SOFORTHILFE FÜR HOCHWASSERBETROFFENE VERLÄNGERT
Maria Sabbas-Scouras
Anträge können noch bis 30. September 2024 eingereicht werden
In der Nacht vom 31. Mai auf 1. Juni 2024 haben starke und andauernde Regenfälle zahlreiche Landkreise in ganz Bayern getroffen. Zahlreiche Ortschaften waren von Hochwasser betroffen. Auch im Landkreis München sind Wohnungen und Häuser durch das Hochwasser zu Schaden gekommen. In der Folge hatte die Bayerische Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und Beseitigung der entstandenen Schäden noch im Juni eine Soforthilfe bereitgestellt. Anträge für Soforthilfe können noch bis einschließlich 30. September 2024 eingereicht werden.
Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt können Mieter oder Eigentümer beantragen, die selbst im betroffenen Objekt wohnen. Der Antrag für die Soforthilfe Ölschäden an Wohngebäuden in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude kann nur von Eigentümern gestellt werden.
Die Antragsunterlagen zur Soforthilfe im Landkreis München stehen auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/soforthilfe bereit. Der Antrag kann direkt online ausgefüllt und abgesendet werden.
Zudem können Privathaushalte in besonderen Einzelfällen auch eine Notstandsbeihilfe aus dem Härtefallfonds für Privatpersonen in individueller Höhe erhalten. Die Antragsunterlagen hierfür erhalten Betroffene auf Anfrage beim Landratsamt München unter soforthilfe-lkm@LRA-M.Bayern.de.
Unternehmen und Selbstständige können Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie beantragen. Geschädigte können sich per E-Mail unter hochwasser@reg-ob.bayern.de an die Regierung von Oberbayern wenden.
Wichtig: Fristen für Antragstellung beachten
Anträge auf Soforthilfe sind bis spätestens 30. September 2024 einzureichen. Alle Anträge, die bis spätestens Montag, 30.09.2024, 23:59 Uhr, beim Landratsamt München eingehen, werden durch das Landratsamt München geprüft. Nach positiver Prüfung erlässt das Landratsamt einen Förderbescheid und zahlt die Soforthilfe aus. Bei negativer Prüfung wird eine Förderung ablehnt. Anträge auf Notstandsbeihilfe können noch bis 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Quelle: Landratsamt München (Stand 02.09.2024)