Persönliche Angaben, die Sie uns beim Ausfüllen von Kontaktformularen oder per E-Mail mitteilen, behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zweckgebunden, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte schließen wir grundsätzlich aus. Nach der Beantwortung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten bei uns unwiederbringlich gelöscht, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden.

 

         

123 Street Avenue, City Town, 99999

(123) 555-6789

email@address.com

 

You can set your address, phone number, email and site description in the settings tab.
Link to read me page with more information.

ON Open Air.JPG

LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen auf dem Prüfstand

Maria Sabbas-Scouras

Landkreis lässt Einfluss zusätzlicher Geräte auf die Aerosolbelastung in Klassenzimmern begutachten An den kreiseigenen und den weiterführenden Zweckverbandsschulen im Landkreis München sind bereits alle Klassenzimmer, die nicht über geeignete Lüftungsanlagen bzw. natürliche Lüftungsmöglichkeiten verfügen, mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet. Diese sollen die Aerosolkonzentration in den Räumen mindern und so eine Ansteckung durch Mikropartikel verhindern helfen.

Ende Juni hat der Freistaat angekündigt, nun auch die Anschaffung von Geräten für Klassen- und Fachräume zur Hälfte zu fördern, die über entsprechende Lüftungsmöglichkeiten verfügen.

Die Förderung ist dabei auf einen Betrag von 1.750 Euro pro Raum gedeckelt.

Die Bandbreite der förderfähigen Geräte ist jetzt größer als im ersten Förderprogramm. Zwischenzeitlich gibt es jedoch viele sehr unterschiedliche Produkte auf dem Markt; ob und in welcher Anzahl welche Modelle aktuell verfügbar sind, vermag aber derzeit niemand zu sagen. Auch lässt sich nicht ohne weiteres beurteilen, welches Gerät für welche Raumsituation geeignet ist.

Kreistag holt Expertenrat ein

Der Kreistag und seine Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Einig war man sich darin, dass die Kinder bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden sollen.

Auch sei anzustreben, im kommenden Schuljahr Homeschooling oder auch Wechselunterricht so weit als möglich zu vermeiden. Inwieweit ein flächendeckender Einsatz von Luftreinigungsgeräten dazu beitragen kann, lässt sich jedoch pauschal nicht beantworten.

Luftreinigungsgeräte helfen, die Konzentration mit Mikropartikeln in der Raumluft zu reduzieren. Sie ersetzen dabei aber nicht das Lüften eines Raumes; auch können sie größere Tröpfchen, die z.B. beim Sprechen entstehen, nicht aus der Luft filtern und sind somit kein Ersatz für das eventuell erneut erforderliche Tragen von Masken bzw. die Einhaltung von Abständen.

Nach eingehender Diskussion hat der Kreistag am vergangenen Montag, 26. Juli, beschlossen, Klassen- und Fachräume, die nur über eine manuelle Lüftungsmöglichkeit verfügen, durch ein Fachbüro dahingehend überprüfen zu lassen, inwieweit der Einsatz solcher Geräte einen Mehrwert gegenüber den bisherigen Maßnahmen zur Infektionsverhütung bringt. Der Kreis übernimmt die Kosten für die Untersuchungen, deren Ergebnisse dann allen Kommunen und Zweckverbänden zur Verfügung gestellt werden. Auch gegebenenfalls erforderliche ergänzende Untersuchungen will der Kreis finanzieren. Sollte sich herausstellen, dass der Einsatz sinnvoll sei, hat der Kreistag die Verwaltung zudem gleich ermächtigt, die empfohlenen Geräte für die kreiseigenen Schulen zu beschaffen.

Darüber hinaus will das Gremium, dass vorhandene Lüftungsanlagen in Klassen und Fachräumen der kreiseigenen Schulen hinsichtlich der Höhe des Luftaustausches optimiert werden.

„Auch wenn der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten am Ende keinen Einfluss darauf haben wird, ob Schulen erneut geschlossen oder in den Wechselunterricht gehen müssen, so befürworte ich doch deren Einsatz, sobald sie die Gefährdung für unsere Kinder, an Covid-19 zu erkranken, entscheidend reduzieren können“, so Landrat Christoph Göbel zum jüngsten Beschluss des Kreistags.

Quelle: Landratsamt München (Stand: 29.07.2021)

Impfen für alle – spontan und ohne Termin

Maria Sabbas-Scouras

Impfangebote im Landkreis – Übersicht aller Aktionen auf der Landkreis-Website

Der Landkreis München weitet seine Impfkampagne weiter aus: Die Impfzentren organisieren laufend Sonderaktionen, um es bislang nicht geimpften Personen so leicht wie möglich zu machen, ein Impfangebot anzunehmen. Wer will, erhält dort seine Erstimpfung – ohne Vorabregistrierung oder Termin. Die Impfteams beraten außerdem unverbindlich zur Impfung. Ziel ist es, die Impfquote weiter zu steigern.

Eine der Sonder-Impfaktionen findet kommendes Wochenende vom 23. bis 25. Juli 2021 am Schloss Schleißheim statt. Anlässlich der Messe „Gartenlust“ steht ein Impfteam des Impfzentrums Unterschleißheim mit einem Bus im Parkplatzbereich bereit. Impfwillige Besucherinnen und Besucher können ihren Messebesuch gleich mühelos mit ihrer Erstimpfung verbinden. Auch alle sonstigen Bürger, die die Veranstaltung nicht besuchen, sind herzlich eingeladen vorbeizukommen. Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden.

Impfangebote bei Freizeitbeschäftigungen und Veranstaltungen

Bereits am vergangenen Wochenende fanden erste Aktionen durch die mobilen Impfteams des Landkreises München statt. Das Impfzentrum Haar bot Impfungen im Rahmen des Zukunftskongresses „München 2040“ an. Hier konnten vor allem junge Menschen erreicht werden.

Auch im Phönixbad in Ottobrunn konnten sich Badegäste am Samstag spontan für eine Erstimpfung entscheiden. Das Impfzentrum Oberhaching stellte dort von 10:00 bis 18:30 Uhr Impfteams bereit. Das Angebot wurde sehr gut angenommen: Rund 70 Bürgerinnen und Bürger erhielten kurzfristig einen „Piecks“ gegen Covid-19. Auch am heutigen Montag führen die mobilen Teams die Impfaktion im Ottobrunner Erlebnisbad weiter (11:00 bis 19:30 Uhr).

In Unterschleißheim und Umgebung haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ansässigen Impfzentrums am Wochenende zur Impfung beraten: Kleine Teams waren dazu in Einkaufszentren unterwegs. Interessierte Kunden konnten sich im Rahmen der Beratung auch direkt für einen Termin im Impfzentrum einbuchen.

Die Sonderaktionen sollen in den nächsten Wochen weiter ausgeweitet werden. Unter anderem sind Kooperationen mit Sport- und Freizeitstätten, Gaststätten und den Tafeln geplant. Auch auf Veranstaltungen im Landkreis sollen die Impfteams in Zukunft verstärkt präsent sein.

„Wir bringen die Impfung zum Bürger! Es steht ausreichend Impfstoff zur Verfügung und ein schneller und unkomplizierter Zugang zur Impfung ist enorm wichtig. Mit zahlreichen Aktionen über den gesamten Landkreis verteilt, möchten wir die Impfbereitschaft nun weiter fördern, um bis zum Herbst möglichst viele Bürgerinnen und Bürger gegen das Coronavirus zu impfen. Nur so können wir einer möglichen vierten Welle mit der Deltavariante wirkungsvoll entgegentreten“, so Landrat Christoph Göbel.

Alle Aktionen auf Website des Landkreises

Einen Überblick mit genauen Informationen zu den Terminen gibt der Aktionskalender auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus (Seite „Corona-Impfung“).

