Schall im Schilf: Allgemeinverfügung Alkohol- und Glasflaschenverbot rund um den Garchinger See
Maria Sabbas-Scouras
Aufgrund der Veranstaltung „Schall im Schilf 2017“ wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Alkohol und Glasflaschenim Umfeld des Geländes des Garchinger Sees verbietet.
Das Verbot gilt von Samstag, 29.Juli 2017, 10:00 Uhr bis Sonntag, 30. Juli 2017, 04:00 Uhr.
Dieser Bereich ist durch eine Beschilderung gekennzeichnet.
Die Allgemeinverfügung vom 24.07.2017 kann im Ordnungsamt
der Stadt Garching, Zimmer 0.18, eingesehen werden.
Quelle: Stadt Garching b. München