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ISMANING

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Pufferzone um den Ismaninger Speichersee - Artenschutz vor Windenergie

Maria Sabbas-Scouras

Zusammen mit seinen angrenzenden Flächen und Fischteichen hat sich der 1929 angelegte Ismaninger Speichersee in den vergangenen knapp 100 Jahren zu einem europaweit wichtigen Vogelschutzgebiet entwickelt. Vor dem Hintergrund des zukünftigen Ausbaus der Windenergie im Landkreis München stand die Frage im Raum, wie nah mögliche Windräder diesem Vogelschutzgebiet kommen dürfen.

Nach einem gemeinsamen Gespräch zwischen der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt München, der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern und den Gemeinden Aschheim, Kirchheim und Ismaning sowie der Energieagentur Ebersberg-München ist der notwendige Abstand vorerst eindeutig geklärt: Um die äußere Grenze des Schutzgebiets bedarf es einer Pufferzone von 2.500 Metern. Damit ist der Bau von Windenergieanlagen im nördlichen Gemeindegebiet Aschheims derzeit ausgeschlossen.

Die Idee zur Errichtung von bis zu drei Windenergieanlagen entstand als Reaktion auf den digitalen Energienutzungsplan, den die Energieagentur Ebersberg-München gemeinsam mit dem Dienstleister ENIANO GmbH für den Landkreis München erstellt hat. Der Plan, der als Grundlage für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in den 29 Landkreisgemeinden dienen soll, weist für Aschheim zwei potenzielle Flächen für Windenergie aus: eines nördlich der Autobahn A99 und eines westlich davon zwischen Aschheim und seinem Ortsteil Dornach. Diese beiden Flächen wurden Ende November 2022 im örtlichen Gemeinderat vorgestellt.

Da nach einer ersten fachlichen Einschätzung durch die Energieagentur Ebersberg-München wohl innerhalb des westlichen Gebiets nur eine Windenergieanlage realistisch planbar wäre, entschied sich die Gemeinde Aschheim, das Gebiet im Norden hin in Richtung Ismaninger Speichersee genauer untersuchen zu lassen.

Als Natura2000- und Ramsar-Gebiet ist der Ismaninger Speichersee nicht nur ein wichtiges EU-Vogelschutzgebiet, sondern auch ein Feuchtgebiet internationaler Bedeutung, das jedes Jahr von bis zu 60.000 Individuen hunderter Arten bevölkert wird. Es war deshalb bereits frühzeitig klar, dass für dieses besonders schützenswerte Gebiet besondere Abstandsregeln gelten würden. Die beiden aufsichtführenden Naturschutzbehörden haben deshalb die Einhaltung einer Pufferzone gefordert, die mit 2,5 km Abstand zur eigentlichen Grenze des Vogelschutzgebietes besonders rücksichtsvoll und naturverträglich gewählt wurde.

Diese Pufferzone würde in der Folge nicht nur für die Gemeinde Aschheim, sondern für alle anliegenden Gemeinden gelten und sollte deshalb auch bei den weiteren Planungen des Regionalverbands für den Ausbau der Windenergie in der Region berücksichtigt werden.

Quelle: Energieagentur Ebersberg-München GmbH (Stand 21.04.2023)