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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Führerschein-Pflichtumtausch: Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgepasst!

Maria Sabbas-Scouras

Informationskampagne des Landkreises München Anfang 2019 hat der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet.

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Wichtig: Umtauschen müssen in der aktuellen Phase NUR die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten deutschen Papierführerscheins sind! Alle anderen Personen können ihre Umtauschphase den nachfolgenden Tabellen entnehmen.

Der Landkreis München möchte seinen Bürgerinnen und Bürgern den Umtausch so unkompliziert wie möglich gestalten. Hierzu wird jeder Haushalt im Laufe der kommenden Wochen durch eine Postwurfsendung über den Ablauf des Umtauschs detailliert informiert.

Das Wichtigste in Kürze: Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?

Den Umtausch können Sie online beantragen unter www.landkreis-muenchen.de/online-services. Vorteil: Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen. Wenn Sie dennoch eine persönliche Vorsprache wünschen, ist das sowohl bei Ihrer Wohnsitzgemeinde vor Ort oder bei der Führerscheinstelle in Grasbrunn möglich. Bei Vorsprachen in der Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte einen Termin unter https://termin-fahrerlaubnis.landkreis-muenchen.de.

Welche Unterlagen sind erforderlich? Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild und, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt München ausgestellt wurde, eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister).

Die Karteikartenabschrift erhalten Sie durch Anruf bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führerscheins. Was passiert mit meinem alten Führerschein? Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie auf Wunsch entwertet zurück. Landkreis München - 2 - Wieviel kostet der Umtausch und wieviel Zeit wird benötigt? Der Führerschein-Umtausch kostet 24 Euro. Bei Online-Beantragung kommen Versandgebühren hinzu. Dafür bekommen Sie den neuen Führerschein dann direkt zu Ihnen direkt nach Hause gesandt. Wenn Sie keinen Versand wünschen und den neuen Führerschein explizit in der Führerscheinstelle abholen möchten, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Antragsbearbeitung dauert bei Onlineantragstellung maximal 4 Wochen.

Bei Antragstellung vor Ort in der Gemeindeverwaltung oder der Führerscheinstelle, dauert die Bearbeitung aktuell etwa 6-8 Wochen.

Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?

Die beigefügten Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. 1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

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Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch gibt es unter www.landkreis-muenchen.de.

Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.

Quelle: Landratsamt München