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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Premiere des Zukunftspreises des Landkreises München – die Bewerbungsphase läuft

Maria Sabbas-Scouras

Dieses Jahr verleiht der Landkreis München zum ersten Mal den Zukunftspreis an herausragende Initiativen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine soziale, umwelt- und klimafreundliche Zukunft im Landkreis München einsetzen.

Ab sofort läuft die Bewerbungsphase: Die Anmeldung für den Zukunftspreis erfolgt auf der Webseite des Landkreises München (zukunftspreis.landkreismuenchen.de) und steht allen Bewerberinnen und Bewerbern bis einschließlich Freitag, 15. April 2022, zur Verfügung.

Der Zukunftspreis zeichnet Unternehmen, Initiativen und Persönlichkeiten aus dem Landkreis München aus, deren Engagement der Maxime „Verantwortung. Innovation. Nachhaltigkeit“ entspricht. Kurzum, gesucht werden innovative Projekte, nachhaltige Geschäftsmodelle und engagierte Persönlichkeiten.

Wichtige Voraussetzungen im Detail:

• Wohnort/Firmensitz/Sitz der Organisation im Landkreis München oder Wirkung des Engagements im Landkreis

• Erkennbare Übernahme von Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt – besonderes Engagement für eine lebenswerte Zukunft im Landkreis München und darüber hinaus (im Sinne der CSR-Initiative des Landkreises, seiner Klima- und Energieinitiative 29++ oder der Agenda 2030)

• Maßnahmen wurden umgesetzt oder langfristig strategisch verankert

• Bewerbung aus eigener Initiative oder durch Vorschlag Dritter

Der Landkreis München legt deshalb Wert auf die Vielfalt des Engagements. Der Zukunftspreis, eingeteilt in die beiden Kategorien Unternehmen und Ehrenamt, richtet sich sowohl an produzierende Unternehmen, Handel und Dienstleister wie auch an Schülerinnen und Schüler, Studierende, Einzelpersonen, Vereine und Bürgergruppen.

Sonderpreis zur Agenda 2030

Zudem soll ein Sonderpreis zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung gemäß der Agenda 2030 (www.bmz.de/de/agenda-2030) vergeben werden, da im Zuge dieser Veranstaltung auch auf die globalen Nachhaltigkeitsziele geachtet werden soll. Gemeinsam mit den engagierten Akteuren, möchte der Landkreis konkret aufzeigen, welchen Beitrag Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger für diese 17 Ziele leisten können. Passend zur Neugründung des Preises steht im Jahr 2022 das 17. Ziel der Agenda – „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“ – im Vordergrund.

Die Preisträger erhalten einen exklusiven Imagefilm über das jeweilige ausgezeichnete Engagement, Projekt oder Vorhaben sowie eine Urkunde und eine öffentlichkeitswirksame Auszeichnung im Rahmen eines feierlichen Festakts im Oktober 2022. Zusätzlich werden alle Bewerbungen, die den Kriterien entsprechen, in einer Broschüre vorgestellt.

Quelle: Landratsamt München (Stand 28.01.2022)

Sonderimpfaktionen vom 5. bis 11. Februar 2022

Maria Sabbas-Scouras

Zahlreiche Termine im ganzen Landkreis

Auch in der kommenden Woche besteht wieder die Möglichkeit im Landkreis München sich kurzfristig impfen zu lassen. Die Ärztinnen und Ärzte in den Impfzentren stehen außerdem für unverbindliche fachliche Impfberatung und Aufklärung bereit.

Helfen Sie mit und schützen Sie sich und andere!

Folgende Sonderimpfaktionen sind für die kommende Woche geplant:

Hinweis: Änderungen und zusätzliche Impftermine finden Sie laufend aktuell unter: www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen

Ins Impfzentrum mit und ohne Termin

Die Impfzentren im Landkreis München haben an sieben Tagen die Woche geöffnet. Wer sich dort impfen lassen möchte, wird gebeten, sich möglichst vorab einen Termin unter https://impfzentren.bayern zu buchen. Es besteht zudem auch wieder die Möglichkeit, spontan und ohne Termin zum Impfen vorbeizukommen, eine Vorabregistrierung ist wünschenswert und erleichtert die Abläufe vor Ort.

Freitags verlängerte Öffnungszeiten im Impfzentrum Oberhaching

Bitte beachten Sie, dass das Impfzentrum in Oberhaching ab sofort freitags seine Öffnungszeiten verlängert. Ab dem heutigen Freitag, 4. Februar, können sich Bürgerinnen und Bürger immer freitags von 8 Uhr bis 20 Uhr impfen oder beraten lassen.

Impfwillige werden gebeten, ihren Personalausweis, die Dokumentationen

vorheriger Impfungen (bzw. Nachweis über Genesung, z. B. Ergebnis PCR-Test) und – falls vorhanden – den gelben Impfausweis mitzubringen.

• Impfzentrum Haar (Tel.: 089/24 88 06 660):

Öffnungszeiten: Montag - Sonntag: 8:00 bis 18:00 Uhr

• Impfzentrum Oberhaching (Tel.: 089/248 86 19 60)

Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 bis 20:00 Uhr

Samstag/ Sonntag: 8:00 bis 18:00 Uhr

• Impfzentrum Unterschleißheim (Tel.: 089/312 03 44 -22)

Öffnungszeiten: Montag - Sonntag: 8:00 bis 22:00 Uhr

Umfangreiches Beratungsangebot

Wer sich noch unsicher ist und Fragen zur Corona-Impfung oder zu den einzelnen Impfstoffen hat, kann sich jederzeit gerne an die Impfzentren im Landkreis wenden und sich ausführlich beraten lassen. Das Beratungsangebot besteht in allen Impfzentren im Landkreis München und ist unverbindlich und kostenlos.

Quelle: Landratsamt München (Stand 04.02.2022)

Landkreis München ist Host Town

Maria Sabbas-Scouras

Sieben Kommunen empfangen Delegationen vor Special Olympics 2023

Am gestrigen Abend kam die lang ersehnte Zusage: Der Landkreis München ist bei den Special Olympics World Games Berlin 2023 (17. bis 25. Juni 2023) als Host Town mit dabei. Der Landkreis hatte sich gemeinsam mit den Kommunen Garching, Gräfelfing, Ismaning, Oberhaching, Planegg, Taufkirchen und Unterföhring beworben.

Im Landkreis München leben über 38.000 Menschen mit einer Behinderung. Dies entspricht rund 11 Prozent der Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger. Viele sind in den Vereinen des Landkreises München sportlich aktiv.

Die Gemeinden Ismaning, Oberhaching, Gräfelfing, Unterföhring, Planegg, Taufkirchen und die Stadt Garching haben sich vergangenes Jahr zusammen mit dem Landkreis auf dem Weg gemacht, um Host Town für die Special Olympics 2023 zu werden – und wurden gestern Abend mit der freudigen Nachricht belohnt: Bereits im kommenden Jahr wird der Landkreis Gastgeber sein und internationale Delegationen empfangen. Über vier Tage, vom 12. bis 15. Juni 2023, werden der Landkreis und die teilnehmenden Kommunen Athletinnen und Athleten sowie deren Angehörige vor Beginn der Wettbewerbe in Berlin begrüßen. Ziel ist es, internationale Kontakte zu knüpfen und die Inklusion vor Ort zu stärken. Die Delegationen lernen dabei außerdem vor den Wettkämpfen Land und Leute kennen.

Die Teilnahme am Host Town-Programm ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg des Landkreises, die Ziele der UN-BRK umzusetzen. Im Landkreis München gibt es zahlreiche Projekte und Initiativen für Inklusion und Vielfalt. Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen, häufig privat finanziert oder von den Gemeinden und/oder dem Landkreis München gefördert.

„Es ist mir eine große Freude die Teilnahme am Host Town-Programm für die Special Olympics World Games 2023 begleiten zu dürfen. Ich finde, es steht unserem Landkreis gut an, sich in seiner Vielfalt den internationalen Delegationen zu präsentieren und zu zeigen, wie weltoffen und wie divers wir sind. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und ihnen die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Teilhabe zu ermöglichen. Ich bedanke mich bei den Gemeinden, die sofort „Ja, wir sind dabei“ gesagt haben und sich nun mit vielen Ideen und Elan einbringen. Ohne die vielen ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer, ohne unseren Behindertenbeirat und die vielen Beiräte und Behindertenbeauftragten in den Kommunen, ohne unsere Vereine und Initiativen wäre die Teilnahme am Host Town-Programm nicht möglich“, so Sigrid Karl, Behindertenbeauftragte des Landkreises München, die die Bewerbung für den Landkreis München koordiniert hat.

„Begegnungen helfen dabei, Ängste und Barrieren zwischen Menschen abzubauen. Deshalb freue ich mich ungemein, dass der Landkreis München gemeinsam mit engagierten Kommunen als Host Town ausgewählt wurde und Deutschland bei den Special Olympics 2023 vertreten darf. Wir freuen uns von Herzen darauf, Gastgeber für Sportlerinnen und Sportler mit ihren Teams aus anderen Ländern zu sein und die Teilnehmenden der Special Olympics für unsere bayerische Lebensart begeistern zu können!“, so Landrat Christoph Göbel.

