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ISMANING

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Corona-Herbstwelle: Teststation des BRK Ismaning wird wieder täglich geöffnet

Maria Sabbas-Scouras

Die Herbstwelle ist da und die Nachfrage nach Corona-Tests steigt kräftig an. Das BRK Ismaning reagiert darauf und weiter die Öffnungszeiten der Teststation in Ismaning aus. Die Station ist zukünftig von Montag bis Freitag jeweils am Abend von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr geöffnet und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr. Auf Grundlage der aktuellen Testverordnung werden sowohl Corona Antigen-Schnelltests als auch PCR-Tests angeboten.

„Die Nachfrage steigt seit einigen Tagen leider wieder sehr stark an.“, begründet Ismanings BRK Bereitschaftsleiter Fried Saacke, der auch die Ismaninger Teststation leitet, die umfassenden Erweiterung der Öffnungszeiten. „Wir möchten sicherstellen, dass jeder Ismaninger ein örtliches Angebot, auch für PCR-Tests hat, so dass der Weg ins Testcenter vermieden werden kann.“

Das Angebot des BRK Ismaning basiert auf rein ehrenamtlichem Engagement und ergänzt das Angebot der Ismaninger Apotheken und Ärzte. Die Tests werden auf Basis der Corona Testverordnung des Bundes zu nachfolgenden Bedingungen angeboten.

Corona Ag-Schnelltests

Kostenfreie Corona Ag-Schnelltests sind insbesondere für Risikogruppen kostenfrei, konkret wenn einer der nachfolgenden Punkte zutrifft:

  • Das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet (vgl. § 4a I 1 TestV)

  • Medizinische Kontraindikation, die eine Impfung gegen das Coronavirus nicht möglich macht oder in den letzten drei Monaten nicht möglich gemacht hat (vgl. § 4a I 2 TestV)

  • Aktuelle Teilnahme an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen (vgl. § 4a I 3 TestV)

  • Testung zur Beendigung der Absonderung (vgl. § 4a I 4 TestV)

  • Gegenwärtig behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht in einer Pflegeeinrichtung oder weitere Einrichtung (vgl. § 4 I 1 Nr. 3 TestV)

  • Besuch einer gegenwärtig in einer Pflegeeinrichtung (o. Ä.) behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Person (vgl. § 4a I 5 TestV)

  • Kontaktperson (§ 2 TestV)

  • Testung zur Verhütung der Verbreitung in Einrichtungen ("Präventivtestung", § 4 TestV)

  • Ausbruchsgeschehen (§ 3 TestV)

  • Leistungsberechtigte, mit persönlichem Budget nach § 29 SGB IX und deren Beschäftigte (§ 4a I 8 TestV)

  • Pflegepersonen im Sinne des § 19 1 SGB XI (vgl. § 4a I 9 TestV)

In den weiteren, nachfolgenden Fällen ist eine Zuzahlung von 3 Euro erforderlich. Die Zuzahlung kann nur in der Teststation in bar bezahlt werden:

  • Statusanzeige "erhöhtes Risiko" in der Corona-Warn-App (vgl. § 4a I 7 TestV)

  • Im selben Haushalt lebend mit einer Coronavirus-infizierten Person (§ 4a I 10 TestV)

  • Teilnahme an Veranstaltung im Innenraum am Tag des Tests (vgl. § 4a I 6 a TestV)

  • Wenn am selben Tag ein Kontakt zu einer Person geplant ist, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken (vgl. § 4a I 6 b, c TestV)

Liegen die Voraussetzungen für einen kostenfreien PoC Ag Test nicht vor, so kann der Test weiterhin kostenpflichtig durchgeführt werden. Das BRK berechnet dafür 15,00 Euro. Die Gebühr muss in der Teststation in bar bezahlt werden.

Ein Nachweis über das Vorliegen eines der vorgenannten Testgründe wird nicht verlangt, es muss lediglich bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgegeben werden, dass die Angaben über den Grund des Tests wahrheitsgemäß sind. So sieht es die Testverordnung vor.

Wer einen PoC AG Schnelltest plant wird um eine vorherige Terminvereinbarung im Internet wird dringend gebeten: meintest.brk-ismaning.de. Mit der Terminvereinbarung kann auch gleich die vorgenannte Erklärung abgegeben werden.

PCR-Tests

Die BRK Bereitschaft Ismaning bietet in Zusammenarbeit mit der MVZ Ärztliche Laboratorien München-Land GmbH zu den genannten Öffnungszeiten der Teststation auch PCR Tests an. Das Testergebnis liegt in der Regel am nächsten Arbeitstag um ca. 17 Uhr vor. Eine Terminvereinbarung für PCR-Tests ist nicht erforderlich und nicht möglich.

PCR-Tests sind kostenfrei,

  • nach einem positiven PoC-Antigenschnelltest zu dessen Bestätigung (§1 Abs 3 TestV)

  • auf Anweisung des Gesundheitsamtes nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person innerhalb 14 Tagen (§2 TestV)

  • auf Weisung des Gesundheitsamtes nach Auftreten von Infektionen in Einrichtungen und Unternehmen (§3 TestV)

  • zur Verhütung der Verbreitung in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen, z.B. Rehabilitationseinrichtungen (§4 TestV) Dies gilt nicht, wenn Ansprüche auf Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung oder der Krankenhausbehandlung bestehen (§1 Abs 3 Satz 1 und 2 TestV).

Ein PCR-Test ist, wenn die Voraussetzungen für einen kostenfreien Test nicht vorliegen, auch kostenpflichtig möglich. Für den PCR-Test berechnet das Labor an Selbstzahler 72,90 Euro.

Öffnungszeiten der BRK Corona Teststation Ismaning ab 9.10.2022,
Bayerisches Rotes Kreuz, Bereitschaft Ismaning,
Hauptstraße 17, 85737 Ismaning

Montags bis Freitags 18:30 bis 19:30 uhr
Samstags, Sonntags und an Feiertagen von 9:30 bis 11:00 Uhr.

Für PoC-Antigentests (Schnelltests) wird um Anmeldung unter http://meintest.brk-ismaning.de gebeten. Für PCR-Tests ist keine Anmeldung erforderlich. Ein gültiger Lichtbildausweis ist vorzulegen.

An Werktagen sind Corona Ag Schnelltests in den Ismaninger Apotheken, PCR Tests in den meisten Hausarztpraxen möglich.

Quelle: BRK Ismaning (Stand 04.10.2022)