Persönliche Angaben, die Sie uns beim Ausfüllen von Kontaktformularen oder per E-Mail mitteilen, behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zweckgebunden, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte schließen wir grundsätzlich aus. Nach der Beantwortung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten bei uns unwiederbringlich gelöscht, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden.

 

         

123 Street Avenue, City Town, 99999

(123) 555-6789

email@address.com

 

You can set your address, phone number, email and site description in the settings tab.
Link to read me page with more information.

LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen

Maria Sabbas-Scouras

Inzidenzwert stabil unter 35: Ab 1. Juni wieder mehr Kontakte möglich

Am heutigen Sonntag, 30. Mai, hat die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis München den Schwellenwert von 35 den fünften Tag in Folge unterschritten. Aktuell liegt der Wert für den Landkreis München laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 23,7. Damit können ab kommenden Dienstag, 1. Juni, die bestehenden Kontaktbeschränkungen nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiter gelockert werden. Das Landratsamt München hat heute die dazu notwendige Bekanntmachung veröffentlicht.

Waren bislang Treffen von zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen erlaubt, kann sich ab Dienstag, 1. Juni, ein Hausstand wieder mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben – wie bisher – unberührt.

Auf die weiteren inzidenzabhängigen Maßnahmen hat die Unterschreitung des Schwellenwerts keine Auswirkung. Hier bleibt es bei den Regelungen, die am vergangenen Donnerstag, 27. Mai, in Kraft getreten sind.

Alle Regelungen sind immer aktuell unter www.landkreismuechen.de/coronavirus einzusehen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 30.05.2021)