Ins Impfzentrum weiterhin ohne Termin

Unabhängig von den Sonderaktionen kann weiterhin jeder impfwillige Bürger unabhängig vom Wohnort einen kurzfristigen Termin in einem der Landkreis-Impfzentren vereinbaren. Ebenso können Impfwillige ohne Vorabregistrierung einfach in den Impfzentren vorbeikommen. Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden, so dass sich nun jeder, der dies möchte, auch impfen lassen kann. Die ärztlichen Mitarbeiter bieten bei Fragen und Unsicherheiten auch eine ausführliche und unverbindliche Beratung an.

Auch für Kinder ab 12 Jahren besteht bei Wunsch und Einverständnis der Eltern (Sorgeberechtigten) die Möglichkeit zur Impfung. Ein Elternteil muss persönlich beim Impftermin anwesend sein.

.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.07.2021)

Befahren der Isar vorübergehend verboten

Maria Sabbas-Scouras

Landratsamt München erlässt Bootfahrverbot – Starker Anstieg der Pegelstände

Bootfahren auf der Isar im Gebiet des Landkreises München birgt derzeit eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Das Landratsamt München hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen und ein Bootfahrverbot ausgesprochen.

Der Wasserstand an der Isar ist seit Sonntag, 18. Juli 2021, massiv und sehr schnell angestiegen und hat heute bereits die Meldestufe 2 überschritten. Die Isar führt dadurch viel Treibholz mit und weist eine starke Trübung sowie Strömung auf.

Der Sylvensteinspeicher ist zudem randvoll gefüllt und muss einen erhöhten Abfluss führen, da andernfalls sein Überlaufen drohen könnte. Nach aktueller Einschätzung wird die Situation voraussichtlich noch einige Tage andauern.

Es besteht derzeit eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben, wenn Personen die Isar mit Booten und sonstigen Schwimmkörpern jeglicher Art befahren.

Um Wassersportler und Rettungskräfte nicht zu gefährden, hat das Landratsamt München eine Allgemeinverfügung erlassen und das Befahren der Isar im Gebiet des Landkreises München bis auf weiteres komplett untersagt.

Landrat Christoph Göbel appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Das Befahren der Isar ist derzeit äußerst gefährlich – nicht nur für die Bootfahrer, sondern auch ganz besonders für die Einsatzkräfte. Bitte beachten Sie das temporäre Verbot und bringen Sie sich und andere nicht in Lebensgefahr.“

Sobald die Gefahr vorüber ist, soll das Bootfahrverbot wieder aufgehoben werden. Die Öffentlichkeit wird darüber schnellstmöglich informiert.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter www.landkreis-muenchen.de sowie stets aktuell auf Facebook unter www.facebook.de/muenchen.landkreis.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.07.2021)

Impftermine für Kinder und Jugendliche

Maria Sabbas-Scouras

Landkreis startet Telefonaktion bei registrierten Kindern und Jugendlichen

Rund 18.000 Impfdosen stehen dem Landkreis München allein in dieser Woche für Erst- und Zweitimpfungen zur Verfügungen. Demgegenüber steht eine immer geringere Zahl an gemeldeten Personen im zentralen Registrierungsportal BayIMCO. Hinzu kommt, dass über BayIMCO bislang keine automatisierten Einladungen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren versendet werden. Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer kann jedoch nach aktueller Zulassung auch ohne Vorerkrankung bereits an Kinder ab 12 Jahre verabreicht werden.

Der Landkreis München macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und bietet daher ab sofort Impftermine für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren an. Vor der Impfung muss eine besondere Aufklärung erfolgen und selbstverständlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen.

In einem ersten Schritt haben die vier Impfzentren im Landkreis München daher Kontakt zu den bereits in BayIMCO registrierten Kindern und Jugendlichen bzw. zu deren Erziehungsberechtigten aufgenommen und das Interesse an einer Impfung mit Comirnaty® abgefragt. Bislang konnten auf diese Weise bereits über 500 Impftermine für das kommende Wochenende vereinbart werden.

Die Impfintervalle können dabei entsprechend der neuesten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission verkürzt werden, sodass eine schnelle vollständige Immunisierung, teils noch vor Beginn der Sommerferien, möglich ist. Impfzertifikate werden direkt im Anschluss an die Impfung ausgehändigt.

Eltern und Erziehungsberechtigte, die für ihre Kinder einen Impftermin vereinbaren möchten, haben die Möglichkeit, sich telefonisch an eines der Impfzentren im Landkreis zu wenden oder spontan zu den regulären Öffnungszeiten im Impfzentrum vorbeizukommen.

„Mit der Zulassung von BioNTech für die Impfung von Kindern schon ab einem Alter von zwölf Jahren haben wir die Möglichkeit, auch dieser großen Bevölkerungsgruppe ein zeitnahes Impfangebot zu unterbreiten. Ich danke den Betreibern und Mitarbeitenden der Impfzentren, die mit ihrem großen Engagement auch diese Aktion so schnell und unkompliziert ermöglicht haben, sehr herzlich. Zusammen mit den impfenden Ärzten konnten in den vergangenen Monaten bereits mehr als 307.000 Impfungen durchgeführt werden“, so Landrat Christoph Göbel.

Gut angenommen wird auch die gestern eröffnete Möglichkeit, spontan und ohne Termin in den Impfzentren des Landkreises vorbeizukommen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben seit gestern Nachmittag bereits davon Gebrauch gemacht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Impfzentren arbeiten intensiv daran, alle Impfwilligen so schnell wie möglich zu bedienen. Aufgrund des Andrangs kann es dennoch mitunter zu längeren Wartezeiten kommen, für die das Landratsamt um Verständnis bittet.

Quelle: Landratsamt München (Stand 09.07.2021)

Nach der Arbeit zum Impfen

Maria Sabbas-Scouras

Landratsamt organisiert Sonderaktion in der Woche vom 7. bis 14. Juli 2021 Wer im Landkreis München wohnt und bislang noch nicht geimpft wurde, hat kommende Woche die Möglichkeit dazu: Vom 7. bis 14. Juli bieten die vier Impfzentren im Landkreis eine Sonderaktion mit AstraZeneca an.

Um die Pandemie besonders im Hinblick auf die sich ausbreitende Deltavariante des Coronavirus nachhaltig einzubremsen, möchte der Landkreis München zeitnah allen Bürgerinnen und Bürgern ab 18 Jahren ein Impfangebot machen.

Hierzu wird es vom 7. bis 14. Juli 2021 eine Sonderaktion mit verlängerten Öffnungszeiten in den Impfzentren geben.

Wie bekomme ich einen Termin?

Ab Montag, 5. Juli 2021, können Interessierte telefonisch bei ihrem zuständigen Impfzentrum einen Termin vereinbaren.

Haar: 089/24 88 06 660

Oberhaching: 089/24 88 61 960

Unterschleißheim: 089/31 20 344-22

Planegg: 089/31 20 344-22 (hier keine verlängerten Öffnungszeiten, dennoch

Terminvereinbarung für Sondertermine möglich)

Um eine vorherige Registrierung zur Impfung unter www.impfzentren.bayern.de wird gebeten.

Hinweis:

Nach den neuesten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und nach aktuellen Studienergebnissen ist ein heterologes Impfschema (Vaxzevria + mRNA-Impfstoff) dem homologen Impfschema (2 x Vaxzevria) deutlich überlegen. Nach Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca ist daher bereits nach vier Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Altersklassen ab 18 Jahren möglich.

Nach wie vor empfiehlt die STIKO die Impfung mit dem Vektorimpfstoff vom AstraZeneca Vaxzevria® Personen über 60 Jahren. Der Landkreis München folgt jedoch der seitens der STIKO eingeräumten Möglichkeit, den Impfstoff auch jüngeren Personen anzubieten, wenn diese ausführlich ärztlich aufgeklärt worden sind.

