Gemeindlicher Bauhof leistet beim Winterdienst vorbildliche Arbeit
Maria Sabbas-Scouras
Die Mitarbeiter im Bauhof leisten jedes Jahr bei Winterdienst eine vorbildliche, engagierte
und sehr gewissenhafte Arbeit. Für die Mitarbeiter gilt es, Straßen und Wege tagtäglich
schnellstmöglich zu räumen, damit diese bis zum eintretenden Berufsverkehr befahrbar
und begehbar sind.
Das Gemeindegebiet von Ismaning umfasst über 40 km²; das öffentliche Straßen- und
Wegenetz, das das Bauhofpersonal vom Schnee befreien muss, umfasst täglich über 300
Räumkilometer. Dazu stehen natürlich Räum- und Streufahrzeuge zur Verfügung und auch
von Hand sind Räumarbeiten auszuführen, beispielsweise an Fußgängerüberwegen.
Um 3.30 Uhr beginnt der Dienst: Zuerst werden die Straßen der Kategorie 1 geräumt. Das
ist, je nach Schneefall, bis 6 oder 7 Uhr in der Früh geschafft, dann folgt das Räumen und
Streuen der Straßen mit Kategorie 2. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten
nicht überschritten folgen dann die Straßen mit Kategorie 3.
Bei anhaltenden Schneefällen rückt das gleiche Personal nach einer Pause am
Spätnachmittag wieder aus, so dass mehrere 11-Stunden-Arbeitstage am Stück keine
Seltenheit sind. Bauhofleiter Hans Blößl hat ein motiviertes Team und der Großteil der
Bevölkerung ist entgegenkommend.
Auch Fremdfirmen unterstützen den Bauhof. Für die Räumung der Staats- und
Bundesstraßen ist das Straßenbauamt zuständig.
Leider können die Räumfahrzeuge des Bauhofs oftmals insbesondere in kleinere Straßen
nicht einfahren und räumen, weil parkende Fahrzeuge deren Einfahrt behindern bzw.
versperren. Den Räumfahrzeugen ist es aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht gestattet
rückwärts zu fahren oder zu wenden. Der Bauhof und die Gemeindeverwaltung bitten um
Verständnis für eventuelle Verzögerungen bei den Räum- und Streuarbeiten.
Räum- und Streuplan ist in drei Kategorien eingeteilt: Nach dem vorhandenen Räum- und
Streuplan, der auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt ist, gibt es drei Kategorien, die
vom Bauhof nach ihrer Priorität abgearbeitet werden. Vorrangig zu räumen bzw. zu streuen
sind Straßen und Gehwege der Kategorien 1 bzw. 2, d.h. die Straßen mit Busverkehr
inklusive Bushaltestellen, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen und Gehwege, die in die
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Ismaning fallen (innerörtliche Gehbahnen, die
gemeindlichen Grundstücken vorgelagert sind) sowie verkehrswichtige Straßen und
besondere Gefahrenstellen. Kategorie 3 sind alle übrigen Straßen mit Verkehrsbedeutung
sowie Radwege. Das Räumen dieser Straßen ist eine komplett freiwillige Leistung der
Gemeinde, eine Serviceleistung für den Bürger. In den Bereichen der Kategorie 3 wird nur
im Ausnahmefall gestreut, beispielsweise, wenn ganze Straßenzüge aufgrund
geschlossener und flächendeckender Eisschicht unpassierbar werden.
Für den Winterdienst stehen 16 Räum- und Streufahrzeuge zur Verfügung; bei Schneefall
sind 20 Mitarbeiter im Einsatz um den differenzierten Winterdienst in der Gemeinde
sicherzustellen. Beim Einsatz von Streusalz und/oder Splitt spielen insbesondere
ökologische Gesichtspunkte eine große Rolle.
Gemeinde Ismaning