Insgesamt wurden 216 Host Towns bundesweit ausgewählt. Die kommunalen Projekte sollen eine offene, vielfältige Gesellschaft prägen und den Raum für Begegnungen weit über die Special Olympics World Games Berlin 2023 hinaus öffnen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 26.01.2022)

MVV-Gesellschafter kritisieren Deutsche Bahn

Maria Sabbas-Scouras

Verkehrsministerium, Landeshauptstadt und MVV-Verbundlandkreise: S-Bahn München muss zuverlässiger werden

MVV-Gesellschafter schreiben Brandbrief an Bahn-Vorstände

Seit September 2021 massive Qualitätsbeeinträchtigungen in Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der S-Bahn München

Infrastrukturelle Unzulänglichkeiten führen zu Unmut in Bevölkerung

Regelmäßige Störungen und Beeinträchtigungen bei der Infrastruktur und im Betrieb der S-Bahn München führen immer wieder und gerade auch derzeit zu einem sehr großen Akzeptanzproblem. Fast täglich gibt es Meldungen der Deutschen Bahn über Weichen-, Stellwerk-, Signal-, Fahrzeug- und Türstörungen, durchtrennte Kabel bei Bauarbeiten, Ausfälle des Stellwerks München Ost bis hin zu
Stammstreckensperrung und Personalengpässen bei DB Netz. Die Gesellschafter des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV), bestehend aus dem Bayerischen Verkehrsministerium, der Landeshauptstadt München und den MVV-Verbundlandkreisen, haben sich daher in einem Brandbrief an die Bahnvorstandsmitglieder Dr. Richard Lutz und Ronald Pofalla gewandt.

Bayerns Verkehrsministerin Schreyer erklärt: „In letzter Zeit erreichen uns leider vermehrt Fahrgastbeschwerden, dass die S-Bahnen ständig zu spät seien. Auch, dass Fahrgäste bei Regen und Schnee an zugigen Haltestellen warten müssen, ist nicht hinnehmbar. Gerade jetzt geht es darum, das Coronabedingt beeinträchtigte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den öffentlichen Verkehr zurückzugewinnen.“ Die darauf abzielenden großen Anstrengungen des Freistaats, der Landeshautstadt, der Landkreise und Gemeinden werden durch die aktuelle Situation bei der S-Bahn München torpediert.

„Die Fahrgäste sind die zahlreichen Verspätungen und Ausfälle leid und wenden sich von der S-Bahn ab. Dies ist besonders auch deshalb fatal, weil es unsere Bemühungen zur Stärkung des Umweltverbundes und zur Verlagerung des Verkehrs weg von der Straße konterkariert. Das verlorene Vertrauen der Fahrgäste lässt sich nur schwer zurückgewinnen. Der DB Vorstand muss jetzt endlich handeln!“, so Dieter Reiter, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München.

Robert Niedergesäß, Landrat des Landkreises Ebersberg und Sprecher der MVV-Verbundlandkreise unterstreicht: „Die in weiten Teilen sehr schlechte Leistungserbringung der S-Bahn München bringt viele Pendler in der Region regelmäßig an ihre Belastungsgrenze und ist schlicht niemandem mehr vermittelbar. Will man die Dinge beim Namen nennen, muss man lei-der sagen, dass die Bahninfrastruktur im Großraum München mit der Fahrgastentwicklung überhaupt nicht Schritt gehalten hat und der notwendige Ausbau in den letzten Jahrzehnten verschlafen wurde. Wenn in den kommenden Jahren nicht zusätzliche Massen vom öffentlichen Verkehr entnervter und enttäuschter Pendler die Einfallstraßen nach München endgültig verstopfen sollen, muss die Deutsche Bahn dringend und umgehend gegensteuern!“

Nach den Erkenntnissen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) lag die Pünktlichkeit der S-Bahn München im Oktober vergangenen Jahres nur bei 90 Prozent – mit weiter fallender Tendenz. So erreichte die Pünktlichkeit im darauffolgenden Monat November ihren schlechtesten Wert seit mindestens zehn Jahren. Dabei scheinen im Wesentlichen die Leit- und Sicherungstechnik – von Coronabedingten Personalengpässen abgesehen – ursächlich für die aktuelle Lage zu sein. Störungen im Bauablauf und Baustellenmanagement verschärfen zusätzlich die Situation. Ministerin Schreyer unterstreicht: „Wir wollen ja, dass für eine verbesserte Infrastruktur viel gebaut wird. Allerdings darf das nicht zu einem Vertrauensverlust in das System führen.“

Der Freistaat unterstützt und fördert in erheblichem Umfang die bayerische Bahninfrastruktur mit besonderem Augenmerk auf den Bahnknoten München und stärkt damit den für die zukünftige Mobilitätsgestaltung so wichtigen Schienenverkehr einschließlich der in diesem Bereich agierenden Unternehmen. Umso weniger seien die aktuellen Unzulänglichkeiten zu akzeptieren.

Die Unterzeichner des Briefes haben die Bahnvorstände zu einem Lösungsgespräch nach München eingeladen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.01.2022)

Sonderimpfaktionen vom 22. bis 28. Januar 2022

Maria Sabbas-Scouras

Zahlreiche Impftermine im Landkreis verfügbar

Spontan zum „Boostern“ kommen oder sich ausführlich zur Impfung beraten lassen? Im Landkreis München gibt es auch kommende Woche ausreichend Impfmöglichkeiten für Kurzentschlossene. Für fachliche Impfberatungen stehen die Ärztinnen und Ärzte in den Impfzentren bereit.

Jede Woche gibt es im Landkreis neben dem regulären Impfangebot in den Impfzentren zahlreiche Sonderimpfaktionen.

Helfen Sie mit und schützen Sie sich und andere!

Hinweis: Änderungen und zusätzliche Impftermine finden Sie laufend aktuell unter: www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen

Ins Impfzentrum mit und ohne Termin

Die Impfzentren im Landkreis München haben sieben Tage die Woche geöffnet. Wer sich in den Impfzentren des Landkreises München impfen lassen möchte, wird gebeten, sich möglichst vorab einen Termin unter http://impfzentren.bayern zu buchen. Es besteht zudem auch wieder die Möglichkeit, spontan und ohne Termin zum Impfen vorbeizukommen, eine Vorabregistrierung ist wünschenswert und erleichtert die Abläufe vor Ort.

Impfwillige werden gebeten, ihren Personalausweis, die Dokumentationen vorheriger Impfungen (bzw. Nachweis über Genesung, z. B. Ergebnis PCR-Test) und – falls vorhanden – den gelben Impfausweis mitzubringen.

 Impfzentrum Haar (Tel.: 089/24 88 06 660):
Öffnungszeiten: Montag-Sonntag: 8:00 bis 18:00 Uhr

 Impfzentrum Oberhaching (Tel.: 089/248 86 19 60
Öffnungszeiten: Montag-Sonntag: 8:00 bis 18:00 Uhr

 Impfzentrum Unterschleißheim (Tel.: 089/312 03 44 -22)
Öffnungszeiten: Montag-Sonntag: 8:00 bis 22:00 Uhr

Umfangreiches Beratungsangebot

Wer sich noch unsicher ist und Fragen zur Corona-Impfung oder zu den einzelnen Impfstoffen hat, kann sich jederzeit gerne an die Impfzentren im Landkreis wenden und sich ausführlich beraten lassen. Das Beratungsangebot besteht in allen Impfzentren im Landkreis München und ist unverbindlich und kostenlos.

Quelle: Landratsamt München (Stand 21.01.2022)

Landkreis beschließt Rekordhaushalt

Maria Sabbas-Scouras

Deutlicher Anstieg der Umlagekraft – Kreisumlage bleibt stabil bei 48 Prozentpunkten

Damit hätte zu Anfang des Jahres niemand gerechnet: Der Landkreis München verabschiedet für das Jahr 2022 einen Rekordhaushalt. Entgegen aller Erwartungen steigt die Umlagekraft im Vergleich zum Vorjahr um knapp über 15 Prozent auf den nie dagewesenen Wert von mehr 1,3 Mrd. Euro an.

Der Landkreis profitiert dabei von mehreren Sonder- und Einmaleffekten. Mehr als 80 Mio. Euro mehr haben die Städte und Gemeinden durch den Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen durch Bund und Freistaat erhalten. Ein weiteres Plus bei der Gewerbesteuer ist auf den Wegfall des Solidarpakts zurückzuführen. Coronabedingt etwas rückläufig ist die Einkommensteuerbeteiligung, der Anteil der Gewerbesteuer steigt dafür insgesamt massiv an. Der Anstieg ist jedoch nicht über alle Kommunen gleichmäßig verteilt; bei rund einem Drittel ist die Umlagekraft insgesamt sogar stark rückläufig. Trotz der insgesamt sehr positiven Entwicklung setzten die Kreisräte auf Kontinuität und Stabilität und beließen die Kreisumlage auch für das Jahr 2022 bei 48 Prozentpunkten.

