Bayerische Demenzwoche: Der AWO Betreuungsverein informiert über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co.
Maria Sabbas-Scouras
Gerät ein Mensch plötzlich in eine gesundheitliche Notsituation, ist nicht automatisch der Lebens- bzw. Ehepartner oder die Lebens- bzw. Ehepartnerin mit den wichtigsten Anliegen betreut. Wer hier keine Vorsorgevollmacht hat, riskiert, dass eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird. Was in diesem konkreten Fall im Vorfeld zu tun ist, unter anderem darüber informiert der AWO Betreuungsverein im Rahmen der bayerischen Demenzwoche vom 20. bis 29. September 2024.
Heute leben in Bayern mehr als 270.000 Betroffene, laut Prognose werden es 2040 380.000 Menschen sein, die demenzielle Symptome zeigen. Das Ziel der Demenzwoche ist es, durch Aufklärung Ängste abzubauen und die Lebensqualität Betroffener und ihrer Angehörigen zu verbessern.
„Wer mitten im Leben steht, der schiebt diese Themen gerne vor sich her“, weiß Stefanie Sonntag, Fachbereichsleitung des AWO SozialService beim Kreisverband München-Land e.V. Deswegen beteiligt sich der SozialService mit zwei Infoständen an der Demenzwoche. Unter dem Motto „Mit 18, nicht erst mit 80 - Rechtzeitig Vorsorge treffen“ beraten die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und informieren zum Ehegattennotvertretungsrecht. Die Termine sind:
· am 24. September, 9 bis 12 Uhr, in der Klawotte Ottobrunn in der
Putzbrunner Straße 52
www.demenzwoche.bayern.de/event/bd083b0f-f692-4476-8d51-1ccb2dbc506f
· am 27. September, 10 bis 13 Uhr, in der Klawotte Martinsried in der
Einsteinstraße 1
www.demenzwoche.bayern.de/event/dd2d89eb-1d23-43c9-885f-5518df86063b
Bei beiden Veranstaltungen liegen die Formulare zum Thema „Vorsorge“ zum Mitnehmen bereit. Gerne kann auch eine Individuelle Beratung vereinbart werden.
Alle Veranstaltungen im Rahmen der Demenzwoche: www.demenzwoche.bayern.de.
Hintergrundinformationen:
„Nicht jede Vergesslichkeit ist mit einer beginnenden Demenz gleichzusetzen“, sagt Stefanie Sonntag. „Jeder vergisst einmal etwas und erinnert sich später meist wieder.“ Trotzdem sei es mit zunehmendem Alter wichtig, auf Signale zu achten, denn nur wer rechtzeitig handle, kann im Vorfeld selbst Entscheidungen treffen und sie an Personen seines Vertrauens weitergeben.
Der Wille der betroffenen Person sollte am besten schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in Form einer
· Betreuungsverfügung
· Patientenverfügung
· Vorsorgevollmacht
Was dabei zu beachten ist, darüber informieren gerne die Mitarbeiter des AWO Betreuungsvereins.
Kern der Betreuungsverfügung ist, eine*n Betreuer*in für den Fall zu bestimmen, dass eine Betreuung erforderlich wird. Mit der Verfügung können Personen ausgeschlossen werden, die keinesfalls in Betracht kommen. Außerdem können rechtzeitig Vorstellungen und Wünsche schriftlich festgehalten werden, die im Falle einer späteren Betreuungsbedürftigkeit eventuell nicht mehr klar geäußert werden können.
Die Patientenverfügung ist für den Fall wichtig, dass der eigene Wille krankheitsbedingt oder nach einem Unfall nicht mehr geäußert werden kann. Hier kann verbindlich festgelegt werden, welche ärztliche Maßnahmen erwünscht und welche unerwünscht sind. Eine Kopie davon geht an den Hausarzt, eine an die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Vertrauensperson.
Die Vorsorgevollmacht ist eine Verfügung für den Fall, dass im fortgeschrittenen Alter oder bei Erkrankungen das Urteils- und Entscheidungsvermögen beeinträchtigt ist. Es kann eine Person bestimmt werden, die in diesem Fall entscheiden wird. Die Details sollten im Vorfeld mit der bevollmächtigten Person besprochen werden. Das Dokument muss von der betroffenen sowie von der ausgewählten Person unterzeichnet werden.
Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, die Angebote sind kostenfrei.
Mehr dazu und alle Ansprechpartner auf www.awo-kvmucl.de/sozialservice oder Tel. 089/40 28 79 722, betreuungsverein@awo-kvmucl.de
Quelle: AWO Kreisverband München-Land e.V. (Stand 13.09.2024)