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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Neue Software zur Leistungsauszahlung im Jobcenter

Maria Sabbas-Scouras

Umstellung Anfang September / Eingeschränkte Erreichbarkeit während des Umstiegs

Im Jobcenter des Landkreises München wird ein neues Fachverfahren zur Leistungsgewährung und zur Vermittlung in Beschäftigung eingeführt. Ab September 2021 wird die bisher genutzte Software durch ein neues Produkt ersetzt. Auf die Auszahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch hat die Umstellung keine direkten Auswirkungen, jedoch ist das Jobcenter während der finalen Migration sowie während der daran anschließenden Prüfung der Datensätze durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters für einige Tage nur eingeschränkt erreichbar.

Der Softwarewechsel war notwendig geworden, da der bisherige Anbieter das eingesetzte Fachverfahren zum Ende des Jahres gekündigt hat. Bereits das ganze Jahr über arbeitet das Jobcenter daher intensiv daran, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Das notwendige Ausschreibungsverfahren wurde noch im letzten Jahr angestoßen und Anfang dieses Jahres abgeschlossen. Im Lauf der letzten Monate wurde die neue Software dann bereits im Haus implementiert und die Migration aller Daten vom bisherigen Programm in das neue Verfahren vorangetrieben. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Software arbeiten werden, sind bereits entsprechend geschult.

Der endgültige Umzug zum neuen Fachverfahren wird am 27. August erfolgen. Der erste Zahlungslauf an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II soll dann planmäßig Ende September für die Leistungen im Oktober erfolgen.

Während der Umstellungsarbeiten ist das Jobcenter für die Bürgerinnen und Bürger nur eingeschränkt erreichbar. In der Woche vom 30. August bis 3. September ist insbesondere die telefonische Erreichbarkeit reduziert. Das Jobcenter bittet daher, sich mit unaufschiebbaren Anfragen vorzugsweise per E-Mail an jobcenter@lra-m.bayern.de zu wenden, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu sichern.

Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die möglicherweise entstehenden Einschränkungen aufgrund der notwendigen Maßnahme.

Quelle: Landratsamt München (Stand 23.08.2021)