296 Mio. Euro muss der Landkreis im kommenden Jahr an den Bezirk abführen.

Das sind rund 43 Mio. Euro mehr als im zu Ende gehenden Haushaltsjahr. Der Bezirk begründet die erneute Anhebung seines Hebesatzes unter anderem mit gesetzlichen Neuerungen, die den Bezirkshaushalt dauerhaft mehr belasten, wie zum Beispiel das Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Kaum zu beeinflussen: die Sozialausgaben

Doch nicht nur die Einnahmen des Landkreises erhöhen sich, auch bei den Ausgaben sind zum Teil deutliche Steigerungen zu verzeichnen. Neben den Sozialausgaben gehören die Personalkosten, die Defizitausgleiche für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und der Unterhalt der weiterführenden Schulen zu den größten Positionen im Verwaltungshaushalt.

Den größten Anteil an den Ausgaben des Verwaltungshaushalts haben mit rund 60 Prozent die Sozialausgaben (484 Mio. Euro). Hierzu zählt als größter Posten die Bezirksumlage, aber auch Sozialhilfe, Grundsicherung, Jugendhilfe und weitere soziale Leistungen schlagen entsprechend zu Buche. Diese Ausgabepositionen sind so gut wie nicht beeinflussbar.

Rund elf Prozent des Verwaltungshaushalts muss der Landkreis für sein Personal aufwenden. Die Kreisräte sprachen sich dafür aus, im kommenden Jahr rund 60 neue Stellen zu schaffen. Davon sind zehn befristete Stellen zur Durchführung des Zensus 2022 vorgesehen, die weiteren verteilen sich unter anderem auf Bereiche wie Personal, Informations- und Kommunikationstechnik, Gebäudebewirtschaftung, das Kreisjugendamt, den Katastrophenschutz oder die Feuerwehreinsatzzentrale. Die Personalausgaben für kommendes Jahr belaufen sich in Summe auf 89,5 Mio. Euro

Mehrausgaben für den ÖPNV

Mit mehr als 52 Mio. Euro stehen die Ausgaben für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an dritter Stelle. Steigende Betriebskostenzuschüsse, unter anderem infolge einer sukzessiven deutlichen Angebotsausweitung im Regionalbusverkehr, aber auch der Beitrag zum ÖPNV Rettungsschirm zur Kompensation der coronabedingten Mindereinnahmen fallen hier ins Gewicht.

Gut zehn Prozent des Verwaltungshaushalts gibt der Landkreis für den Unterhalt der weiterführenden Schulen, die Schülerbeförderung und Gastschulbeiträge aus.

Rund 39 Prozent des Vermögenshaushalts fließen in Zuschüsse und Zuweisungen, etwa in die Wohnungsbauförderung, die U-Bahnverlängerung nach Martinsried sowie in die Infrastruktur der U-Bahnlinie 5, das MVG Mietradsystem und vor allem natürlich in die Finanzierung der weiterführenden Schulen. Rund 54 Mio. Euro sind für den Erwerb von Grundstücken vorgesehen, unter anderem für den Ausbau von Geh- und Radwegen entlang der Kreisstraßen, für die Fachoberschule in Haar oder das neue Feuerwehrkreisausbildungszentrum. Für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sind rund 25. Mio. veranschlagt, unter anderem für den Bau der Radschnellverbindung nach Garching, für Brückensanierungen oder Baumaßnahmen an den landkreiseigenen Schulen.

„Der Kreishaushalt für das Jahr 2022 weist dank einer deutlich gestiegenen

Umlagekraft ein ganz erhebliches Volumen auf“, so Landrat Christoph Göbel. „Er bildet aber auch eine Vielzahl von großen und ambitionierten Projekten ab“, erklärte der Landrat weiter. Explizit erwähnte Göbel den kontinuierlichen Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, zahlreiche Neubau- und Sanierungsprojekte im Bereich der Schulen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums, oder die weiter steigenden Sozialausgaben. „Auch, dass wir bei der Standortentwicklung der Kreisbehörde langfristig auf Eigentum setzen, entlastet den Verwaltungshaushalt auf weite Sicht.“ Mit Blick auf die Haushaltssituation in den Kommunen betonte Göbel, dass der Landkreis in den vergangenen Jahren zahlreiche zusätzliche Aufgaben übernommen habe und bekräftigte, dass er die Belange und Bedarfe der kreisangehörigen Städte und Gemeinde auch weiterhin sorgsam im Blick haben werde.

Wichtige Positionen des Kreishaushalts 2022 im Überblick:

Verwaltungshaushalt: Volumen: 808.601.600 Euro

Kreisumlage: 48 v. H.

Vermögenshaushalt: Volumen: 160.392.000 Euro

Kreditaufnahme/-ermächtigung: 126.998.400 Euro

Allgemeine Rücklage und Schulden zum 31.12.2022:

Allgemeine Rücklage: 10.076.770 Euro

Schuldenstand: 179.115.603 Euro

Quelle: Landratsamt München (Stand 14.12.2021)

Pflege für die Bäume in den Erholungsgebieten

Maria Sabbas-Scouras

Auch in diesem Winter führt der Landkreis München wieder Gehölzpflegemaßnahmen in einigen Erholungsgebieten durch, um den Baum- und Strauchbestand zu sichern.

Von den Gehölzpflegemaßnahmen betroffen sind die Erholungsgebiete am Feringasee, Heimstettener See, Unterschleißheimer See sowie der Unterföhringer See und die daran angrenzenden Waldflächen. Die Maßnahmen sind notwendig, um weiterhin einen sicheren, gesunden und ästhetischen Baum- und Strauchbestand in den Erholungsgebieten zu sichern. Die Arbeiten haben im Dezember begonnen und dauern voraussichtlich bis Ende Februar in mehreren Abschnitten an.

Die Gehölzpflegemaßnahmen im Überblick

Bei den Gehölzpflegemaßnahmen werden dieses Jahr alternierende Strauchbestände stark gekürzt, um diese zu verjüngen. Ein starker Rückschnitt regt entsprechend einen starken Neuaustrieb der Sträucher an. Entstandene Lücken in den Strauchbeständen werden dadurch im Laufe der kommenden Vegetationsperiode wieder geschlossen. Einige durch Fäulnis oder holzzersetzende Pilze stark geschädigte Bäume müssen leider gefällt werden. Besonders stark sind im nördlichen Landkreis Eschen betroffen, die aus Sicherheitsgründen nach einem starken Befall mit dem Eschentriebsterben nur noch geringe Zeit erhalten werden können. Auch werden dieses Jahr alte Wurzelstöcke aus den Liegewiesen beseitigt und eingeebnet. Zum Erhalt eines ansehnlichen Baum- und Strauchbestands an den Badeseen und in den Waldflächen wird durch die Naturverjüngung ein neuer Bestand an Bäumen und Sträuchern herangezogen. Zusätzlich werden Ersatzpflanzungen mit heimischen Gehölzen geplant.

Hinweise zu den Schnitt- und Aufräumarbeiten

Für Beeinträchtigungen im Erholungsbetrieb während der Schnitt- und Aufräumarbeiten, die durch kurzzeitig notwendige Wegsperrungen, Fahrzeuge und Schnittgut im Erholungsgebiet auftreten können, bittet das Landratsamt München um Verständnis. Besucher werden zu ihrer eigenen Sicherheit gebeten, den Anweisungen der Aufsichtspersonen vor Ort Folge zu leisten. Für Fragen aus der Bürgerschaft stehen im Landratsamt Oliver Brüßler (zu Waldflächen, Tel.: 089/6221-2517) und Thomas Kohr (zu Seen, Tel.: 089/6221-1851) als Ansprechpartner zur Verfügung. Fragen können auch per E-Mail an erholungsgebiete@lra-m.bayern.de gerichtet werden.

Quelle: Landratsamt München (Stand 10.12.2021)

Noch bis Februar 2022 laufen Baumpflegearbeiten in den Erholungsgebieten im Landkreis München.

Nach Zulassung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA: Landkreis München bereitet sich auf Impfungen von Kindern vor

Maria Sabbas-Scouras

Nachdem die Europäische Arzneimittelbehörde EMA am gestrigen Nachmittag die Zulassung des Impfstoffs von Biontech/Pfizer für die Impfung von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren erteilt hat, arbeitet der Landkreis bereits intensiv an der Organisation der Impfungen für diese Altersgruppe. Den für Kinder zugelassenen Impfstoff hat das Gesundheitsamt bereits bestellt.

Die auf Bundesebene angekündigte Impfstofflieferung für Kinder soll voraussichtlich am 20. Dezember eintreffen. Sobald der Impfstoff im Landkreis München ankommt, wird umgehend mit den Impfungen begonnen und diese auch während der Weihnachtsferien intensiv vorangetrieben.

Hierzu arbeitet der Landkreis aktuell an der Organisation wohnortnaher Impfangebote. Dabei soll jeweils für mehrere benachbarte Kommunen eine zentrale Anlaufstelle etabliert werden, die beispielsweise in verfügbaren kommunalen Gebäuden oder in freien Schulräumlichkeiten eingerichtet wird. Zur Umsetzung des Impfangebots an Kinder wird zudem die Möglichkeit der Einbindung ortsansässiger Kinderärzte, die Reaktivierung ruhestandsversetzter Kinderärzte sowie weiterer Mediziner geprüft.

