Ihr Anliegen entweder per E-Mail oder telefonisch.

3. Sollte eine Vorsprache unumgänglich sein, bekommen Sie einen Termin.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie aufgrund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens nicht sofort durchkommen. Probieren Sie es einfach zu einem späteren Zeitpunkt nochmals oder schreiben Sie eine E-Mail mit Schilderung Ihres Anliegens.

Die vorübergehenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Coronavirus nicht weiterzuverbreiten. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie laufend unter

www.landkreis-muenchen.de/coronavirus

Quelle: Landratsamt München

Keine Entscheidung am Wahlabend - Christoph Göbel (CSU) und Christoph Nadler (Grüne) gehen in die Stichwahl

Maria Sabbas-Scouras

Der Kreis derjenigen, die am Wahlabend im Foyer des Landratsamts das aktuelle Wahlgeschehen verfolgten, war aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus kleiner, als zunächst geplant. Die Spannung beim Eintreffen der Hochrechnungen zur Wahl des Landrats war jedoch bei allen Anwesenden deutlich spürbar. Am Ende ging am 15. März jedoch keiner der sechs Landratskandidaten als eindeutiger Sieger am Wahlabend hervor.

Stichwahl am 29. März

In die Stichwahl gehen der amtierende Landrat Christoph Göbel und Herausforderer Christoph Nadler. Dies hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am heutigen Montag, 16. März, festgestellt. In zwei Wochen, am 29. März, sind dann alle Landkreisbürgerinnen und -bürger erneut aufgerufen, mit ihren Stimmen die Entscheidung für das Amt des Landrats herbeizuführen. Die Stichwahl wird dabei aus infektionsschutzrechtlichen Gründen ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden. Die Wahlbeteiligung bei der Landratswahl im Landkreis München lag bei 59,7 Prozent. 44,5 Prozent der Stimmen entfielen auf Amtsinhaber Christoph Göbel (CSU). Christoph Nadler (Grüne) erhielt 24,9 Prozent der Stimmen, Annette Ganssmüller-Maluche (SPD) kam auf 14,0 Prozent der Stimmen, Otto Bußjäger (Freie Wähler) erhielt 9,3 Prozent der Stimmen, dahinter folgen Gerold Otten (AfD) mit 4,4 Prozent sowie Michael Ritz (FDP) mit 2,9 Prozent der Stimmen. Insgesamt beteiligten sich im Landkreis München 159.175 Bürgerinnen und Bürger an der Wahl zum Landrat. 266.679 Einwohner wären wahlberechtigt gewesen. Im Vergleich zur Landratswahl vor sechs Jahren ist die Wahlbeteiligung mit 59,7 Prozent leicht gestiegen. Damals waren es 54,1 Prozent der Wahlberechtigten, die von ihrem Stimmrecht Gebrauch machten.

Das vorläufige Ergebnis zur Landratswahl finden Sie hier: http://memo.landkreis-muenchen.de/wahlen/landratswahl_2020/index.html

Das Zwischenergebnis der Kreistagswahl im Landkreis München finden Sie hier: http://memo.landkreis-muenchen.de/wahlen/kreistagswahl_2020/index.html

Quelle: Landratsamt München

Coronavirus und Erreichbarkeiten der Polizei

Maria Sabbas-Scouras

Um Infektionsrisiken zu vermindern, bittet die Münchner Polizei alle Bürgerinnen und Bürger die folgenden Hinweise zu beachten: Wenn Sie eine der folgenden Straftaten anzeigen wollen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Anzeigenerstattung Online:

- Betrug mittels Online-Auktion,

- Fahrraddiebstahl, Fahrradunterschlagung, Sachbeschädigung an einem Fahrrad,

- Diebstahl von Teilen an einem Fahrzeug, Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kraftfahrzeug und Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug

Die Anzeigenerstattung Online erreichen Sie über: https://www.polizei.bayern.de/ Wenn Sie eine Polizeiinspektion aufsuchen, folgen Sie bitte den Anweisungen, die Ihnen an der Sprechanlage mitgeteilt werden.

Aus Gründen des Infektionsschutzes kann es zu Wartezeiten und Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Der Polizeinotruf 110 ist natürlich nach wie vor rund um die Uhr ohne Einschränkungen erreichbar. Wenn Sie die 110 wählen und selbst durch das Coronavirus erkrankt sind oder Kontakt zu einem bestätigten Infektionsfall hatten, bitten wir Sie, diese wichtige Information gleich bei ihrem Anruf mitzuteilen.

