Lockerungen für den Einzelhandel: die Abholung vorbestellter Waren im Geschäft ist nun wieder möglich
Maria Sabbas-Scouras
Es gibt gute Nachrichten für unsere lokalen Geschäfte: Seit Montag, 11. Januar, dürfen Einzelhändler*innen ihre Geschäfte wieder öffnen - allerdings nur für Kunden, die ihre Waren vorab bestellt haben und diese abholen möchten.
Die Liste der Bestellvarianten ist recht lang – Ihre Möglichkeiten:
Als Geschäftsbetreiber*in können Sie Ihren Kunden folgende Möglichkeiten anbieten: Bestellung per Telefon ("Call & Collect"), per SMS oder Messenger, per E-Mail, Bestellungen über den eigenen Online-Shop oder im Online-Shop der Gemeinde Ismaning unter: https://wir-in-ismaning.de/produkte/ ("Click & Collect"). Nutzen Sie darüber hinaus das lokale Online-Schaufenster Wir-in-Ismaning, um Ihre Verfügbarkeiten, Angebote und Kontaktmöglichkeiten zu veröffentlichen. So bleiben Ihre Kunden bestens informiert und Sie profitieren von einer professionellen Suchmaschinenoptimierung.
Wichtig: Weiterhin gelten strenge Hygiene-Bestimmungen, die beim Ausgeben der Ware zu beachten sind. So müssen Einzelhändler*innen unter anderem ein Hygienekonzept erarbeiten, die Abstandsregelungen einhalten, wenn möglich gestaffelte Zeitfenster zur Abholung anbieten und FFP2-Masken verwenden.
Hintergrund: Aus Sorge vor Infektionsherden vor den Geschäften zum Zeitpunkt des Weihnachtsgeschäftes hatte die Bayerische Landesregierung das Abholen von Waren Mitte Dezember untersagt. Die Geschäfte konnten zwar einen Lieferdienst anbieten, aber persönlich durften Kunden ihre vorbestellten Produkte nicht im Geschäft abholen.
Seit Beginn der Corona-Krise unterstützt die Gemeinde Ismaning ihre Geschäfte vor Ort. Unter: https://wir-in-ismaning.de/ismaning-haelt-zusammen/ veröffentlichen wir regelmäßig Ihre Einträge. Wir freuen uns über die Lockerungen für unseren lokalen Einzelhandel und wünschen allen unseren Ismaningern Geschäften eine erfolgreiche Umsetzung.
Quelle: Gemeinde Ismaning