Eine grundsätzliche Abwicklung der Impfungen der jüngsten Bürgerinnen und Bürger über die Impfzentren hält das Landratsamt derzeit – unter anderem mit Blick auf die möglichst gering zu haltenden Wartezeiten – nicht für sinnvoll.

In einem ersten Schritt hat die Kreisverwaltungsbehörde bereits mit sämtlichen Kommunen Kontakt aufgenommen, um zum einen die Möglichkeiten lokaler Impfangebote für Fünf- bis Elfjährige zu eruieren und zudem die Unterstützung durch Betriebshöfe, freiwillige Feuerwehren und weitere Kräfte zu ersuchen. Zeitnah soll dann über die Schulleitungen eine Information an alle Eltern über die Planungen des Landkreises ergehen. Dabei soll gleichzeitig auch das Interesse an den an Schule oder Einrichtung angedockten Impfmöglichkeiten abgefragt werden.

Landrat Christoph Göbel: „Ich bin sehr froh, dass mit der Zulassung durch die EMA nun auch die Impfung und damit ein weiterer Schutz unserer Kinder ermöglicht wird. Ich hoffe, dass möglichst viele Eltern von diesem Angebot Gebrauch machen. Wir setzen alles daran, den benötigten Rahmen umgehend zu schaffen. Dabei haben wir uns bewusst dafür entschieden, diese Impfungen aus der etablierten Struktur der Impfzentren herauszulösen, um einerseits möglichst wohnortnahe Impfangebote zu schaffen und andererseits ein allzu hohes Besucheraufkommen in den Impfzentren und an den Impfbussen – insbesondere bei zunehmend winterlichen Wetterbedingungen – zu vermeiden.“

Derzeit noch keine Impftermine möglich

Bis zum voraussichtlichen Eintreffen des eigens für Kinder produzierten Impfstoffs am 20. Dezember nehmen die vom Landkreis beauftragten Impfteams keine Impfungen an Kindern vor. Eine Impfung mit dem für Erwachsene zugelassenen Impfstoff von Biontech/Pfizer ist hier nicht möglich. Das Gesundheitsamt im Landratsamt München bittet daher alle Eltern und Erziehungsberechtigten, derzeit keine Impftermine für Kinder in dieser Altersgruppe zu buchen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 26.11.2021)

Zwei neue Impfzentren, mehr mobile Teams, regelmäßige Gemeinde-Impftage

Maria Sabbas-Scouras

Neue Angebote nehmen zeitnah Betrieb auf – Impf-Drive-in bei Jochen Schweizer startet wieder

Der Landkreis München weitet seine Impfkapazitäten in den nächsten Tagen noch einmal deutlich aus: Künftig wird es im Landkreis München wieder drei stationäre Impfzentren geben. Noch in dieser Woche kommen mit dem Bayerischen Roten Kreuz und der Johanniter-Unfall-Hilfe wieder zwei erfahrene Wohlfahrtsverbände zur Unterstützung an Bord. Bereits ab kommendem Samstag könnten dann erste mobile Teams die bisherigen Impf-Angebote des Malteser Hilfsdienstes zusätzlich unterstützen. Parallel läuft der Aufbau zweier stationärer Impfangebote. Geplante Standorte sind auch diesmal Oberhaching und Unterschleißheim. Darüber können Impfwillige ab 29./30. November wieder jeden Montag und Dienstag den Impf-Drive-in an der Jochen Schweizer Arena nutzen. Zudem laufen die Planungen für regelmäßige Impftage in den kreisangehörigen Gemeinden.

Am vergangenen Freitag hat die Bayerische Staatsregierung die dringend erwartete Freigabe zur Schaffung aller für erforderlich gehaltenen Impf-Kapazitäten erteilt. Damit ist der Weg im Landkreis München frei für den dringend benötigten Aufbau weiterer Impfkapazitäten und die bereits seit längerem geführten Gespräche mit den örtlichen Wohlfahrtsverbänden und weiteren Akteuren konnten nun in offizielle Verträge überführt werden.

Zwei neue Standorte in Oberhaching und Unterschleißheim

Bereits am heutigen Dienstag, 23. November, wurden entsprechende Aufträge an die Johanniter-Unfall-Hilfe sowie an das Bayerische Rote Kreuz erteilt.

Gemeinsam mit dem Impfmanagement im Landratsamt arbeiten die Verbände aktuell mit Hochdruck an der Einrichtung neuer stationärer Impfzentren. Während in Oberhaching voraussichtlich die bereits bewährte Immobilie am Keltenring erneut zum Einsatz kommen wird, befindet sich die Unterkunftssuche in Unterschleißheim noch in den letzten Zügen. Zeitnah sollen dann die finalen Standorte sowie der Betriebsumfang festgelegt werden.

Mehr mobile Teams, mehr Sonderaktionen, vorübergehende stationäre Angebote

Darüber hinaus setzt der Landkreis auch weiterhin auf niederschwellige Angebote zur wohnortnahen Impfung. In einem ersten Schritt werden mobile Teams der Johanniter voraussichtlich schon ab dem Wochenende ihre Kolleginnen und Kollegen des Malteser Hilfsdienstes bei der Durchführung der kommenden Impfbus-Aktionen unterstützen. Auch der bereits bewährte Impf-Drive-in an der Jochen Schweizer Arena wird künftig wieder jeweils montags und dienstags geöffnet sein. Aktuell konzipiert das Impfmanagement im Landratsamt zudem in Abstimmung mit den Kommunen regelmäßige Gemeinde-Impftage, die in verfügbaren Immobilien vor Ort veranstaltet werden sollen. Geprüft wird zudem, inwieweit auch für die weiteren Impfbus-Aktionen künftig Termine über die jeweiligen Kommunen vergeben werden können, um die Wartezeiten für Impfwillige zu verkürzen und die Impfteams, die derzeit an und über die Grenzen ihrer Belastbarkeit hinaus gehen, zu entlasten. Das Landratsamt wie auch die Impfteams informieren hierzu jeweils aktuell.

Alle Informationen sind jederzeit unter www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen im Sonderaktions-Kalender abrufbar.

Bundes-Gesundheitsministerium beschließt Deckelung für Biontech-Bestellungen

Unterdessen sieht sich das Impfmanagement im Landratsamt mit einer neuen Herausforderung konfrontiert: Standen bislang ausreichende Impfstoff-Mengen sowohl von Biontech/Pfizer als auch von Moderna zur Verfügung, deckelt das Bundesministerium für Gesundheit allen Widerständen aus der Praxis zum Trotz ab dieser Woche die Höchstbestellmenge für Comirnaty, den Impfstoff von Biontech/Pfizer. Das Landratsamt wird daher ab sofort die Bestellmengen für den Impfstoff von Moderna noch einmal deutlich erhöhen, um die Bedarfe an Erstimpfungen, Vervollständigungen und Auffrischimpfungen bedienen zu können. Zudem wird das Impfmanagement bereits vorab Bestellungen auch für die beiden in Kürze in Betrieb gehenden Impfzentren in Oberhaching und Unterschleißheim tätigen.

In diesem Zusammenhang weisen die Verantwortlichen aus Landratsamt und Impfteams noch einmal darauf hin, dass keine Wahlfreiheit hinsichtlich des zu verabreichenden Impfstoffs besteht. Laut aktueller Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) haben nur Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere Anspruch auf eine Impfung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Impfzentren und mobile Teams sind daher dazu angehalten, diesen Impfstoff für diejenigen Gruppen vorzuhalten, die zwingend Comirnaty erhalten müssen. Personen ab 30 Jahren erhalten mit Spikevax den zweiten, neben Comirnaty zugelassenen mRNA-Impfstoff.

Nur mit Termin ins Impfzentrum Haar

Wer sich im Impfzentrum Haar impfen lassen möchte, benötigt dazu einen Termin. Diesen bucht man sich am besten im Registrierungsportal BayIMCO. Alternativ ist auch die Terminbuchung per Telefon unter 089/24 88 06 660 möglich.

