Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten – die Deutsche Rentenversicherung informiert:
Maria Sabbas-Scouras
Ab Juli 2024 werden gesetzliche Verbesserungen umgesetzt. Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters- oder Hinterbliebenenrente erhalten einen Zuschlag zu ihrer Rente.
Rentnerinnen und Rentner erhalten einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird.
Ein Zuschlag kommt nur bei Renten in Frage, auf die am 30. Juni 2024 ein Anspruch bestand und die über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlt werden.
Ein Antrag ist nicht notwendig.
Die Rentenanpassungsmittelung 2024 enthält noch keine Aussage über den Zuschlag. Da der Zuschlag zunächst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid.
Zuschlagshöhe Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.
Zuschlagsberechtigte erhalten im Juli 2024 einen Bescheid. Darin werden die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt.
Zudem wird die Zahlung auf dem Kontoauszug mit „Rentenzuschlag“ ausgewiesen.
Der Bescheid gilt zunächst für die Zeit bis zum 30. November 2025, denn die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags erfolgen in zwei Stufen.
Auszahlungsverfahren in zwei Stufen:
Stufe 1: von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt Mitte des Monats. Der Zuschlag wird auf der Grundlage des Rentenzahlbetrags berechnet.
Stufe 2: ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt. Er wird auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.
Bei Rückfragen zum Thema Rente, wie z. B. Rentenantrag:
Frau Abelshauser (A-D) Hillebrandhof) unter 089 96998281 (Mo – Do)
Frau Ismair (E-K) 089 960900-108 (Mo – Do)
Frau Jurisic (L-Z) 089 960900-121
Ihre Gemeinde Ismaning
Sozialamt
Stand 27.06.2024)