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ISMANING

in unserem News-Blog gibt es für Sie ständig aktuelles zum nachlesen oder Stöbern ...

Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Maria Sabbas-Scouras

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder
Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet
worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich
nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das
Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu
informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an
das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige
Anschrift.
Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der
Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu
werden. Er kann bei der Meldebehörde, Gemeinde Ismaning, Schloßstr. 2, 85737
Ismaning, Tel. 960 900-126/124/127, eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden
die genannten Daten weitergeben.

Dr. Alexander Greulich
Erster Bürgermeister