Landrat Christoph Göbel richtete am Dienstag seinen Dank an alle Beteiligten, die mit vereinten Kräften seit Wochen intensiv die Planungen vorantreiben: „Es ist ein unglaublicher Einsatz, der hier seit inzwischen fast einem Jahr Woche für Woche sowohl von den zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Haus, aber insbesondere auch von den zahlreichen externen Beteiligten, allen voran den Maltesern, dem BRK und den Johannitern, erbracht wird. Auch in der aktuell fordernden und angespannten Situation trotzen sie allen Widrigkeiten, setzen die immer neuen und nicht immer gänzlich nachvollziehbaren Entscheidungen übergeordneter Stellen um und finden Wege und Möglichkeiten, wie alle Bedarfe und Ansprüche möglichst gut bedient werden können. Dafür gebührt ihnen allen nicht nur mein ganz persönlicher Dank, sondern auch der Dank aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, für die sie sich von Beginn an mit größter Motivation und ganzer Kraft engagiert haben.“ Auch wenn mancher öffentlich kundgetane Unmut nachzuvollziehen sei, treffe die Kritik oft genau diejenigen, die lediglich den ihnen übertragenen Aufgaben nachkämen und dabei mehr und mehr an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit kämen. Bei aller gerechtfertigten Kritik dürfe Respekt und Anstand nicht gänzlich außer Acht gelassen werden. Beleidigungen, Beschimpfungen oder sogar tätliche Übergriffe seien nicht akzeptabel, ergänzt Göbel: „Vergessen Sie bitte nicht: Ob am Telefon, in einer E-Mail oder vor Ort beim Impfen – am anderen Ende sitzt immer auch ein Mensch.“

Quelle: Landratsamt München (Stand 23.11.2021)

Regional erhöhte Belastung auch im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Es gelten weiterhin die Regelungen der Stufe „Rot“ der Krankenhausampel

Das Robert Koch-Institut meldet am heutigen Mittwoch für den Landkreis München eine Sieben-Tages-Inzidenz von 303,1. Damit überschreitet der Landkreis München auch den zweiten Schwellenwert, der für die Einstufung als „regionaler Hotspot“ in Bezug auf das Coronavirus maßgeblich ist. Das Landratsamt München hat daher heute eine Bekanntmachung erlassen, in der es die regional erhöhte Belastung im Landkreis München gemäß 14. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung feststellt. Die Bekanntmachung tritt am Mittwoch, 10. November 2021 in Kraft. Die Regelungen gelten dann ab Donnerstag, 11. November 2021.

Bereits seit längerem liegt die ebenfalls für die Einstufung ausschlaggebende Belegung der verfügbaren Intensivbetten im Leitstellenbereich der integrierten Leitstelle München, dem der Landkreis angehört, über dem maßgeblichen Schwellenwert von 80 Prozent. Laut DIVI-Intensivregister lag die Auslastung der verfügbaren Intensivbetten im Leitstellenbereich am heutigen Vormittag bei 96,9 Prozent.

Vorerst keine zusätzlichen Maßnahmen

An den aktuell geltenden Maßnahmen ändert sich durch die Einstufung des Landkreises München als Region mit erhöhter Belastung zunächst nichts. Bereits seit dem gestrigen Dienstag, 9. November, gelten in ganz Bayern die Regelungen für die Phase „Rot“ der Krankenhausampel, da landesweit eine stark erhöhte Intensivbettenbelegung vorliegt.

Nur falls die bayernweiten Voraussetzungen für die Phase „Rot“ der Krankenhausampel nicht mehr vorliegen sollten, im Landkreis München aber weiter eine Intensivbettenbelegung von über 80 Prozent bei gleichzeitiger Sieben-Tages-Inzidenz über 300 besteht, kämen die Maßnahmen der regional erhöhten Belastung zum Tragen. Sie entsprechen den aktuell geltenden Maßnahmen der Phase „Rot“.

Lockerungen erst nach dreitägiger Unterschreitung eines Grenzwerts

Unterschreitet einer der beiden in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung definierten Werte drei Tage in Folge die maßgebliche Schwelle, erfolgt eine erneute Bekanntmachung durch das Landratsamt. Am Tag nach der Bekanntmachung enden dann die Maßnahmen der regional erhöhten Belastung, soweit sie nicht aufgrund der bayernweiten Einstufung fortgelten.

Die Bekanntmachung im Wortlaut ist auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen/ veröffentlicht.

Quelle: Landratsamt München (Stand 10.11.2021)

Mehr als 10.000 Auffrischungsimpfungen im Landkreis

Maria Sabbas-Scouras

101-Jähriger Unterschleißheimer lässt sich zum dritten Mal impfen

Mehr als 10.000 Auffrischungsimpfungen wurden bislang im Landkreis München verabreicht. Einer von ihnen ist ein 101-Jähriger aus Unterschleißheim. Eduard Klepcker hat sich noch im Impfzentrum Unterschleißheim den dritten Piks setzen lassen, bevor das Impfzentrum den Impfbetrieb zum 17. Oktober eingestellt hat.

Bereits seit längerem werden Personen ab 60 Jahren Auffrischungsimpfungen angeboten – natürlich immer nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse belegen den Nutzen einer solchen dritten Impfung für jene Personengruppen, bei denen ein hohes Risiko für schwere Verläufe einer COVID-19-Erkrankung besteht.

STIKO empfiehlt Auffrischungsimpfung

Seit Mitte Oktober empfiehlt auch die Ständige Impfkommission (STIKO) ausdrücklich eine dritte Corona-Impfung für folgende Personengruppen:

Personen ab 70 Jahren

Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen, auch unter 70 Jahren

Pflegepersonal und andere Tätige, die direkten Kontakt mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe

Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt

Personen mit einer Immunschwäche

Personen, die bislang eine Impfstoffdosis des COVID-19 Vakzins Janssen erhalten haben können eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung bekommen

(Ausnahme: bei Personen, bei denen nach der Impfung mit Janssen/ Johnson&Johnson eine labordiagnostisch gesicherte Infektion aufgetreten ist. Hier ist keine weitere Impfung empfohlen.)

Die Auffrischungsimpfung soll frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen. Bei Personen mit einer schweren Immunschwäche kann die Auffrischungsimpfung abweichend davon bereits vier Wochen nach Abschluss der ersten Impfserie verabreicht werden.

Im Fokus der Impfzentren liegen weiterhin die Auffrischungsimpfungen in Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, welche insbesondere durch mobile Teams versorgt werden. Personen, die nicht in Alten-und Pflegeheimen leben, sollen sich nach Möglichkeit an einen niedergelassenen Arzt wenden. Natürlich ist eine Vorstellung im Impfzentrum weiterhin möglich.

Quelle: Landratsamt München (Stand 27.10.2021)

Die dritte Spritze erhielt auch Eduard Klepcker von Impfarzt Dr. Stefan Rocato im Impfzentrum Unterschleißheim. Insgesamt haben im Landkreis mittlerweile 11.193 Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten.

©BRK/Hofmair

Neuerungen im Oktober bei Impfzentren und Teststationen

Maria Sabbas-Scouras

Änderungen treten zum 1. und 11. Oktober in Kraft

Die neuen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung bringen Änderungen für Impfzentren und Teststationen im Landkreis München mit sich. Zunächst erfolgen ab 1. Oktober Kapazitätsreduzierungen in den vier Impfzentren des Landkreises, ab 11. Oktober gelten dann neue Voraussetzungen für Coronatests.

Ab 1. Oktober arbeiten die vier Impfzentren im Landkreis München mit einer reduzierten Kapazität von 25 Prozent. Damit kommt der Landkreis den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung nach, die ab Oktober die Reduzierung sowie die schrittweise Abkehr von den vorhandenen Impf-Sonderstrukturen vorsieht. Gleichzeitig beginnt ab Oktober auch der Rückbau der nicht mehr benötigten Räumlichkeiten. Während im Impfzentrum Haar der Betrieb planmäßig bis April 2022 weiterläuft, schließen die Impfzentren in Oberhaching, Planegg und Unterschleißheim Ende Oktober ihre Pforten dann komplett.

Impfungen weiterhin an sieben Tagen die Woche möglich – verkürzte Öffnungszeiten in Oberhaching, Planegg und Unterschleißheim

Im größten der vier Impfzentren des Landkreises in Haar läuft der Betrieb auch nach dem 1. Oktober vorerst unverändert weiter. Impfungen sind dort auch künftig von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr möglich. Auch die Impfzentren in Oberhaching, Planegg und Unterschleißheim bieten in den kommenden Wochen noch weiterhin an sieben Tagen die Woche Impfungen an. Geöffnet ist dort ab 1. Oktober täglich von 10 bis 18 Uhr.

Um rechtzeitig den Rückbau der Räumlichkeiten zum Ende der Mietzeit zu bewerkstelligen, werden die Impfzentren mit Ausnahme von Haar im Lauf des Oktobers dann ihren stationären Betrieb einstellen. Der letzte stationäre Impftag in Planegg und Unterschleißheim ist Sonntag, der 17. Oktober, in Oberhaching können sich Impfwillige noch bis Donnerstag, 28. Oktober, vor Ort ihren Piks abholen. Personen, deren Zweitimpfung nach der Schließung der Impfzentren ansteht, erhalten bei ihrer Erstimpfung eine entsprechende Information zum weiteren Vorgehen ausgehändigt.

Mobile Teams aller vier Impfzentren sind darüber hinaus bis in die letzte Oktoberwoche mobil im Landkreis unterwegs und bieten bei zahlreichen Sonderaktionen sowie im Rahmen von Einrichtungsbesuchen Erstimpfungen, Vervollständigungen und Auffrischimpfungen an. Auch die bewährten Drive-in-Impfungen an der Jochen Schweizer Arena laufen im Oktober noch weiter. Alle Termine sind immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen zu finden.

Impfzentrum Haar bleibt zentrale Anlaufstelle

Das Impfzentrum in Haar bleibt auch über den 31. Oktober hinaus erhalten und soll vorerst bis ins zweite Quartal 2022 als zentrale Anlaufstelle dienen, von der aus die weiteren Aktionen in Sachen Impfungen koordiniert werden. Dabei sollen auch in den kommenden Monaten insbesondere mobile Teams im Landkreis unterwegs sein. Bei Bedarf könnte in Haar aber auch die stationäre Impfkapazität innerhalb kürzester Zeit wieder auf bis zu 2.000 Impfungen pro Tag gesteigert werden.