Informieren Sie bitte auch mögliche Zeugen, andere Personen vor Ort und zusätzlich nochmals die ankommenden Polizeibeamten, damit der Einsatzablauf im Einzelfall an ein erhöhtes Infektionsrisiko angepasst werden kann. Dieser Hinweis gilt natürlich auch beim Notruf 112, wenn Sie den Rettungsdienst oder die Feuerwehr benötigen.

Der Schutz der Bevölkerung und eine zuverlässige Einsatzfähigkeit der Polizei haben oberste Priorität!

Quelle: Polizei München

Coronavirus: Gemeinsam gegen die Ausbreitung

Maria Sabbas-Scouras

Gesundheitsamt und Kommunen entwickeln gemeinsam Modellprojekt Die Zahl der im Landkreis mit Coronavirus Infizierten steigt stetig an. Um das Virus einzudämmen, arbeitet das Gesundheitsamt ab sofort eng mit den Kommunen zusammen. Infizierte und Kontaktpersonen sollen künftig unter anderem in dezentralen Testzentren vor Ort auf das Virus getestet werden können.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sollen nun alle Kräfte gebündelt werden. Das Landratsamt München hat alle Kommunen ins Boot geholt und ein zweistufiges Modellprojekt entwickelt. Heute Vormittag tauschten sich die Verantwortlichen von Kommunen und Gesundheitsamt zusammen mit Landrat Christoph Göbel in Unterhaching darüber aus.

Testzentren vor Ort

In einem ersten Schritt sollen in möglichst vielen Städten und Gemeinden Testzentren errichtet werden, in denen unter freiwilliger Beteiligung der örtlichen Ärzteschaft Abstriche durchgeführt und Erkrankte sowie Kontaktpersonen ermittelt und betreut werden. Die Testzentren können dabei unterschiedlich ausgestaltet sein. Vorstellbar sind zum Beispiel auch Selbsttests, in denen betroffene Bürgerinnen und Bürger einen Abstrich nach Anleitung und in fachlicher Aufsicht eigenständig vornehmen können. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass Schutzausrüstung nicht in solch hohem Maße zum Einsatz kommen müsste. Alle Aktivitäten erfolgen selbstverständlich im Austausch mit den zuständigen Fachleuten im Gesundheitsamt.

Verlängerter Arm des Gesundheitsamts

Eine weitere Aufgabe, bei der Kommunen künftig das Gesundheitsamt unterstützen werden, ist das Kontaktpersonenmanagement. Im Kern geht es dabei darum, Kontaktpersonen der Kategorie I zu ermitteln und mit den notwendigen Informationen – zum Beispiel hinsichtlich der einzuhaltenden Quarantäne, dem Führen eines Fiebertagebuchs oder dem Verhalten bei Auftreten von Symptomen etc. – zu versorgen. Ziel ist es, die Kontaktpersonen noch schneller zu ermitteln, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Gemeinden fungieren hier als Beauftragte des Gesundheitsamts. Die gesetzliche Meldepflicht der Ärzteschaft an das Gesundheitsamt bleibt hiervon unberührt. „Im engen Schulterschluss mit den Kommunen haben wir ein Modellprojekt entwickelt, welches es uns ermöglicht, noch schneller die Kontaktpersonen zu ermitteln und mit wichtigen Informationen zu versorgen. Mein herzlicher Dank gilt schon heute allen Beteiligten vor Ort, die uns mit viel Engagement und ganzer Kraft bei der Bewältigung des aktuellen Geschehens unterstützen“, erklärt Landrat Christoph Göbel. „Durch die Schaffung von dezentralen Selbst-Testzentren wollen wir zudem die Ärzte vor Ort entlasten, indem wir Kapazitäten bündeln und ressourcenschonend mit Schutzkleidung umgehen.“

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie laufend unter

www.landkreis-muenchen.de/coronavirus

Quelle: Landratsamt München

Anliegen lieber telefonisch oder elektronisch klären

Maria Sabbas-Scouras

Persönliche Vorsprachen bleiben möglich Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, bittet das Landratsamt seine Kundinnen und Kunden nur in absolut notwendigen Angelegenheiten persönlich im Landratsamt und seinen Außenstellen vorzusprechen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail zu klären. Selbstverständlich bleiben persönliche Vorsprachen möglich. Die Öffnungszeiten des Landratsamtes und seiner Außenstellen bleiben unverändert bestehen.

