Winterliches Räumen und Streuen auf Straßen und Gehwegen
Maria Sabbas-Scouras
In der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Verkehrsverbindungen sind auch Bestimmungen über die Räumlichkeiten und die Sicherung von Gehwegen usw. enthalten.
Demgemäß sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (zB Sand oder Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu streuen.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind täglich von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Das Räumgut darf nicht von privaten Grundstücken abhängen. Dies gilt insbesondere bei einsetzendem Tauwetter.
Dies gilt auch für die Räum- und Streuarbeiten, sind Fachanbieter (z. B. Hausmeistereien) oder andere mit den Arbeiten zu beauftragen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Ehinger im Rathaus persönlich (Zi.Nr.1.2, 1. Stock) oder telefonisch (Tel. 960 900-152) zur Verfügung.
Gemeinde Ismaning
Öffentliche Sicherheit und Ordnung