Erstimpfungen, Vervollständigungen und auch Auffrischungsimpfungen sollen künftig vorrangig bei niedergelassenen Ärzten vorgenommen werden. Auch Impfungen bei Privat- und Betriebsärzten sind weiterhin möglich.

Geänderte Voraussetzungen für Coronatests

Zum 11. Oktober tritt darüber hinaus die neue Testverordnung des Bundes in Kraft. Danach entfallen ab diesem Datum die bislang möglichen kostenfreien „Bürgertestungen“. Für einige Personengruppen, die als „vulnerable Gruppen“ definiert wurden, besteht jedoch auch nach dem 11. Oktober die Möglichkeit auf kostenfreie Testung. Zu den vulnerablen Gruppen gehören Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben und Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten.

Bis 31. Dezember 2021 haben zudem auch Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schwangere zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft und Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse

http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, Anspruch auf kostenfreie Testung. Unabhängig davon ermöglicht es der Freistaat Bayern allen Studierenden noch bis 30. November 2021, sich auf Kosten des Freistaats testen zu lassen.

Weiterhin möglich sind kostenfreie Testungen auch für Kontaktpersonen von Infizierten, bei entsprechendem Warnhinweis der Corona-Warn-App, bei Ausbruchsgeschehen sowie bei PCR-Bestätigungstestungen, z. B. nach positiven Antigen- oder Selbsttests.

Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf kostenfreie Antigen-Schnelltests, Beschäftigte dieser Einrichtungen können künftig sowohl Antigen-Schnelltests als auch PCR-Tests auf Kosten des Freistaats in Anspruch nennen.

Auch die Testung sogenannter „Schnupfenkinder“, also Kinder mit leichten Erkältungssymptomen, ist kostenfrei möglich. Symptomatische Erwachsene benötigen einen erstattungsfähigen PCR-Test auf Anordnung eines Arztes.

Keine kostenpflichtigen Testmöglichkeiten in lokalen Testzentren

Die sogenannten „lokalen Testzentren“, also die Testzentren des Landkreises sowie diejenigen, die durch Gemeinden im Auftrag des Landkreises betrieben werden, sollen nach dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung noch mindestens bis 31. Dezember 2021 weiterbetrieben werden. Kostenpflichtige Testungen, z. B. für Ungeimpfte im Rahmen der 3-G-Zugangsregelungen, sind dort jedoch ab 11. Oktober nicht mehr möglich. Kostenpflichtige Testungen können dann bei privaten Anbietern sowie Arztpraxen und Apotheken vorgenommen werden. Eine Übersicht privater Teststationen im Landkreis ist unter www.landkreis-muenchen.de/coronatest zu finden.

Quelle; Landratsamt München (Stand 30.09.2021)

Impfangebote in Jugendzentren

Maria Sabbas-Scouras

In Zusammenarbeit mit den Impfzentren und dem Landratsamt des Landkreis München ermöglicht der Kreisjugendring München-Land (KJR) Impfangebote für junge Menschen.

Die Zeit des Wartens hat ein Ende: Nachdem für junge Menschen lange Zeit Vieles nicht möglich war, können sie sich nun gegen das Corona Virus impfen lassen. Seit August 2021 ist eine flächendeckende Impfung für junge Menschen umsetzbar, da die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfempfehlung für Jugendliche ab 12 Jahren erteilt hat. Durch die Impfangebote soll eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wieder ermöglicht bzw. erleichtert werden.

Wie auch bei den Erwachsenen gibt es beim Thema Impfen viel Gesprächsbedarf und offene Fragen bei Jugendlichen. Neben der medizinischen Beratung durch mobile Impfteams, stehen die Sozialpädagog*innen des KJR bereit, um psychosoziale und gesellschaftliche Fragen mit den Jugendlichen zu besprechen und zu klären. So soll eine Entscheidungsgrundlage für ein selbstbestimmtes Handeln geschaffen werden.

Das Impfangebot steht Jugendlichen ab 12 Jahren zur Verfügung. Für die Impfung von Jugendlichen unter 16 Jahren ist jedoch die Anwesenheit mindestens eines Elternteils/Sorgeberechtigten zwingend erforderlich. Jugendliche ab 16 Jahren können bereits eigenständig einwilligen. Auch Erwachsene können die Chance vor Ort nutzen und sich impfen lassen.

Die Impfaktionen finden im Rahmen diverser Veranstaltungen statt. In Oberhaching, Oberschleißheim und Pullach etwa, werden Impfaktionen zusätzlich zu den U18-Wahlen angeboten. In Garching, Unterschleißheim und Haar besucht der Impfbus den Offenen Treff des örtlichen Jugendzentrums.

Alle Termine in der Übersicht:

15.09.21 Jugendtreff A12, Oberhaching, ab 12 Uhr

17.09.21 Jugendbildungszentrum Burg Schwaneck, Pullach, ab 14 Uhr

18.09.21 Jugendfreizeitstätte Planet O, Oberschleißheim, ab 14 Uhr

24.09.21 Jugendhaus Profil, Garching,

24.09.21 Jugendzentrum Gleis 1, Unterschleißheim, ab 13 Uhr

26.09.21 Jugendzentrum Dino, Haar, ab 14 Uhr

Weitere Infos sind auf den Websites der jeweiligen Einrichtung oder unter www.kjr-ml.de zu finden.

Über den Kreisjugendring München-Land:

Der Kreisjugendring München-Land (KJR) ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings, KdöR, und freier Träger der Jugendhilfe. Als eine der größten Jugendorganisationen in Bayern vertritt er die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Im KJR sind 32 Jugendverbände und Jugendinitiativen aus dem Landkreis München organisiert. Durch vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote fördert der KJR die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und das soziale Miteinander. Dafür beschäftigt er über 500 hauptberuflich Mitarbeitende in über 120 Einrichtungen sowie viele ehrenamtlich Aktive. In der Überregionalen Bildungsarbeit organisiert der KJR das Bildungszentrum Burg Schwaneck, das Ferien- und Bildungszentrum Siegsdorf sowie das Heiner Janik Haus, Jugendbegegnungsstätte am Tower in Oberschleißheim. In der Regionalen Jugendarbeit hat der KJR München-Land Trägerschaften und Kooperationen in den Bereichen Offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Gebundene und offene Ganztagsschule, Nachmittagsbetreuung und in Einrichtungen der Jungen Integration.

Quelle: Kreisjugenring München-Land und Landratsamt München (Stand 13.09.2021)

Verstärkung im Katastrophenschutz

Maria Sabbas-Scouras

Harald Stoiber beginnt Amt als neuer Kreisbrandrat – Bereich Katastrophenschutz im Landratsamt wird ausgebaut

Zum 1. September tritt Harald Stoiber das Amt des Kreisbrandrats an. Der 44-Jährige wurde Mitte Juni in einer Dienstversammlung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und der Leiter der Werkfeuerwehren im Landkreis zum neuen Leiter der Kreisbrandinspektion gewählt. Er tritt damit in die Fußstapfen des langjährigen Kreisbrandrats Josef Vielhuber, der Mitte April dieses Jahres unerwartet verstorben war. Zum 1. September tritt nun die Bestätigung des neuen Kreisbrandrats durch die Regierung von Oberbayern in Kraft.

Stoiber, der das Landratsamt München bereits seit 2006 als Mitarbeiter in der Feuerwehreinsatzzentrale unterstützt, wird neben seiner ehrenamtlichen Aufgabe als Kreisbrandrat künftig den Bereich Katastrophenschutz im Landratsamt verstärken. Hierfür wird er direkt dem Referat „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ zugeordnet und berät dieses unter anderem bei der Erarbeitung strategischer Konzepte im Katastrophenschutz sowie bei der Planung von Katastrophenschutzübungen.

„Mit dieser organisatorischen Verstärkung soll der Katastrophenschutz im Landkreis mit Blick auf die Zukunft weiter ausgebaut werden. Die stetige Professionalisierung der beteiligten Organisationen, aber auch die oft städtisch geprägten Strukturen des Landkreises München, seines Zeichens bevölkerungsstärkster Landkreis Bayerns, macht es einerseits möglich, andererseits aber auch zwingend notwendig, dass wir uns dem Thema Katastrophenschutz bereits widmen noch weit bevor Gefahrenlagen akut eintreten. Durch eine weitere organisatorische und personelle Verstärkung möchten wir die neuesten Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft fachübergreifend mit den verschiedenen Beteiligten innerhalb und außerhalb des Landratsamtes verarbeiten und umsetzen“, so Landrat Christoph Göbel.

Weitere personelle Verstärkung geplant

Großschadensereignisse nehmen immer mehr zu, sowohl im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel als auch auf gesundheitsgefährdende Ereignisse mit weitreichenden gesellschaftlichen Folgen, wie etwa aktuell in der Corona-Pandemie. Neben Stoiber könnte deshalb möglicherweise künftig eine weitere Person den Bereich Katastrophenschutz im Landratsamt verstärken. Die Verwaltung strebt an, eine Stelle zu schaffen, die sich unter anderem der zur beschleunigten Aufstellung und Fortschreibung der Katastrophenschutzpläne widmen soll. Bestehende Handlungsempfehlungen und Einsatzkonzepte müssen laufend fortgeschrieben und aktualisiert werden.