Quelle: Landratsamt München

Anmeldungsphase an der FOSBOS Unterschleißheim für das kommende Schuljahr ausgesetzt

Maria Sabbas-Scouras

Schulen aufgrund einer Coronavirus-Erkrankung geschlossen Die derzeit laufende persönliche Anmeldung für das Schuljahr 2020/21 an der FOSBOS Unterschleißheim wird unterbrochen und nach Wiedereröffnung der Schule an den dann angebotenen vier Einschreibetagen fortgesetzt.

Alle Anmeldungen, die an diesen zusätzlichen Tagen eingehen, werden als reguläre und rechtzeitig eingegangene Anmeldungen betrachtet. Die praktische Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung wird ebenfalls auf einen Termin nach Wiedereröffnung der Schule verschoben. Grund dafür ist ein bestätigter Fall einer Coronavirus-Erkrankung an der Beruflichen Oberschule Unterschleißheim. Das Gesundheitsamt des Landkreises München hat die FOSBOS bis einschließlich Dienstag, 17. März 2020, geschlossen.

Der Unterricht wird im E-Learning-Verfahren auf digitalem Weg fortgesetzt. Über die neuen Anmelde- und Prüfungstermine informiert die Schulleitung tagesaktuell auf der Schulhomepage unter www.fosbos-ush.de.

Quelle: Landratsamt München

Empfehlungen für Schulen und Kindergärten

Maria Sabbas-Scouras

Gesundheitsamt des Landkreises München gibt allgemeine Empfehlungen heraus, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen

In Gemeinschaftseinrichtungen verbringen Kinder und Jugendliche meist längere Zeit auf sehr engem Raum. Daher ist insbesondere in diesen Einrichtungen der Verbreitung des Coronavirus in besonderem Maße vorzubeugen. Das Landratsamt München hat dazu nun allgemeine Empfehlungen für Kommunen sowie Leitungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen herausgegeben, wie im Falle eines Infektionsfalls vorgegangen werden soll. Wenn eine erkrankte Person oder eine Kontaktperson der Kategorie 1 (d. h. intensiver Kontakt von mindestens 15 Minuten Face-To-Face zu einem bestätigten Fall) die Einrichtung besucht hat, soll die Einrichtung geschlossen werden. Die Schließzeit soll sich derzeit jedenfalls bis einschließlich 15. März erstrecken. Eine eventuelle Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist jeweils mit dem Gesundheitsamt abzusprechen. Zudem wird Kindern und Personal der geschlossenen Einrichtung empfohlen, in der Schließzeit zuhause zu bleiben und nahen Kontakt zu anderen zu meiden. Bei Krankheitssymptomen soll telefonisch der Hausarzt verständigt werden. Wichtig ist auch die Desinfektion des Gebäudes: Innerhalb der Schließzeit sollen die Oberflächen gründlich desinfiziert werden.

Ziel: Infektionsketten unterbrechen

Die Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis München erfolgt inzwischen nicht mehr nur linear, das heißt nicht in allen Fällen können nachweislich die Infektionsketten abgebrochen werden. Auch kann nicht mehr in allen Fällen die Identifikation der Verflechtungen potenziell Infizierter und die Abklärung der Umstände bei allen Kontaktpersonen gewährleistet werden. Die nun ausgesprochenen Empfehlungen für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sollen dazu dienen, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Kontaktpersonen ausfindig zu machen.

