Corona-Tests in Ismaning
Maria Sabbas-Scouras
Nach der neuen Testverordnung des Bundes, seit 11. Oktober 2021 in Kraft, sind folgende Regelungen zu beachten:
Es gibt keine kostenlosen „Bürgertestungen“ mehr (bis auf wenige Ausnahmen)
Weiterhin gilt: Wer Symptome hat, zum Arzt geht und sich testen lässt, muss auch künftig nichts bezahlen.
Kostenlose PoC-Antigen-Schnelltests weiterhin für:
Kinder unter 12 Jahren (Ausweispflicht)
Personen, die sich nicht impfen lassen können, z. B. aus medizinischen Gründen, und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (ärztliches Zeugnis erforderlich)
Besucher von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (nur mit Berechtigungsschein, einlösbar in kommunalen Testzentren, z.B. Aschheim, Garching, Haar oder Unterschleißheim)
Personen, die nach Absonderung einen Test zur Beendigung der Quarantäne benötigen (mit schriftlichem Nachweis)
Kostenlose PoC-Antigen-Schnelltests befristet für:
bis 30. November 2021: Studierende (Studienausweis oder Immatrikulationsbescheinigung)
bis 10. Dezember 2021: Stillende und Vormals-Schwangere (ärztliche Bestätigung)
bis 31. Dezember 2021: Menschen unter 18 Jahren sowie Schwangere (Ausweis, Mutterpass)
Kostenlose PCR-Tests für:
Beschäftigte in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (nur mit Berechtigungsschein)
Kontaktpersonen
bei Verlangen laut § 4 Abs. 1 der TestV
getestete Personen nach einem positiven Antigen-Schnelltest oder nach positivem Pooling-Test
Kostenpflichtige Tests sind seit dem 11. Oktober nur noch bei privaten Teststationen, Ärzten und Apotheken möglich; kostenpflichtige Testungen sind nicht in den kommunalen Testzentren möglich.
Für einen PCR-Test wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Haben Sie Krankheitssymptome? Dann gilt weiterhin – bleiben Sie zuhause, rufen Sie Ihren Arzt an, der Sie ggf. testet oder zum Testen schickt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Landkreis Münchens unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.
Gemeinde Ismaning (Strand 02.11.2021)