Quelle: Landratsamt München (Stand 01.09.2021)

Auffrischungsimpfungen im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Einsätze in Pflegeeinrichtungen bereits in Planung – Impfwillige, die zuhause leben, können vom Arzt oder in den Impfzentren geimpft werden

Ab sofort werden in den Impfzentren des Landkreises München sowie durch mobile Impf-Teams Auffrischungsimpfungen für bestimmte Personengruppen angeboten. Grundvoraussetzung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie beim Impfling mindestens sechs Monate zurückliegt und die zu impfende Person einer bestimmten Personengruppe angehört.

Primär liegt der Fokus dabei auf den Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die ab Ende 2020 die ersten Impfungen erhalten haben. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits und die Impfzentren stehen in Kontakt mit den betreffenden Einrichtungen. Einzelpersonen können vorrangig durch ihre behandelnden Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Wenn eine Impfung durch einen niedergelassenen Arzt nicht möglich ist, können sich Impfberechtigte aber ebenfalls an ein Impfzentrum wenden.

Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 2. August 2021 beschlossen, dass Personen, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt, eine Auffrischungsimpfung angeboten werden soll. Der Beschluss beruht auf ersten Studienergebnissen, die darauf hinweisen, dass es bei bestimmten Personengruppen vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann. Eine Auffrischungsimpfung ist daher aus gesundheitlicher Vorsorge sowie zum persönlichen Schutz sinnvoll. Nun liegen auch die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen des RKI dazu vor.

Wer kann eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Grundvoraussetzung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Zusätzlich muss eine Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppen vorliegen:

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen / Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und

Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen,

Personen mit Immunschwäche/Immunsuppression 

Pflegebedürftige Menschen in eigener Häuslichkeit

Personen ab 80 Jahren

Personen mit einer vorausgegangenen Impfserie mit einem Vektorimpfstoff

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die eine vollständige Serie mit mRNA-Impfstoff erhalten haben und eine Auffrischungsimpfung erhalten möchten

Für andere, oben nicht erwähnte Personengruppen ist aktuell keine Auffrischungsimpfung vorgesehen.

Mit Blick auf die Impfung von Beschäftigten in Krankenhäusern entscheiden die Krankenhäuser bzw. die Impfärzte in Krankenhäusern in eigener Verantwortung über die medizinische Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung.

Wo kann ich meine Auffrischungsimpfung erhalten?

Grundsätzlich sollen Einzelpersonen vorrangig durch ihre behandelnden Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Sie können sich aber ebenfalls an ein Impfzentrum wenden, wenn eine Impfung durch einen niedergelassenen Arzt nicht möglich ist.

Hierzu kann man ohne Terminvereinbarung in einem der Landkreisimpfzentren oder bei einer der zahlreichen Sonderaktionen im Landkreis vorbeikommen (siehe Kalender Sonder-Impfaktionen unter www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen).

Ebenso kann telefonisch ein Termin in einem der Impfzentren vereinbart werden. Eine Wohnortzugehörigkeit zum Impfzentrum ist nicht notwendig.

Impfwillige werden gebeten, ein Ausweisdokument, ihre Dokumentation über die erste Impfserie sowie ihren gelben Impfpass zur Auffrischungsimpfung mitzubringen.

Mit welchem Impfstoff werden Auffrischungsimpfungen durchgeführt?

Die Auffrischungsimpfungen werden mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe (einmalige Impfstoffdosis Comirnaty® von BioNTech/Pfizer oder Spikevax® von Moderna mindestens 6 Monate nach Abschluss der ersten Impfserie) durchgeführt.

Quelle: Landratsamt München (Stand 24.08.2021)

Landkreis überschreitet Inzidenzschwelle 50

Maria Sabbas-Scouras

Sieben-Tage-Inzidenz überschreitet Schwellenwert von 50 drei Tage in Folge – Änderungen bei Kontaktbeschränkung, Veranstaltungen und für Schulen

Am heutigen Freitag hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 50 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den dritten Tag in Folge überschritten. Laut Robert Koch-Institut (RKI) lag die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis München am 25.08.2021 bei 52,2, am 26.08.2021 bei 56,6 und am 27.08.2021 bei 62,9. Das bedeutet, dass ab kommendem Sonntag, 29. August, strengere Regelungen in Kraft treten.

Entsprechend der aktuell gültigen Fassung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gelten damit ab kommendem Sonntag neue Regelungen für folgende Bereiche:
Allgemeine Kontaktbeschränkungen (§ 6 der 13. BayIfSMV)

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände zulässig. Die Gesamtzahl darf zehn Personen nicht überschreiten. Genesene und vollständig Geimpfte werden bei der Anzahl der Personen nicht mitgezählt und können zusätzlich dazukommen. Auch Kinder unter 14 Jahre bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Öffentliche und private Veranstaltungen (§ 7 der 13. BayIfSMV)

Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen sowie mit bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig. Nur bei privaten Veranstaltungen werden vollständig Geimpfte und Genesene für die Teilnehmerzahl nicht mitgezählt und können zusätzlich dazukommen.

Schule (§ 20 der 13. BayIfSMV)

Es gilt auch für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte der Grundschulstufe und der Förderschule keine Ausnahme mehr von der Maskenpflicht nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes.

3-G-Regel gilt weiterhin

Der Zutritt zu bestimmten Aktivitäten im Innenbereich mittels der 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet), die im Landkreis München bereits seit vergangenem Montag gilt, hat auch weiterhin Bestand.

Die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen, Sport- und Kulturveranstaltungen), der Zugang zur Innengastronomie, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, der Zugang zu geschlossenen Räumen bestimmter Freizeit- und Kultureinrichtungeneinrichtungen (z. B. Theater, Oper, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos), Sportausübungen in geschlossenen Räumen sowie Beherbergungen sind damit nur mit einem aktuellen, gültigen Testnachweis oder alternativ mit einem Impf- oder Genesungsnachweis möglich.

In Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen Besucher ebenfalls einen Testnachweis vorlegen. Für Besucher und Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen bleibt es wie bisher bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.

Inzidenzabhängige Regelungen bislang weiterhin gültig Derzeit werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene verschiedene Anpassungen der bislang geltenden Infektionsschutzmaßnahmen diskutiert. Eine entsprechende Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Bayerische Staatsregierung bereits angekündigt.

Für das Handeln des Landratsamts als Kreisverwaltungs- und Gesundheitsbehörde sind die jeweils aktuell geltenden Rechtsgrundlagen verbindlich. Entsprechend ist laut aktuell geltender Fassung der 13. BayIfSMV daher bei einer Grenzwertüberschreitung an drei Tagen in Folge diese unverzüglich amtlich bekanntzumachen. Die maßgeblichen Regelungen, die mit der jeweiligen Schwellenwertüberschreitung einhergehen, treten dann am zweiten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Um Lockerungen umsetzen zu können, ist bislang eine Unterschreitung des maßgeblichen Grenzwerts an fünf aufeinanderfolgenden Tagen notwendig, Lockerungen treten dann frühestens am siebten Tag in Kraft.

Sollte es hier zu einer Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen und damit ggf. zu Änderungen der für den Landkreis München geltenden Regelungen kommen, informiert das Landratsamt München in gewohnter Weise umgehend per Pressemitteilung sowie über die Website www.landkreis-muenchen.de und die sozialen Medien.

Quelle: Landratsamt München (Stand 27.08.2021)

Weitere Impftermine für Kinder und Erwachsene

Maria Sabbas-Scouras

Impfangebote bei Open-Air und am Hotel

Die Impf-Sonderaktionen im Landkreis München sind erfolgreich. Auch in den nächsten Wochen stehen deshalb mobile Teams aller Impfzentren an den unterschiedlichsten Orten bereit, um Impfwilligen ein niederschwelliges Angebot zu unterbreiten.

Das Victor’s Residenz-Hotel in Unterschleißheim bietet am Dienstag, 24. August, von 11 bis 18 Uhr „Coffee und Impfen to go“. Am Samstag, 28. August, wird von 12:30 bis 20 Uhr ein Impfbus beim 1. Kloster 2.0-Open Air am Flugplatz Schleißheim in Oberschleißheim im Einsatz sein. Sechs Livebands werden bei diesem Event „Corona von der Bühne rocken“ und das Impfangebot rundet das Motto der Veranstaltung ab. Bereits am heutigen Montag und morgigen Dienstag können sich Impfwillige auch wieder eine Drive-In-Impfung an der Jochen Schweizer Arena in Taufkirchen abholen.

„Wir haben gute Erfahrungen mit unseren Impfbussen und mobilen Teams gemacht und ziehen eine positive Bilanz aus den bisherigen Aktionen. Egal ob bei Sportveranstaltungen, Wochenmärkten oder anderen Freizeitstätten, es zeigt sich, dass sich durch diese unkomplizierten Impfberatungen und Impfangebote noch einige Bürgerinnen und Bürger erreichen lassen“, so Dr. Stephanie Leushacke, Stellvertretende Ärztliche Leitung des Sachgebiets Corona-Impfmanagement.

