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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Ausgangsbeschränkungen gelten auch im Landkreis

Maria Sabbas-Scouras

Allgemeinverfügung gilt ab Freitagnacht für 14 Tage

Die von Ministerpräsident Markus Söder bekannt gegebenen Regelungen zur Ausgangsbeschränkung in ganz Bayern gelten ab heute Nacht null Uhr selbstverständlich auch im Landkreis München. Die komplette Allgemeinverfügung ist abrufbar unter http://q.bayern.de/ausgangsbeschraenkung-bayern.

Die Regelungen waren nötig geworden, weil die Anzahl an mit Coronavirus Infizierten in den vergangenen Tagen bayernweit sprunghaft angestiegen ist. Dies deckt sich auch mit der Entwicklung im Landkreis München. Während es am Freitag vor einer Woche noch 32 Infizierte waren, sind heute – sieben Tage später – bereits 200 Menschen landkreisweit positiv getestet. Landrat mahnt zur Vorsicht: „Ich appelliere an alle Landkreisbürgerinnen und -bürger: Bitte nehmen Sie die Regelungen ernst! Gehen Sie nur in Ausnahmefällen vor die Türe. Gehen Sie möglichst alleine zum Einkaufen, sodass sich in den Läden nicht zu viele Personen zeitgleich aufhalten. Laden Sie nicht die Nachbarskinder zum Spielen ein. Gehen Sie für Ihre Eltern und Großeltern einkaufen und übergeben Sie die Einkäufe kontaktlos. Wägen Sie vor jedem sozialen Kontakt gründlich ab, ob dieser wirklich notwendig ist. Nur wenn jetzt jeder Einzelne mitdenkt und entsprechend handelt, können wir die Infektionsrate abflachen. Mein herzlicher Dank geht an die zahlreichen Hilfs-Initiativen, die sich in den vergangenen Tagen im Landkreis gebildet haben. Ob Nachbarschaftshilfen oder Privatprojekte – es gibt unzählige Bürger, die ihren Nächsten im Blick haben und sie unter anderem bei der Lebensmittel- oder Medikamentenversorgung unterstützen. Ich möchte Sie ermuntern, dieses wertvolle Engagement im Rahmen der aktuellen Regelungen weiter zu führen“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München