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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Umsetzung der EU-Altkleiderrichtlinie im Landkreis

Maria Sabbas-Scouras

Wichtige Hinweise zur korrekten Entsorgung von Alttextilien

Im Landkreis München werden seit vielen Jahren saubere, unbeschädigte und tragbare Kleidung sowie tragbare Schuhe über Container auf den Recyclinghöfen und an verschiedenen Wertstoffinseln in den Städten und Gemeinden gesammelt und entsprechend wiederverwertet.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2018/851 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vor-schreibt, umgesetzt. Dies hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Unsicherhei-ten bei der Entsorgung von Alttextilien geführt. Ziel der Regelung ist es, mehr Tex-tilien – darunter auch nicht mehr tragbare und verschmutzte Bekleidung – getrennt zu sammeln, um sie ebenfalls einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Im Land-kreis München bestehen derzeit jedoch noch keine geeigneten Verwertungsmög-lichkeiten für diese zusätzlichen Materialien.

Wichtige Hinweise zur Entsorgung im Landkreis:

Beschädigte, verschmutzte oder nicht mehr tragbare Textilien werden im Land-kreis München weiterhin über den Restmüll entsorgt, da aktuell keine geeigneten Verwertungsmöglichkeiten existieren.

Werden nicht tragbare Textilien in die Altkleidercontainer geworfen, müssen sie aufwendig und kostenintensiv aussortiert und letztlich verbrannt werden. Ver-schmutzte Textilien machen unter Umständen andere Textilien in den Containern unbrauchbar.

Gemeinnützige und gewerbliche Sammelorganisationen haben derzeit keine Mög-lichkeit, untragbare und verschmutzte Textilien wirtschaftlich zu verwerten.

Umgang mit Textilen mit elektronischen Komponenten:

Kleidungsstücke und Schuhe mit eingebauten Batterien, wie blinkende Schuhe, LED-Mützen, beheizbare Westen oder ähnliches, dürfen nicht in die Altkleidercon-tainer geworfen werden, sondern müssen als Elektroschrott entsorgt werden.

Bei Rückfragen stehen die Abfallberaterinnen und Abfallberater Ihrer Stadt oder Gemeinde zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt München (Stand 03.02.2025)

Bild von Kerstin Riemer auf Pixabay