Empfehlung: Größere Veranstaltungen absagen

Entsprechend der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts sowie den Empfehlungen der Gesundheitsministerien von Bund und Freistaat Bayern folgend empfiehlt das Landratsamt den Kommunen und Veranstaltern größerer Veranstaltungen im Landkreis, diese abzusagen. Auch den Kommunen wird empfohlen, vom Besuch von größeren Veranstaltungen abzuraten und diese in den gemeindlichen Räumen und Einrichtungen bis auf weiteres abzusagen. „Ich verstehe sehr gut, dass die Bevölkerung verunsichert ist und teils der Ruf nach (noch) konkreteren Anweisungen und Regelungen von staatlicher Seite ertönt. Dem möchten wir entsprechend Rechnung tragen und haben vor diesem Hintergrund für Kommunen sowie Leitungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen einige Handlungsempfehlungen in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengestellt“, so Landrat Christoph Göbel. „Diese dienen insgesamt dem Ziel, das auch der Bundesgesundheitsminister in seinen Empfehlungen zugrunde legt, nämlich der Verlangsamung der Virusausbreitung. Wenn auch der eine oder andere damit nicht gleich einverstanden sein mag: Unser Gesundheit geht vor!“

Das Merkblatt „Empfehlungen für Kommunen und Leitungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zum Umgang mit Infizierten und Kontaktpersonen“ steht zum Download unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus bereit.

Quelle: Landratsamt München

Zwei Coronavirus-Infektionen im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Betroffene in Isolation

Im Landkreis München gibt es seit heute zwei bestätigte Coronavirus-Infektionen. Es handelt sich dabei um einen Vater und seine schulpflichtige Tochter. Die beiden befinden sich in Isolation.

Die Familie hat sich in den Faschingsferien in einem Risikogebiet in Italien aufgehalten.

Die schulpflichtige Tochter ist nach Ende der Faschingsferien nicht wieder an ihre Schule zurückgekehrt, sondern hat sich – den Empfehlungen des Kultusministeriums folgend – zuhause aufgehalten. Nachdem die beiden leichte Erkältungssymptome bemerkten, ließen sie sich auf Sars-CoV2 testen.

Aktuell sind Vater und Tochter aber im Wesentlichen wieder symptomfrei. Die Gesundheitsbehörden haben bereits alle Kontaktpersonen ermittelt. Es handelt sich dabei um eine kleine Anzahl an Personen.

Das Gesundheitsamt steht in engem Austausch mit den Kontaktpersonen und hat für alle Betroffenen Quarantäne angeordnet.
Quelle: Landratsamt München

Führerschein-Pflichtumtausch: Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgepasst!

Maria Sabbas-Scouras

Informationskampagne des Landkreises München Anfang 2019 hat der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet.

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Wichtig: Umtauschen müssen in der aktuellen Phase NUR die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten deutschen Papierführerscheins sind! Alle anderen Personen können ihre Umtauschphase den nachfolgenden Tabellen entnehmen.

Der Landkreis München möchte seinen Bürgerinnen und Bürgern den Umtausch so unkompliziert wie möglich gestalten. Hierzu wird jeder Haushalt im Laufe der kommenden Wochen durch eine Postwurfsendung über den Ablauf des Umtauschs detailliert informiert.

Das Wichtigste in Kürze: Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?

Den Umtausch können Sie online beantragen unter www.landkreis-muenchen.de/online-services. Vorteil: Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen. Wenn Sie dennoch eine persönliche Vorsprache wünschen, ist das sowohl bei Ihrer Wohnsitzgemeinde vor Ort oder bei der Führerscheinstelle in Grasbrunn möglich. Bei Vorsprachen in der Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte einen Termin unter https://termin-fahrerlaubnis.landkreis-muenchen.de.

Welche Unterlagen sind erforderlich? Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild und, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt München ausgestellt wurde, eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister).

Die Karteikartenabschrift erhalten Sie durch Anruf bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führerscheins. Was passiert mit meinem alten Führerschein? Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie auf Wunsch entwertet zurück. Landkreis München - 2 - Wieviel kostet der Umtausch und wieviel Zeit wird benötigt? Der Führerschein-Umtausch kostet 24 Euro. Bei Online-Beantragung kommen Versandgebühren hinzu. Dafür bekommen Sie den neuen Führerschein dann direkt zu Ihnen direkt nach Hause gesandt. Wenn Sie keinen Versand wünschen und den neuen Führerschein explizit in der Führerscheinstelle abholen möchten, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Antragsbearbeitung dauert bei Onlineantragstellung maximal 4 Wochen.

Bei Antragstellung vor Ort in der Gemeindeverwaltung oder der Führerscheinstelle, dauert die Bearbeitung aktuell etwa 6-8 Wochen.

Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?

Die beigefügten Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. 1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

PM Führerschein-Pflichtumtausch-2.jpg

Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch gibt es unter www.landkreis-muenchen.de.

Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.

Quelle: Landratsamt München