Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim: Abkochanordnung bleibt vorerst bestehen
Maria Sabbas-Scouras
Nach einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers in Ober- und Unterschleißheim hat die Stadt sofort Maßnahmen ergriffen, die bereits positive Wirkung zeigen. Die tägliche Überprüfung des Wassers, die seit Montag läuft, zeigt an den Hauptleitungen keine Auffälligkeiten mehr, nur an vereinzelten Stellen sind noch minimale Mengen an coliformen Bakterien, speziell Citrobacter freundii, nachweisbar. Diese Bakterien sind für gesunde Menschen unbedenklich, können aber Menschen mit geschwächtem Immunsystem betreffen.
Trinkwasser vorerst weiter abkochen
Die Abkochanordnung bleibt vorerst bestehen, da zur Aufhebung an allen Teststellen drei unauffällige Proben hintereinander erforderlich sind. Die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen, die auch am Wochenende stattfinden, werden Anfang nächster Woche bewertet. Das abgekochte Wasser ist bedenkenlos verwendbar und trinkbar; es muss nicht auf Flaschenwasser ausgewichen werden.
Warum Abkochen wichtig bleibt
Damit sich keine Mikroorganismen an den Rohrleitungen ablagern, sollte man regelmäßig Wasser laufen lassen, besonders in Haushalten und Betrieben, wo Wasserhähne, Duschen und Toiletten nicht täglich in Betrieb sind.
Die wichtigsten Hinweise zum sicheren Umgang mit Trinkwasser während der Abkochanordnung
Abkochen: Trinkwasser muss einmal sprudelnd aufgekocht und danach langsam abgekühlt werden. So wird es sicher genießbar.
Verwendung für den Alltag:
Trinken & Kochen: Abgekochtes Wasser verwenden, auch für Säuglingsnahrung und zum Waschen von Obst und Gemüse.
Körperpflege: Das Leitungswasser kann bedenkenlos zum Duschen und Waschen verwendet werden. Es sollte dabei jedoch nicht in den Mund oder auf offene Wunden gelangen.
Zähneputzen: Hierbei sollte abgekochtes Wasser verwendet werden.
Haushaltsgeräte: Waschmaschinen können bei mindestens 40°C, Geschirrspüler bei über 60°C bedenkenlos verwendet werden.
Gewerbliche Nutzung: In Betrieben ist das Wasser nur dann geeignet, wenn es abgekocht oder ausreichend erhitzt wurde, insbesondere bei Geräten, die Geschirr oder Lebensmittel zubereiten. Zudem müssen hygienische Arbeitsbereiche nach dem Reinigen desinfiziert werden.
Für Kinder, Schwangere und Haustiere: Abgekochtes Wasser ist auch für Kinder und Schwangere sicher. Haustiere können das Leitungswasser ohne Bedenken trinken.
Freigabe des Trinkwassers: Die Abkochanordnung wird vom Gesundheitsamt aufgehoben, sobald alle Proben unauffällig sind. Die Bürger werden von ihren Gemeinden benachrichtigt, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Quelle: Landratsamt München (Stand 14.11.2024)