Kreuzungspunkte – hier der Kreisverkehr
Maria Sabbas-Scouras
In der Welt des Straßenverkehrs gibt es viele Regeln und Vorschriften, die dazu dienen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Zwei häufige Verkehrssituationen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, sind Kreisverkehre und Rechts-vor-Links-Kreuzungen. Obwohl beide Verkehrssituationen mitunter baulich ähnlich erscheinen mögen, gibt es einige wesentliche Unterschiede in der Art und Weise, wie sie funktionieren.
Der Kreisverkehr ist eine Art von Straßenkreuzung, bei der der Verkehr um eine zentrale Insel fließt. Im Gegensatz zur Rechts-vor-Links-Regelung hat im Kreisverkehr derjenige Vorfahrt, der sich bereits im Kreisverkehr befindet. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren möchten, warten müssen, bis der Weg frei ist. Das Betätigen des Blinkers ist beim Verlassen der Kreisverkehrsfahrbahn gefordert, jedoch beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht erlaubt. Das Prinzip Kreisverkehr sorgt für einen flüssigen Verkehrsfluss, minimiert teils erheblich die Schadstoffemissionen und reduziert das Risiko von Unfällen.
Einen Kreisverkehr mit den für Kreisverkehre geltenden Regeln erkennen Sie immer an den angeordneten Verkehrszeichen: das Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!).
Bitte beachten Sie: Wenn Sie an einen Kreuzungspunkt heranfahren, der von den Verkehrszeichen nicht wie ein Kreisverkehr beschildert ist (kein Zeichen 205 in Kombination mit dem Zeichen 215), dann ist dieser Kreuzungspunkt auch kein Kreisverkehr. Damit gelten dann die allgemein gültigen Vorfahrtsrechte (wie z. B. Rechts-vor-Links).
Gemeinde Ismaning (22.04.2024)