Aufhebung der Priorisierung

In den Impfzentren entfällt die Priorisierung. Die Reihenfolge zur Termineinladung wird künftig grundsätzlich ausschließlich über das Datum der erfolgten Registrierung in BayIMCO vergeben. Das Lebensalter und Vorerkrankungen spielen dabei keine Rolle mehr.

Vulnerable Gruppen kommen sofort zum Zug

Über den Stichtag 1. Juli hinaus wird dabei aber die Priorisierungsmöglichkeit für die besonders vulnerablen Gruppen 1 und 2 beibehalten, d. h. auch wenn sich zukünftig eine Person in BayIMCO registriert, die der Priorität 1 oder 2 angehört, erhält sie eine umgehende Termineinladung.

Alle anderen Bürger erhalten ihre Termineinladung nach Datum der Registrierung.

„Die Inzidenzen sind aktuell zwar weiterhin niedrig, die Infektionen mit der hochansteckenden Deltavariante nehmen allerdings bundesweit zu. Es ist deshalb enorm wichtig, dass sich so viele Menschen wie möglich immunisieren lassen. Endlich erreichen uns nun immer mehr Impfdosen. Ich kann Sie nur ermutigen, melden Sie sich bei Ihrem Impfzentrum oder über www.impfzentren.bayern, damit wir Ihnen so schnell wie möglich einen Impftermin anbieten können. Durch eine baldige Impfung schützen Sie sich selbst, Ihre Angehörigen und Freunde sowie andere Mitbürger. Sie leisten durch Ihre Impfung einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 03.07.2021)

Unterstützung für den Norden des Landkreises

Maria Sabbas-Scouras

In Unterföhring entsteht ein weiterer Standort der Energieagentur Ebersberg-München In Unterföhring entsteht demnächst ein weiteres Büro der Energieagentur Ebersberg-München. Der Aufsichtsrat der gemeinnützigen GmbH hat am Montag, 5. Juli, in seiner Sitzung den Weg dafür freigemacht. „Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um die Energiewende auch im nördlichen Landkreis noch besser voranzubringen“, so Aufsichtsratsmitglied und Landrat Christoph Göbel.

Die Energieagentur unterstützt und berät Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen bei der Energiewende, der Effizienzsteigerung und der Energieeinsparung. „Themen wie energetische Sanierung oder die individuelle Optimierung des Energieverbrauchs benötigen persönliche und maßgeschneiderte Beratung – die Büros der Energieagentur sind hier eine hervorragende Anlaufstelle. Mit Angeboten wie den Vor-Ort-Checks berät die Energieagentur die Bürgerinnen und Bürger zudem auch direkt Zuhause. Durch den neuen Standort in Unterföhring verkürzen sich die Anfahrtswege, die bisher von und nach Ebersberg bzw. Unterhaching führten, deutlich. Damit verbessert die Energieagentur ihr Angebot im Norden des Landkreises ganz wesentlich und ermöglicht zugleich ein noch effizienteres Arbeiten“, sagt Christoph Göbel.

„Durch die ideale Lage im Kern von Unterföhring sind wir auch für die Menschen erreichbar, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu uns kommen möchten“, sagt Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München. Für ihn ist die neue Präsenz im Landkreis München aber auch aus einem weiteren Grund wichtig: „Wir möchten, dass es ganz normal wird, sich von uns beraten zu lassen. Ganz gleich, ob es um die Haussanierung, den Kauf einer PV-Anlage oder die Anschaffung eines Elektroautos geht.“

Das neue Büro, in der Münchner Straße direkt gegenüber vom Rathaus Unterföhring gelegen, ist der zweite Standort der Energieagentur im Landkreis München. Gegründet wurde die Energieagentur im Jahr 2014 zunächst durch den Landkreis Ebersberg. Ende des Jahres 2017 stieg der Landkreis München als zweiter Gesellschafter mit ein, um seine Aktivitäten im Rahmen der Klima- und Energieinitiative 29++ noch besser voranbringen zu können. Im Februar 2019 eröffnete die Energieagentur Ebersberg-München ihr erstes Büro im Landkreis München in der Gemeinde Unterhaching. Der Standort in Unterföhring ist voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2021 geöffnet.

Quelle: Landratsamt München (Stand 05.07.2021)

Wettbewerb: Trophäe für den Kulturpreis gesucht

Maria Sabbas-Scouras

Künstlerinnen und Künstler sind aufgerufen Vorschläge einzureichen

Um kulturelles und bürgerschaftliches Engagement sowohl zu würdigen als auch zu wecken, verleiht der Landkreis München für hervorragende Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichem Gebiet künftig einen Kulturpreis sowie einen Kulturförderpreis. Die Trophäe dafür wird nun in einem Wettbewerb gesucht.

In diesem Jahr lobt der Landkreis München einmalig einen Wettbewerb aus, um die symbolische Auszeichnung für den Kulturpreis zu finden. Bewerben dürfen sich alle bildenden Künstlerinnen und Künstler aus dem Landkreis München. Die Vorschläge werden vorsortiert und anschließend dem Ausschuss für Sport, Kultur und Partnerschaften zur Abstimmung vorgestellt.

Landrat Christoph Göbel: „Der Kulturpreis soll zeigen, wie mannigfaltig und bunt das kulturelle Leben im Landkreis München ist. Mit der Auslobung des Wettbewerbs möchten wir den Blickwinkel gerade in diesen schweren Zeiten auf Kunst und Kultur lenken. Ich kann Sie nur ermutigen: Bewerben Sie sich mit Ihrem Entwurf und tragen Sie dazu bei, dass der Kulturpreis des Landkreises München ein Gesicht bekommt.“

„Es ist ein wichtiges Signal in diesen Zeiten, dass die Trophäe für den Kulturpreis, die zukünftig an Kulturschaffenden aus dem Landkreis verliehen wird, auch von Künstlern aus dem Landkreis entworfen wird“, so Rainer Klier, Kulturreferent des Landkreises München.

Gesucht: Entwurf mit Bezug zum Landkreis

Gesucht wird eine Trophäe, eine Skulptur oder ein Pokal, die bzw. der als Auszeichnung für den Kulturpreis alle zwei Jahre überreicht werden kann. Hierzu wird auch ein identisches kleineres Format für den Kulturförderpreis benötigt.

Der Entwurf soll einen Bezug zum Thema Kultur und ebenso zum Landkreis herstellen. Größe, Gewicht und Material sollten so gewählt sein, dass eine langlebige und einfache Aufbewahrung gewährleistet ist. Ferner muss eine Stelle für eine Beschriftung oder eine Plakette vorgesehen werden, an der Jahreszahl und Name angebracht werden können.

Preisgeld für den Siegerentwurf

Die drei besten Entwürfe werden mit einem Preisgeld in Höhe von 200 Euro belohnt. Der Siegerentwurf erhält zusätzlich ein Preisgeld von 500 Euro für die finale Umsetzung. Die Dauer des Wettbewerbs erstreckt sich vom 1. Juli 2021 bis einschließlich 1. August 2021. In diesem Zeitrahmen können die Wettbewerbsunterlagen abgegeben werden.

Weitere Information zum Kulturpreis und zum Wettbewerb gibt es unter www.landkreis-muenchen.de/kulturpreis

Quelle: Landratsamt München (Stand 01.06.2021)

Über 200.000 Impfungen im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Mehr als ein Viertel der Impfungen in Arztpraxen verabreicht

200.077 Impfungen wurden bis heute, 1. Juni, 9:00 Uhr, im Landkreis München durchgeführt. Somit sind 139.233 Bürgerinnen und Bürger bereits geimpft. Dies entspricht knapp 40 Prozent der Landkreisbevölkerung. 60.844 von ihnen haben auch schon die Zweitimpfung erhalten und verfügen somit über den kompletten Impfschutz (mehr als 17 Prozent).

