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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Kontrollaktion der Münchner Polizei in Bezug auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Corona-Pandemie

Maria Sabbas-Scouras

Die Bewältigung der Corona-Krise stellt alle Lebensbereiche in ganz Deutschland vor besondere Herausforderungen. Um eine weitere Ausbreitung so gut wie möglich einzudämmen, wurde vom Freistaat Bayern die Allgemeinverfügung „Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie“ erlassen, die weitreichende Auswirkungen für das öffentliche Leben beinhaltet. Nachdem bereits ab dem 17. März 2020 die Ziffern 1 und 2 der Allgemeinverfügung rechtskräftig wurden (Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen sowie sämtlicher Einrichtungen für die Freizeitgestaltung), folgt ab dem heutigen Tag die Rechtskraft für die restlichen Bestimmungen. Hier sind vor allem die Gastronomiebetriebe, die spätestens um 15.00 Uhr schließen müssen, enthalten.

Außerdem ist jetzt auch die Öffnung der meisten Ladengeschäfte des Einzelhandels untersagt. Die genauen Bestimmungen und entsprechenden Ausnahmen sind den Veröffentlichungen der Bayerischen Staatsregierung zu entnehmen. Siehe hierzu unter https://bayern.de/corona-pandemiebayern- ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/

Um einen größtmöglichen Schutz für die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten, führt die Münchner Polizei bereits seit gestern zielgerichtete Kontrollen im gesamten Münchner Stadtgebiet durch. Mit allein über 120 zusätzlichen Polizeibeamten am heutigen Tag, die hierfür im Einsatz sind, werden dabei vor allem Gewerbebetriebe und Gaststätten aufgesucht, um die Einhaltung der leider notwendigen Einschränkungen zu überprüfen und gegebenenfalls auch zu sanktionieren. Ziel ist es dabei, zunächst das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen und auf die neue Rechtslage hinzuweisen. Erst wenn dies keine Wirkung zeigt, werden auch entsprechende Anzeigen folgen.

Diese Maßnahmen werden auch in den Folgetagen mit der Unterstützung zusätzlicher Einsatzbeamter fortgeführt.

Quelle: Polizei München