Winterliches Räumen und Streuen auf Straßen und Gehwegen
Maria Sabbas-Scouras
In einer gemeindlichen Verordnung sind u.a. Bestimmungen über das Räumen und
Streuen und die Sicherung von Gehwegen etc. enthalten.
Demgemäß sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege zu räumen und bei
Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand oder
Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, zu streuen oder das Eis zu
beseitigen.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind täglich von 7.00 Uhr an durchzuführen und bis 20.00
Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,
Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Das Räumgut darf hierbei nicht von privaten Grundstücken auf öffentliche dem Verkehr
dienenden Flächen verbracht und gelagert werden. Dies gilt insbesondere auch bei
einsetzendem Tauwetter.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Ehinger im Rathaus persönlich (Zi.Nr.1.2, 1. Stock) oder
telefonisch (Tel. 960 900-152) zur Verfügung.
Gemeinde Ismaning
Öffentliche Sicherheit und Ordnung