Kreisverkehr: So kommen alle sicher über die Kreuzung!
Maria Sabbas-Scouras
Immer mehr Kreuzungen in unserer Gemeinde werden durch Kreisverkehre ersetzt. Hier fließt der Verkehr rund um eine Mittelinsel, was den Verkehrsfluss verbessert und die Unfallgefahr reduziert – allerdings nur, wenn alle Verkehrsteilnehmenden die Regeln beachten.
Daher möchten wir Ihnen ein paar wichtige Sicherheitstipps mit auf den Weg geben:
- Diese Verkehrsschilder kennzeichnen Kreuzungspunkte als Kreisverkehr:
Fehlt diese Kombination von Verkehrsschildern, handelt es sich nicht um einen Kreisverkehr. Damit gelten die allgemeinen Vorfahrtsrechte wie z. B. „Rechts vor Links“.
Fahrzeuge, die sich schon im Kreisverkehr befinden, haben grundsätzlich Vorfahrt.
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Blinken verboten, Radfahrer*innen geben beim Einbiegen kein Handzeichen.
Die Mittelinsel ist im Regelfall tabu, darf also nicht befahren werden. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge mit großem Wendekreis wie etwa LKW, Busse oder landwirtschaftliche Maschinen.
Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist Blinken Pflicht, Radfahrer*innen müssen bei der Ausfahrt ein Handzeichen geben.
Viele Kreisverkehre haben spezielle Übergänge für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, die quer über die Ein- und Ausfahrten führen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, um niemanden zu gefährden.
Wir bitten freundlich um Beachtung und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt!
Gemeinde Ismaning (Stand 25.11.2024)