„Da wir derzeit in den Impfzentren praktisch nur Zweitimpfungen durchführen dürfen, gilt mein besonderer Dank neben unseren Teams in den Impfzentren vor allem den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Landkreis, die derzeit alle Erstimpfungen durchführen. Die Inzidenz im Landkreis München sinkt weiterhin, das gibt Anlass optimistisch in die Zukunft zu blicken. Einziger Wermutstropfen ist die noch immer herrschende Impfstoffknappheit. Ich hoffe, dass wir bald endlich wieder mehr Impfdosen erhalten, um alle Impfwilligen zeitnah versorgen zu können“, so Landrat Christoph Göbel.

Impfungen in Arztpraxen

Etwas mehr als jede vierte Impfung wurde zwischenzeitlich in einer Arztpraxis verabreicht. 56.632-mal wurde von den Ärztinnen und Ärzten bereits die Spritze gegen Covid-19 gesetzt, davon 10.250-mal für eine Zweitimpfung. Ab kommendem Montag, 7. Juni, dürfen dann auch Betriebs- und Privatärzte mitimpfen.

Weiterhin nur Zweitimpfungen in den Impfzentren

Für diese Woche sind dem Landkreis München mehr als 10.000 Impfdosen angekündigt, diese werden jedoch restlos für Zweitimpfungen benötigt. Wie viele Impfdosen kommende Woche eintreffen – und ob darin dann auch Kontingente für weitere Erstimpfungen enthalten sind – ist dem Landratsamt noch nicht bekannt. Auch in den Hausarztpraxen, die ihre Impfstoffmengen separat bestellen, werden derzeit zum Großteil Zweitimpfungen verabreicht.

Den tagesaktuellen Impfortschritt im Landkreis München finden Sie im Internet unter: www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/coronavirus/impfstatistik

Quelle: Landratsamt München (Stand 01.06.2021)

Weitere Öffnungsschritte ab Montag

Maria Sabbas-Scouras

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung legt neue Regelungen fest / Allgemeinverfügung des Landratsamts zur Aufhebung der bisherigen Verordnung für den Landkreis

Am gestrigen Freitag, 4. Juni, hat die Bayerische Staatsregierung weitere Öffnungsschritte und neue Regelungen für den Freistaat beschlossen. Sie treten am kommenden Montag, 7. Juni, in Kraft. Künftig gibt es außerdem nur noch zwei maßgebliche Inzidenzschwellen: 50 und 100. Weil die in der neuen 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Öffnungen weitreichender sind, ist die bisherige Allgemeinverfügung für Öffnungen im Landkreis München nicht mehr erforderlich. Das Landratsamt München wird diese Allgemeinverfügung daher aufheben. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin stabil unter 50, gilt im Landkreis München ab Montag, 7. Juni, Folgendes:

Kontaktbeschränkungen

Es dürfen sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc. werden wieder möglich: Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen bis zu 100 Personen, bei Veranstaltungen in Innenräumen bis zu 50 Personen zusammenkommen. Vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben auch hier für die Gesamtzahl außen vor.

Schulen, Hochschulen und Kitas

Ab dem 7. Juni findet wieder Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).

Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.

Kindertagesstätten bleiben weiterhin im Regelbetrieb.

Handel und Geschäfte

Hier bleibt es bei den bislang schon im Landkreis geltenden Regelungen. Es sind weder Termin noch Test notwendig. Märkte können outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen.

Gastronomie

Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 Uhr offenbleiben. Bislang musste bereits um 22 Uhr geschlossen werden. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben innen geschlossen.

Hotellerie und Beherbergung

Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. Wer im Landkreis München zu Gast ist, muss künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen.

Freizeit, Kultur, Gottesdienste und Veranstaltungen

Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Veranstaltungen unter freiem Himmel sind im Landkreis München ab Montag bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen ohne Test zulässig. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadien etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig innen wie außen ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.

Ab dem 7. Juni ist der Gemeindegesang in Gottesdiensten wieder erlaubt (innen mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz.

Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.

Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.

Sport

Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) wird innen wie außen ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, auch ein Test ist im Landkreis München nicht notwendig. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung).

Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

Alten- und Pflegeheime

Die Testpflicht für Besucher entfällt. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind innen mit 25 Personen, außen mit 50 Personen zulässig.

Direkte Regelungen durch den Freistaat

Zudem hat die Staatsregierung heute verkündet, dass im Zuge der Entbürokratisierung zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden künftig nicht mehr erforderlich sind. Alle Regelungen ergeben sich direkt aus der Verordnung selbst.

Alle tagesaktuell geltenden Regelungen sind jeweils unter www.landkreismuechen.de/coronavirus einzusehen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 04.06.2021)

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen

Maria Sabbas-Scouras

Inzidenzwert stabil unter 35: Ab 1. Juni wieder mehr Kontakte möglich

Am heutigen Sonntag, 30. Mai, hat die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis München den Schwellenwert von 35 den fünften Tag in Folge unterschritten. Aktuell liegt der Wert für den Landkreis München laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 23,7. Damit können ab kommenden Dienstag, 1. Juni, die bestehenden Kontaktbeschränkungen nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiter gelockert werden. Das Landratsamt München hat heute die dazu notwendige Bekanntmachung veröffentlicht.

Waren bislang Treffen von zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen erlaubt, kann sich ab Dienstag, 1. Juni, ein Hausstand wieder mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben – wie bisher – unberührt.

Auf die weiteren inzidenzabhängigen Maßnahmen hat die Unterschreitung des Schwellenwerts keine Auswirkung. Hier bleibt es bei den Regelungen, die am vergangenen Donnerstag, 27. Mai, in Kraft getreten sind.

Alle Regelungen sind immer aktuell unter www.landkreismuechen.de/coronavirus einzusehen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 30.05.2021)

Weitere Lockerungen im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Hotelbetriebe, Freibäder, Fitnessstudios & Co dürfen ab morgen öffnen – Kultur- und Sportveranstaltungen unter freiem Himmel wieder möglich

Im Landkreis München treten neue Lockerungen in Kraft: Ab Freitag, 21. Mai 2021, dürfen unter anderem Hotels für Touristen wieder öffnen, auch viele sonstige touristische Angebote sind erlaubt und Laienensembles können wieder gemeinsam üben. Zudem dürfen ab morgen Freibäder und Fitnessstudios öffnen. Auch bestimmte Veranstaltungen unter freiem Himmel sind wieder möglich. Das Landratsamt hat dazu eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Öffnung von Hotels

Dem Urlaub im Landkreis München steht nichts mehr im Wege: Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen sind wieder erlaubt. Die Übernachtungsgäste dürfen dabei auch gastronomische Angebote – auch in geschlossenen Räumen – sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote wahrnehmen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Testnachweis verfügen.

Touristische Angebote

In den anstehenden Pfingstferien steht den Landkreisbürgern sowie Urlaubern eine Vielzahl an Freizeitaktivitäten offen: Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr ist wieder möglich. Auch touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sind wieder erlaubt. Zudem können die Außenbereiche von medizinischen Thermen für Kunden geöffnet werden. Voraussetzung ist jeweils, dass die Kunden einen negativen Testnachweis vorlegen.

Laien-/Amateurensembles und Kulturveranstaltungen

Auch im Bereich Musik und Kultur gibt es Lockerungen: Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind wieder erlaubt. Auch Kulturveranstaltungen im Freien sind mit festen Plätzen für maximal 250 Zuschauer wieder möglich. Für die Zuschauer besteht dabei eine Testpflicht.

Freibäder und Fitnessstudios öffnen

Das Sommerwetter lässt zwar noch etwas auf sich warten, ab Freitag dürfen aber die Freibäder im Landkreis München wieder öffnen. Voraussetzung für die Badegäste ist ein Termin und ein negativer Test.

Auch Fitnessstudios dürfen ab morgen im Landkreis München wieder öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist eine vorherige Terminbuchung, ein negativer Test und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).

Sportveranstaltungen wieder möglich

Ab Freitag sind auch wieder Sportveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Besucher über einen negativen Test verfügen und feste Sitzplätze einnehmen.

