Vollzug des Feiertagsgesetzes – „Stille Tage“
Maria Sabbas-Scouras
An sogenannten „Stillen Tagen“ sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt wird.
Zu diesen „Stillen Tagen“ zählen unter anderem:
Volkstrauertag, Sonntag, 17. November
Buß- und Bettag, Mittwoch, 20. November
Totensonntag, Sonntag, 24. November
Wir bitten um Beachtung.
Gemeinde Ismaning