Alle Sonderaktionen finden Interessierte im Impfkalender unter: www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen.

STIKO empfiehlt Corona-Impfung für alle Kinder ab 12 Jahren

Die STIKO empfiehlt seit dem 18. August 2021 die Impfung gegen COVID-19 für alle 12- bis 17-Jährigen. Die Immunisierung kann mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty ® von BioNTech/Pfizer und Spikevax ® von Moderna) erfolgen. Verabreicht werden sollen jeweils zwei Dosen Comirnaty ® oder Spikevax ® im Abstand von 3 bis 6 bzw. 4 bis 6 Wochen.

Im Landkreis München waren Impfungen für Kinder ab 12 Jahren auf besonderen Wunsch der Eltern und bei spezieller Aufklärung bereits seit Juli möglich. Auf die klare Empfehlung der STIKO haben noch viele Eltern gewartet.

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können weiterhin ohne Termin oder vorherige Anmeldung in allen Impfzentren des Landkreises geimpft werden. Zusätzliche Impfmöglichkeiten bestehen bei den zahlreichen Sonderaktionen im Landkreis.

Für die Impfung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit mindestens eines Elternteils/Sorgeberechtigten zwingend erforderlich. Jugendliche ab 16 Jahren können bereits selber entscheiden und einwilligen. Auch eine Impfberatung ist an allen Impfstellen jederzeit möglich.

Quelle: Landratsamt München (Stand 23.08.2021)

Neue Software zur Leistungsauszahlung im Jobcenter

Maria Sabbas-Scouras

Umstellung Anfang September / Eingeschränkte Erreichbarkeit während des Umstiegs

Im Jobcenter des Landkreises München wird ein neues Fachverfahren zur Leistungsgewährung und zur Vermittlung in Beschäftigung eingeführt. Ab September 2021 wird die bisher genutzte Software durch ein neues Produkt ersetzt. Auf die Auszahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch hat die Umstellung keine direkten Auswirkungen, jedoch ist das Jobcenter während der finalen Migration sowie während der daran anschließenden Prüfung der Datensätze durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters für einige Tage nur eingeschränkt erreichbar.

Der Softwarewechsel war notwendig geworden, da der bisherige Anbieter das eingesetzte Fachverfahren zum Ende des Jahres gekündigt hat. Bereits das ganze Jahr über arbeitet das Jobcenter daher intensiv daran, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Das notwendige Ausschreibungsverfahren wurde noch im letzten Jahr angestoßen und Anfang dieses Jahres abgeschlossen. Im Lauf der letzten Monate wurde die neue Software dann bereits im Haus implementiert und die Migration aller Daten vom bisherigen Programm in das neue Verfahren vorangetrieben. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Software arbeiten werden, sind bereits entsprechend geschult.

Der endgültige Umzug zum neuen Fachverfahren wird am 27. August erfolgen. Der erste Zahlungslauf an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II soll dann planmäßig Ende September für die Leistungen im Oktober erfolgen.

Während der Umstellungsarbeiten ist das Jobcenter für die Bürgerinnen und Bürger nur eingeschränkt erreichbar. In der Woche vom 30. August bis 3. September ist insbesondere die telefonische Erreichbarkeit reduziert. Das Jobcenter bittet daher, sich mit unaufschiebbaren Anfragen vorzugsweise per E-Mail an jobcenter@lra-m.bayern.de zu wenden, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu sichern.

Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die möglicherweise entstehenden Einschränkungen aufgrund der notwendigen Maßnahme.

Quelle: Landratsamt München (Stand 23.08.2021)

„Impfen to go“: Weitere Termine im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Impfbusse machen jetzt auch bei Konzerten, im Biergarten oder bei Sportveranstaltungen Halt / Informationen zusätzlich auch über soziale Medien

Nach dem großen Zuspruch für die ersten mobilen Impftermine in den vergangenen beiden Wochen setzen die Impfbusse des Landkreises München ihre Tour auch in den kommenden Wochen fort. Nicht geimpfte Personen können sich dort vor Ort von den Impfteams unverbindlich zur Impfung beraten lassen, spontan ihre Erstimpfung erhalten oder auch ihre Zweitimpfung dort vornehmen lassen. Dabei werden die Impfbusse vermehrt auch am Rande von Veranstaltungen halt machen.

Während des Früh- und Dämmerschoppens bei Konzerten der beliebten bayerischen Band LaBrassBanda in Aying können sich alle Interessierten am 20. und 21. August impfen lassen.

Der EHC München unterstützt die Bayerische Impfkampagne und stellt am 14. und 15. August seine Bulls-Lounge für Impfungen zur Verfügung, und auch vor den kommenden Regionalligaspielen der SpVgg Unterhaching am 17. August gegen Memmingen sowie am 27. August gegen Pipinsried können sich Impfwillige ihren Piks am Hachinger Sportpark abholen.

Darüber hinaus laufen auch die Drive-in-Impfungen an der Jochen-Schweizer-Arena in Taufkirchen weiter.

Immer aktuell informiert über Website und soziale Medien Weitere Termine kommen laufend hinzu. Alle Informationen zu den Stationen der Impfbusse sowie zu den weiteren Sonderaktionen gibt es immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen, auf der Facebook-Seite des Landkreises unter www.facebook.com/muenchen.landkreis oder auf dem neu eingerichteten Instagram-Kanal des Impfmanagement-Teams des Landratsamts unter www.instagram.com/impfen.landkreismuenchen/(@impfen.landkreismuenchen).

Ins Impfzentrum weiterhin ohne Termin

Unabhängig von den Sonderaktionen kann weiterhin jeder impfwillige Bürger unabhängig vom Wohnort einen kurzfristigen Termin in einem der Landkreis-Impfzentren vereinbaren. Ebenso können Impfwillige ohne Vorabregistrierung einfach in den Impfzentren vorbeikommen. Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden, so dass sich nun jeder, der dies möchte, auch impfen lassen kann.

Die ärztlichen Mitarbeiter bieten bei Fragen und Unsicherheiten auch eine ausführliche und unverbindliche Beratung an.

Auch für Kinder ab 12 Jahren besteht bei Wunsch und Einverständnis der Eltern (Sorgeberechtigten) die Möglichkeit zur Impfung. Ein Elternteil muss persönlich beim Impftermin anwesend sein.

Folgende Termine in Ihrer Nähe:

14.08.2021 8-13 Uhr, Wochenmarkt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, 85176 Unterschleißheim

18.08.2021 9-17 Uhr, TUM Campus Garching, Magistrale der Fakultät für Maschinenwesen
Boltzmannstraße 15, 85748 Garching

28.08.2021 9-15 Uhr Wochenmarkt am Bürgerhaus Unterföhring, am Bürgerhaus 1, 85774 Unterföhring

Quelle: Landratsamt München (Stand: 12.08.2021)

Landkreis gibt Machbarkeitsstudie zur Entlastung der B471 in Auftrag

Maria Sabbas-Scouras

Betroffene Kommunen zahlen mit

Wer stand auf der B 471 nicht selbst schon einmal im Stau? Die Bundesstraße, die im östlichen Landkreisgebiet zwischen den Autobahnanschlussstellen Aschheim und Hohenbrunn parallel zur A99 verläuft und durch zahlreiche Ortschaften führt, ist vor allem für die unmittelbaren Anlieger ein immerwährendes Hindernis und Ärgernis. Die Verkehrsbelastung ist mancherorts so groß, dass die Gemeinden seit Langem über die unzumutbaren Verkehrsverhältnisse klagen und immer wieder an den Landkreis herangetreten sind, eine Lösung herbeizuführen. Eine Machbarkeitsstudie soll nun klären, ob eine Entlastungsstraße parallel zur Autobahn ein realisierbarer Ausweg sein könnte.

In enger Abstimmung mit den Anliegergemeinden hat der Landkreis München deshalb ein Lastenheft für die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen. Obwohl die Skepsis im Kreistag groß war, dass eine solche Straße je gebaut würde, beauftragte das Gremium Ende Juli die Verwaltung mehrheitlich, die Studie in Auftrag zu geben. Die auf rund 400.000 Euro geschätzten Kosten teilen sich zur Hälfte der Landkreis, die andere Hälfte übernehmen die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Hohenbrunn, Kirchheim und Putzbrunn. Auf eine Kostenbeteiligung der Gemeinden Ismaning, Unterföhring, Aschheim, Ottobrunn und Vaterstetten, die sich ebenfalls für eine Entlastung der B471 stark machten, wird abgesehen, da sie nicht in dem direktem Umgriff der möglichen neuen Straße liegen.

„Mir ist bewusst, dass die Chance auf Realisierung einer solchen Autobahnparallele nicht gut stehen. Ich halte es jedoch für wichtig, nichts unversucht zu lassen und alle Fakten, Pros und Contras auf den Tisch zu legen. Denn nur so können wir uns adäquat mit den Problemen der betroffenen Kommunen auseinandersetzen“, so Landrat Göbel zur Diskussion im Kreistag. „Die Verkehrsbelastung wird mutmaßlich auch in Zukunft nicht weniger werden.“

Quelle: Landratsamt München (Stand 04.08.2021)