Weitere Lockerungen beim Sport

Im Bereich Sport gibt es eine weitere Lockerung: Ab Freitag ist Kontaktsport und kontaktfreier Sport unter freiem Himmel nun auch in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmerinnen

und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten ist wie bisher möglich unter der Voraussetzung, dass Sportler über einen Testnachweis verfügen.

Änderung bei Gültigkeit der PCR-Tests

Wichtig: Es gibt eine neue Vorgabe des Bundes bzw. des Freistaats Bayern bezüglich der Gültigkeitsdauer von PCR-Tests: Diese dürfen künftig – analog zu den PoC-Schnelltests – nur noch 24 statt wie vorher 48 Stunden alt sein. Dies gilt auch für Testnachweise, die benötigt werden, wenn sich mehrere Haushalte in der Außengastronomie treffen oder beim Besuch von Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen.

Ausnahmen von der Testpflicht

Für vollständig Geimpfte und genesene Personen, die über einen entsprechenden Impf- bzw. Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht.

„Die Inzidenz im Landkreis München sinkt seit mehreren Wochen stetig. Ich freue mich, dass wir nun pünktlich zu den Pfingstferien zahlreiche Erleichterungen ermöglichen können. Mein Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis München, die diese Öffnungen mit ihrem verantwortungsbewussten Verhalten in den letzten Wochen erst ermöglicht haben. Für viele Aktivitäten sind negative Testergebnisse Voraussetzung, so wird dem Infektionsschutz am besten Rechnung getragen. Durch die umfangreiche Teststruktur im Landkreis München steht einem reibungslosen Ablauf aus meiner Sicht nichts entgegen“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 21.05.2021)

Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe so wichtig wie nie

Maria Sabbas-Scouras

Coronapandemie fordert Kreativität und Flexibilität von Trägern und Kreisjugendamt

Das Coronavirus legt gesellschaftliche Missstände schonungslos offen, schwelende Konflikte werden durch die Pandemie befeuert wie ein Buschbrand. Wie so oft sind es also die Schwächsten der Gesellschaft, die am meisten unter einer Krise leiden müssen und die auf die Beratung und die Unterstützung der Fachkräfte der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat das Kreisjugendamt dabei vor völlig neue Aufgaben gestellt. Vor allem Flexibilität und Kreativität sind gefragt, um Kinder, Jugendliche und Familien auch weiterhin zu erreichen.

900 Kinder und Jugendliche in drei Monaten

Ein Beispiel dafür sind die präventiven Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen konnten und können diese nur unter äußerst erschwerten Bedingungen stattfinden. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit fällt unter die außerschulische Bildung und ist somit seit Dezember 2020 wieder von den Schließungsmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen betroffen. Um den Jugendlichen dennoch weiterhin Zugänge zu ihren Bezugspersonen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen, hat der Landkreis München ein Corona-Sonderprojekt ins Leben gerufen, an dem 21 Einrichtungen des Kreisjugendrings München Land, des Erzbischöflichen Jugendamts und des Vereins für Jugend- und Familienhilfe teilnehmen. So zum Beispiel die Kinder- und Jugendfarm und Jugendfreizeitstätte Fezi in Unterföhring. Unter www.fezi-ufg.de können online Zeit-Slots gebucht werden und so bis zu fünf Kinder parallel das weitläufige Gelände nutzen, Tiere versorgen, sich um die Ställe kümmern, kreativ in den Werkstätten oder im Garten arbeiten oder eine Einzelberatung bei einem Spaziergang wahrnehmen. Ergänzt wird das Farmangebot durch digitale Aktionen, wie zum Beispiel, Online-Kochabende mit internationaler Küche.

Durch das Corona-Sonderprojekt konnten allein von Dezember 2020 bis März 2021 an die 900 Kinder und Jugendliche im ganzen Landkreis erreicht werden. Die häufigste Beratungsanlässe und somit Themen, die die Kinder und Jugendlichen am meisten beschäftigen und belasten, sind neben dem Coronavirus Schule, Mediennutzung, Freundschaft und Ängste.

Jugendsozialarbeit auch im Homeschooling

Auch die Jugendsozialarbeit an Schulen hat sich flexibel auf die neuen Herausforderungen durch die Pandemie eingestellt und bleibt für Kinder, Jugendliche und deren Familien erreichbar, ob vor Ort, telefonisch oder digital. Denn in Zeiten der Schulschließung und des Homeschoolings nehmen die Konflikte und Belastungen der Schülerinnen und Schüler nicht ab. Im Gegenteil, wie zum Beispiel ein Vorfall von gewaltverherrlichenden Aussagen in einem Klassenchat einer Mittelschule zeigt. Normalerweise würde hier in Präsenzzeiten die von den Sozialpädagogen angebotene Medienprävention greifen. In der aktuellen Situation nahmen die Eltern telefonisch zur Jugendsozialarbeit Kontakt auf. Gemeinsam mit den Jugendbeamten der Polizei und dem Jugendamt konnte hier schnell und unbürokratisch unterstützt und beraten werden.

Diese Fallbeispiele zeigen, wie wichtig die niederschwellige Erreichbarkeit der präventiven Sozialen Arbeit auch und gerade in Zeiten von Kontaktbeschränkung und Schulschließungen ist. „Unsere Fachkräfte stehen Eltern, Kinder und Jugendliche als vertraue Ansprechpartner in herausfordernden Situationen zur Seite und bilden die Nahtstelle zwischen Jugendamt und den Angeboten vor Ort“, so Uwe Hacker, Referatsleiter Kinder, Jugend und Familie im Landratsamt München.

Alle Angebote des Landkreises München für Kinder, Jugendliche und Familien gibt es unter www.landkreis-muenchen.de/themen/familie-und-soziales.

Quelle: Landratsamt München (Stand 20.05.2021)

Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Eichenried (B388) und Fahrplanänderung auf der Linie S8 wegen Bauarbeiten zur 2. Stammstrecke

Maria Sabbas-Scouras

Aufgrund einer Vollsperrung der B 388 im Bereich der Ortsdurchfahrt Eichenried kommt es voraussichtlich bis 31. Oktober 2021 auf der MVV-Regionalbuslinie 531 und beim RufTaxi 5680 im gesamten Zeitraum zu Fahrplanänderungen mit Umleitungen und Haltestellenausfällen.

Des Weiteren teilt die Deutsche Bahn mit, dass es wegen Bauarbeiten zur 2. Stammstrecke auf der Linie S8 an den Wochenenden bis 23. August 2021 jeweils von Freitag, 22.30 Uhr, durchgehend bis Montag, 04.30 Uhr, zu Umleitungen und Haltausfällen kommt.

Auch kommt es noch zusätzlich wegen Gleisbauarbeiten zwischen Ismaning und Flughafen/Airport in der Nacht von Freitag/Samstag, 28./29. Mai 2021, von 22.20 bis 0.30 Uhr ebenso zu Zugausfällen mit Schienenersatzverkehr.

Mehr Informationen unter www.s-bahn-muenchen.de oder www.mvv-muenchen.de sowie auf den Aushangfahrplänen an den S-Bahnhöfen.

Gemeinde Ismaning (Stand 18.05.2021)

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Logo_Gemeinde_Ismaning.jpg

A 99 Oberschleißheim - LKW fährt auf Polizeiauto auf

Maria Sabbas-Scouras

Am Montag, 10.05.2021, gegen 10:25 Uhr, sicherte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Freising (Polizeipräsidium Oberbayern Nord) auf der A 99 in Fahrtrichtung Stuttgart zwischen Neuherberg und dem Autobahndreieck Feldmoching einen Pannen-LKW ab. Dieser war liegengeblieben und stand auf dem Standstreifen. Die beiden Beamten stellten zur Absicherung ihren uniformierten 5er BMW mit eingeschaltetem Blaulicht und Signalanlage am rechten Fahrbahnrand ab. Nun sicherten sie die Gefahrenstelle durch das Aufstellen eines Warndreiecks und Pylonen ab.

Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein 51-jähriger Kraftfahrer den rechten Fahrstreifen der Autobahn. Er fuhr frontal auf das abgestellte Polizeifahrzeug auf, drückte dieses nach rechts gegen die Leitplanke und schleifte dieses auf einer Länge von rund 75 Metern entlang der Leitplanke.

Erst als der Sattelzug wieder nach links auf den ersten Fahrstreifen lenkte, kamen das Polizeifahrzeug an der Leitplanke und der Sattelzug auf dem rechten Fahrstreifen zum Stehen. Durch das besonnene Handeln der eingesetzten Beamten und das weit nach hinten versetzte Absicherungsfahrzeug wurde bei dem Verkehrsunfall niemand verletzt.

Am Polizeifahrzeug entstand Totalschaden. Durch herumfliegende Trümmerteile wurde bei dem Unfall ein VW beschädigt, der auf dem Mittelfahrstreifen unterwegs war.

Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 60.000 Euro. Das Polizeiauto war Totalschaden, der schwer beschädigte Sattelzug musste ebenfalls abgeschleppt werden.

Für die Dauer der Unfallaufnahme und die Bergung der Fahrzeuge musste der rechte Fahrstreifen komplett gesperrt werden. Hierdurch kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Weil es Anzeichen gibt, dass der Fahrer der Sattelzugmaschine kurz vor dem Unfallzeitpunkt in einen sogenannten Sekundenschlag fiel, ermittelt die Münchner Verkehrspolizei nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Quelle: Polizei München

Whatever it is, the way you tell your story online can make all the difference.

Whatever it is, the way you tell your story online can make all the difference.

Ab Mittwoch weitere Lockerungen im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Pünktlich zum Vatertag: Biergärten und Co. dürfen im Außenraum wieder

öffnen

Am Sonntag, 9. Mai, hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 100 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den fünften Tag in Folge unterschritten. Heute hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege dem Antrag des Landratsamts auf weitere Öffnungsschritte stattgegeben. Nach dem Ende der sogenannten Notbremse ab dem morgigen Dienstag mit Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Kultur und der Aufhebung der Ausgangssperre sind nun weitere Öffnungen möglich: Ab Mittwoch darf nun unter anderem die Außengastronomie wieder öffnen.

Gesundheitsministerium stimmt Öffnungsschritten zu

Fünf Tage lang musste die Sieben-Tage-Inzidenz dazu unter 100 liegen, zudem musste eine stabile oder rückläufige Entwicklung der Infektionszahlen erkennbar sein. Entsprechend hat der Landkreis München am heutigen Montag umgehend das notwendige Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beantragt, das am heutigen Nachmittag erteilt wurde.

Somit können nach den zwei vom Bayerischen Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Umsetzungstagen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Lockerungen in Kraft treten. Das Landratsamt München wird hierzu am heutigen Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab Mittwoch, 12. Mai, können dann wie geplant Öffnungen in Gastronomie, Kunst und Kultur sowie Sport erfolgen.

In den Biergarten mit Termin und Test

Die Außengastronomie kann ab Mittwoch bis 22 Uhr geöffnet werden. Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu können, ist eine vorherige Terminbuchung inklusive Kontaktdatenerfassung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden erfolgter PoC Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.

Sport mit mehreren Personen

Im Innenbereich ist dann wieder kontaktfreier Sport erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.

Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen öffnen

Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen ab Mittwoch wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen auch hier einen negativen Coronatest vorlegen.

Für vollständig mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 Geimpfte, die über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, sowie für Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, entfällt die Testpflicht. Der zugrundeliegende PCR-Test darf dabei mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht befreit.

„Wir ernten jetzt die Früchte des guten Impffortschritts im Landkreis und der großen Disziplin unserer Bürgerinnen und Bürger bei der Einhaltung der Corona-Regeln. Ich bin dem Bayerischen Gesundheitsministerium dankbar, dass es unseren Antrag auf weitere Lockerungen schon am heutigen Tag bearbeitet hat. So können wir unter anderem Kulturbetrieben und Sportvereinen schon heute Planungssicherheit geben“, sagt Landrat Christoph Göbel. „Ich hoffe sehr“, so Göbel weiter, „dass unsere Inzidenz nun stabil bleibt bzw. der Trend weiter abwärts geht, so dass wir die Regelungen nicht wieder zurücknehmen müssen.
Auch bin ich zuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München auch weiter verantwortungsvoll mit den Lockerungen umgehen und auf Hygiene und Abstand achten. So haben wir gute Chancen, dass wir die neuen Freiheiten nicht so schnell wieder aufgeben müssen.“

Quelle: Landratsamt München (Stand 11.05.2021)

Am Dienstag endet die Notbremse im Landkreis

Maria Sabbas-Scouras

Sieben-Tage-Inzidenz liegt den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 100

Am heutigen Sonntag, 9. Mai, hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 100 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den fünften Tag in Folge unterschritten. Aktuell liegt der Wert bei 73,9. Dies bedeutet, dass am kommenden Dienstag, 11. Mai, die Regelungen

der sogenannten „Notbremse“ nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bzw. der „Bundesnotbremse“ enden.
Gleichzeitig könnten bei einer fortgesetzten Entspannung der Infektionslage frühestens am Mittwoch weitere Lockerungen in Kraft treten.

Einzelhandel: Click & meet ohne Testnachweis

In Ladengeschäften des Einzelhandels bleibt es auch im Inzidenzbereich unter 100 bei der Öffnung nach Terminbuchung im Rahmen von „click & meet“. Allerdings entfällt ab Dienstag im Landkreis München die bislang nötige Vorlage eines negativen Coronatests. Ebenso ist weiterhin die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften möglich. Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, wie beispielsweise Nahrungsmittelläden und Drogerien, sind – wie bisher – weder Termin noch Test nötig.

Private Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sowie in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind ab Dienstag wieder mit Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte und genesene Personen.

Nächtliche Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre (22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags) gilt ab Dienstag im Landkreis München nicht mehr.

Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind nach vorheriger Terminbuchung geöffnet. Beim Besuch muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Sport

Sport ist nur im Freien, kontaktfrei und unter der Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Unter freiem Himmel ist zusätzlich Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Außerschulische Bildung

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung, sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind ab Dienstag bei Einhaltung der jeweiligen Hygienevorgaben wieder in Präsenzform möglich. Die schon bislang erlaubten Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind weiterhin möglich.

Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen entfällt Die Mitte April erlassene Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen tritt außer Kraft. Testungen erfolgen aber weiterhin auf freiwilliger Basis. Sollten in einzelnen Einrichtungen größere Ausbruchsgeschehen auftreten, kann die Testpflicht auch im Inzidenzbereich unter 100 wieder angeordnet werden.

Schulen

Ab Dienstag findet im Landkreis München wieder in allen Schularten Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Bereits einen Tag früher – ab Montag, den 10. Mai – dürfen alle Grundschulstufen, die Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie die sonstigen Abschlussklassen in den Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht starten. Auch die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen können bereits am Montag in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht starten.

Weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Sport und Kultur Entwickelt sich die Inzidenz des Landkreises München weiterhin stabil oder rückläufig, wird der Landkreis München beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch die weiteren möglichen Lockerungen nach aktueller Fassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rechtzeitig beantragen. Die Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt muss dazu fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen. Am achten Tag können die weiteren Öffnungsschritte erfolgen.

Der Landkreis München hat den Schwellen-Inzidenzwert von 100 am 5. Mai erstmals unterschritten und liegt seither konstant darunter. Erteilt das Gesundheitsministerium zeitnah das notwendige Einvernehmen, könnten frühestens am Mittwoch, 12. Mai, zusätzlich folgende Regelungen zum Tragen kommen:

Außengastronomie: Öffnung mit Termin und Test

Die Außengastronomie könnte dann bis 22 Uhr geöffnet werden. Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu können, ist eine vorherige Terminbuchung inklusive Kontaktdatenerfassung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden erfolgter PoCLandkreis Antigentest oder Selbsttest oder ein von höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.

Erweiterte Möglichkeiten im Sport

Im Innenbereich wäre kontaktfreier Sport erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.

Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen wieder

Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos könnten dann wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen auch hier einen negativen Coronatest vorlegen.

Das Landratsamt wird zum Inkrafttreten dieser Lockerungen noch einmal gesondert informieren.

Erleichterungen für Genesene und Geimpfte

Gleichzeitig haben Bund und Länder Erleichterungen für Personen geschaffen, die bereits vollständig geimpft sind oder die in der Vergangenheit eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben. Für sie entfällt bereits seit 6. Mai der Nachweis eines negativen Testergebnisses für den Zugang beispielsweise zu Gastronomie, Kulturveranstaltungen oder im Einzelhandel.

Auch die Ausgangssperre (die ab Dienstag im Landkreis München aber ohnehin nicht mehr gilt) und die Kontaktbeschränkungen finden auf diese Personengruppen keine Anwendung. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Die Erleichterungen gelten für Personen, die vollständig gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, sowie für Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen. Der zugrundeliegende PCR-Test darf dabei mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen.

Beide Personengruppen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, außerdem darf keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen sein.

Breites und wohnortnahes Netz an Testmöglichkeiten

Im Landkreis München gibt es derzeit 19 kommunale Testzentren, bei denen PCR- und/oder Schnelltests durchgeführt werden können. Darüber hinaus hat der Landkreis bislang knapp 30 Anbieter mit der Durchführung kostenloser Bürgertests beauftragt.

Eine umfangreiche Übersicht aller kommunalen sowie zahlreicher privater Testangebote im Landkreis München steht auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-muenchen.de/coronatest zur Verfügung.

Inzidenzabhängige Regelungen

Sollte die Inzidenz drei Tage in Folge wieder den Schwellenwert von 100 überschreiten, dann treten am zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diesen Inzidenzkorridor festgelegten Regelungen in Kraft. Auch dies wird durch das Landratsamt München bekanntgemacht.

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand 09.05.2021)

Zusätzliche Impfkapazitäten von Muttertag bis Vatertag

Maria Sabbas-Scouras

Landratsamt ruft Impfwillige aus Priorität 2 auf, sich aktiv zu melden

Wie in ganz Deutschland, nehmen auch im Landkreis München die Impfungen gegen das Coronavirus immer weiter an Fahrt auf. Vom 21. April bis einschließlich 2. Mai konnten weitere 3.500 Personen Sonderimpfungen mit AstraZeneca im laufenden Betrieb erhalten, allein 1.800 davon zum Schlussspurt am vergangenen Wochenende. Vom 9. bis 13. Mai wird der Landkreis München nun in einer Sonderaktion gesonderte Terminkapazitäten für Bürgerinnen und Bürger aus der Priorisierungsgruppe 2 vorhalten, um die Impfungen innerhalb dieser Gruppe möglichst zeitnah abschließen zu können.

Knapp 59.000 Erstimpfungen wurden seit Anfang April im Landkreis München durchgeführt. Damit konnte bereits ein großer Teil der Impfberechtigten aus Priorisierungsgruppe 2 geimpft werden. Die Impfungen in dieser Gruppe laufen aber auch im Mai weiter. Unter den Registrierten dieser Priorität befinden sich sowohl Personen, die noch auf eine Einladung durch das System warten, als auch zahlreiche Personen, die bislang noch nicht auf die erhaltene Einladung reagiert haben.

Damit alle impfwilligen Personen in der Priorisierungsgruppe 2 möglichst zeitnah ihre Erstimpfung erhalten können, hat sich der Landkreis München dazu entschieden, von Muttertag bis Vatertag, also vom 9. bis einschließlich 13. Mai, gesonderte Terminkapazitäten für Bürgerinnen und Bürger aus der Priorisierungsgruppe 2 vorzuhalten. Impfwillige, die über 70 Jahre alt sind und bislang keine Termineinladung für eine Impfung erhalten haben, werden aufgerufen, sich ab sofort telefonisch bei ihrem zuständigen Impfzentrum zu melden, um einen Impftermin zu vereinbaren.

Gleichzeitig ruft das Landratsamt für die kommenden Wochen alle weiteren Impfwilligen aus Prioritätsgruppe 2 noch einmal verstärkt dazu auf, zu prüfen, ob ggf. bereits eine Einladung zur Terminvereinbarung vorliegt und über diese möglichst zeitnah online einen Termin zu vereinbaren. Sollte dies bislang nicht der Fall sein, wird auch diese Personengruppe gebeten, sich telefonisch mit dem zuständigen Impfzentrum in Verbindung zu setzen. Sie werden dann ebenfalls mit einem zeitnahen Terminangebot berücksichtigt.

Zahlreiche Impfdosen aus Sonderkontingenten bereits verimpft

Nachdem das bayerische Gesundheitsministerium angekündigt hatte, dass Erstimpfungen mit AstraZeneca-Impfstoff in den Impfzentren eingestellt werden sollen, war es bis zum vergangenen Sonntag noch möglich, frei bestellte Sonderkontingente und übrige Impfdosen im Rahmen von Sonderaktionen an Impfwillige zu verteilen. Der Landkreis München hat diese zusätzlichen Kontingente mit einer Aufstockung der Kapazitäten im Rahmen seiner bewährten Impforganisation in den vier Impfzentren in Haar, Oberhaching, Planegg und Unterschleißheim verimpft. So konnte sichergestellt werden, dass der Impfstoff möglichst gerecht an die priorisierte Personengruppe vergeben wurde. Alle

Landkreis München

- 2 -

erhaltenen Dosen konnten bis Anfang Mai erfolgreich an impfwillige Personen vergeben werden.

Knapp 700 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis konnten zudem an den vergangenen beiden Wochenenden im Rahmen einer Sonderaktion geimpft werden.

Start der Impfungen in Priorisierungsgruppe 3 – Hausärzte helfen mit

Während in den kommenden Wochen somit noch vorrangig in Priorisierungsgruppe 2 geimpft wird, haben auch in Priorisierungsgruppe 3 die Impfungen im Landkreis München bereits begonnen. Dies ist unter anderem der steigenden Anzahl der impfenden Hausärzte zu verdanken, die bereits mehr als 20.000 Impfungen vorgenommen haben. Diese Impftermine wurden nicht über das Registrierungsportal BayIMCO vergeben.

Das Landratsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die bei ihrem Hausarzt einen Impftermin wahrgenommen haben, ihre Registrierung in BayIMCO so schnell wie möglich zu löschen. Nur so ist sichergestellt, dass alle impfberechtigten Personen möglichst schnell eine Einladung zur Terminvereinbarung erhalten.

Daten im Impfportal regelmäßig aktualisieren

Zudem empfiehlt das Gesundheitsministerium Personen, die aktuell noch auf einen Impftermin warten, ihre im Impfportal hinterlegten Daten regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Wenn der Bund in seiner Impfverordnung die Priorisierungskriterien ändert, wird das Registrierungsportal entsprechend angepasst. Impfwillige können dann zusätzliche Angaben hinterlegen, die ggf. für eine Änderung der Impfpriorisierung wichtig sind. Insbesondere Personen, die sich bereits frühzeitig für eine Impfung registriert haben, sollten von Zeit zu Zeit ihren Datensatz in BayIMCO unter www.impfzentren.bayern aktualisieren.

Quelle: Landratsamt München (Stand 06.05.2021)

100.000 Menschen im Landkreis geimpft

Maria Sabbas-Scouras

Knapp 28.000 Personen mit vollständigem Impfschutz Exakt 100.577 Personen konnten bis zum gestrigen Abend im Landkreis München geimpft werden. Damit haben nun 28,7 Prozent aller Landkreisbürgerinnen und -bürger mindestens ihre Erstimpfung erhalten. Dies entspricht 34,25 Prozent der aktuell impffähigen Bürger über 16 Jahren. Gut ein Drittel der aktuell für eine Impfung in Frage kommenden Landkreisbevölkerung wurde also bereits geimpft.

Mehr als 64.000 Impfungen konnten allein seit Anfang April im Landkreis München vorgenommen werden, davon knapp 59.000 Erstimpfungen. Dadurch konnte inzwischen ein großer Teil der Impfberechtigten aus Priorisierungsgruppe 2 geimpft werden. Über 22.500 Erst- und Zweitimpfungen sind inzwischen in Arztpraxen im Landkreis erfolgt.

27.814 Bürgerinnen und Bürger verfügten am Ende des gestrigen Tages bereits über einen vollständigen Impfschutz, das entspricht 7,94 Prozent der Gesamtbevölkerung im Landkreis oder 9,74 Prozent der impffähigen Bevölkerung ab 16 Jahren.

63 Prozent der Impfungen erfolgten bislang mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer, 31 Prozent entfielen auf den Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca, die restlichen sechs Prozent der Impfungen erfolgten mit dem Impfstoff von Moderna.

Nicht nur aufgrund der wachsenden Zahl geimpfter Personen zeigte sich Landrat Christoph Göbel am Mittwoch vorsichtig optimistisch: „Die Impfkampagne kommt endlich ins Rollen. Auch in dieser Woche stehen uns wieder mehr als 11.600 Impfdosen zur Verfügung, die dazu beitragen, das Risiko schwerer Corona-Verläufe weiter zu senken. Gleichzeitig scheinen sich auch die Infektionszahlen allmählich rückläufig zu entwickeln. Erstmals liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München heute wieder unter 100, die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist zuletzt deutlich abgesunken. Gleichzeitig hat die Staatsregierung schon ab der kommenden Woche Lockerungen für Sport, Kultur und Freizeit in Aussicht gestellt. Das alles gibt Anlass, den kommenden Wochen optimistisch entgegenzusehen”.

Quelle: Landratsamt München (Stand 05.05.2021)

Landkreis München unter Inzidenz von 150

Maria Sabbas-Scouras

„Click & Meet“ wieder möglich – Lockerungen auch für Autokinos, Zoos und Kindersportgruppen – Erleichterungen für vollständig Geimpfte

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München liegt heute den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 150. Damit ist ab Freitag, 30. April, unter bestimmten Voraussetzungen wieder Termin-Shopping möglich. Unabhängig davon hat der Freistaat Bayern weitere Erleichterungen beschlossen, die bereits seit heute gelten.

Nur wenige Tage haben im Landkreis München die strengeren Regelungen der Bundesnotbremse über dem Wert von 150 gegolten, unter anderem durfte Ware seit Samstag in Geschäften nur noch nach vorheriger Bestellung abgeholt werden. Ab Freitag, 30. April, ist nun auch wieder „Click & Meet“ erlaubt, sofern die Bürgerinnen und Bürger ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder eines Selbsttests unter Aufsicht nachweisen. „Click & Collect“ ist weiterhin inzidenzunabhängig möglich.

Erleichterungen für Geimpfte

Bereits seit dem heutigen Mittwoch gelten in Bayern – und somit auch im Landkreis München – weitere Erleichterungen der geänderten 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. So müssen bereits vollständig geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der abschließenden (d.h. in der Regel zweiten) Impfung kein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung, z. B. für Termin-Shopping, vorlegen. Vollständig geimpfte Personen werden damit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Die Besucher von Alten- und Pflegeheimen brauchen allerdings weiterhin einen aktuellen negativen Test.

Weitere Öffnungen

Zudem wurden in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Regelungen an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundesnotbremse“) angepasst. So dürfen zum Beispiel ab sofort Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen inzidenzunabhängig öffnen. Auch Autokinos werden unter entsprechenden Hygienevorgaben inzidenzunabhängig zugelassen. Die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen jetzt auch über einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.

Änderungen für Kinder

Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig auch bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 zu fünft kontaktlosen Sport im Freien ausüben.

Ab sofort ist außerdem wieder die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst.

Inzidenzabhängige Regelungen

Für weitere Lockerungen muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der nächstniedrigere Grenzwert unterschritten werden. Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München zum Beispiel fünf Tage in Folge den Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diesen Inzidenzkorridor festgelegten Regelungen in Kraft. Dies wird dann durch das Landratsamt München bekanntgemacht. Die gleiche Regelung gilt für die Einstufung der Schulen und Kindertagesstätten. Um strengere Regeln auszulösen reicht eine Überschreitung des nächsthöheren Schwellenwerts an drei Tagen in Folge.

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie immer unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand 28.04.2021)

Änderungen der Notbremse im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Nur noch „Click & Collect“ – Regelungen bei den Schulen und Kitas bleiben vorerst gleich

Nach dem Beschluss der bundesweiten Notbremse wurde auch die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst. Auch im Landkreis München, der seit einer Woche eine 7-Tage-Inzidenz über 150 hat, ergeben sich dadurch ab Samstag, 24. April, Änderungen.

In einigen Lebensbereichen sieht die bundesweite Notbremse ab morgen strengere Maßnahmen vor, als sie bis zuletzt in Bayern galten. Wo bislang die bayerischen Regelungen schärfer waren, bleiben diese bestehen. Die wichtigsten Änderungen für den Landkreis München hier im Überblick:

Im Einzelhandel nur noch „Click & Collect“

So darf beispielsweise der Einzelhandel in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz im Bereich über 150 nicht mehr wie bisher „Click & Meet“ mit negativem Test anbieten, sondern nur noch „Click & Collect“ – so auch im Landkreis München.

Nächtliche Ausgangssperre

Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr ist weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten insbesondere für medizinische Notfälle, berufliche oder dienstliche Tätigkeiten, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe. Die auf Bundesebene vorgesehene Ausnahmemöglichkeit für Spaziergänger und Sportler im Zeitraum von 22 bis 24 Uhr kommt in Bayern – und somit auch im Landkreis München – nicht zum Tragen.

Private Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sowie in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind weiterhin nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Die wechselseitige Betreuung von mehreren Kindern unter 14 Jahren zwischen zwei festen Hausständen ist ab Samstag, 24. April, aufgrund der Bundesnotbremse nicht mehr erlaubt.

Schulen und Kindertagesbetreuung

Im Bereich Bildung und Betreuung gilt in Bayern ohnehin ein strengerer Maßstab als nach den Vorgaben der bundesweiten Notbremse. So gilt im Landkreis München weiterhin: Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen sowie sonstige Abschlussklassen haben Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht. Alle übrigen Schularten und Jahrgangsstufen sind im Distanzunterricht. Der in der Bundesnotbremse vorgesehene, höhere Inzidenzwert von 165 hat damit in Bayern keine Auswirkung. Kindertageseinrichtungen, -pflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt.

Körpernahe Dienstleistungen

Während bislang zum Friseurbesuch bzw. bei der Fußpflege kein negativer Corona-Test vorgelegt werden musste, sind nun diese körpernahen Dienstleistungen ab einer Inzidenz von über 100 nur noch mit negativen Test erlaubt. Auch dies gibt die Bundesnotbremse vor.

Inzidenzabhängige Regelungen

Für Lockerungen muss künftig an fünf statt bisher drei aufeinanderfolgenden Tagen der nächstniedrigere Grenzwert unterschritten werden. Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München zum Beispiel fünf Tage in Folge wieder den Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bzw. der Bundesnotbremse für diese Inzidenzkorridore festgelegten Regelungen in Kraft. Dies wird dann durch das Landratsamt München bekanntgemacht. Die gleiche Regelung gilt ab sofort für die Einstufung der Schulen und Kindertagesstätten. Um strengere Regeln auszulösen reicht wie bisher eine Überschreitung an drei Tagen in Folge.

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand 24.04.2021)