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Änderung der Ortskundeprüfung für Taxi- und gewerbsmäßige Mietwagenfahrer im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Nachweis für Landkreisbürger wird seit 1. Juli 2016 zentral von der Landeshauptstadt München abgenommen
Taxifahrer und Personen, die gewerbsmäßig Personen mit einem PKW befördern, benötigen für ihre Tätigkeit im Stadt- und Landkreisgebiet München einen sogenannten Ortskundenachweis. Dieser Nachweis ist im Zuge einer Ortskundeprüfung im Regelfall einmalig zu erbringen. Bei Taxifahrern ist dieser Nachweis in jedem Fall erforderlich. Gewerbsmäßige Mietwagenfahrer betrifft dies nur, wenn die Kommune, in der sich der Betriebssitz des Mietwagenunternehmens befindet, mehr als 50.000 Einwohner hat (z. B. in der Landeshauptstadt München. Bisher wurde diese Ortskundeprüfung für Landkreisbürger durch die TÜV SÜD Auto Service GmbH in München abgenommen.
Seit dem 1. Juli 2016 ist nun eine neue Vereinbarung zwischen Landkreis München und der Landeshauptstadt München in Kraft. Danach wird die Ortskundeprüfung für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München ab sofort zentral durch die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München abgenommen.
 

Neuer Prüfdienst, neue Modalitäten zur Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsfragen beziehen sich, wie auch bisher, schwerpunktmäßig auf das Stadt- und Landkreisgebiet München sowie die Flughafenregion. Die Anmeldung zur Ortskundeprüfung für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München erfolgt nun jedoch im Zuge der Antragstellung auf einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung zentral beim Landratsamt München. Ein Prüfauftrag wird dann an die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München (Kreisverwaltungsreferat) gesendet. Dort können dann Prüftermine vereinbart werden. Die Prüfung selbst findet vorerst weiterhin in den Räumlichkeiten der TÜV SÜD Auto Service GmbH in der Rüdesheimer Straße 7 in München statt.
Weitere Informationen rund um den Betrieb von Taxen und Mietwagen im Landkreis München finden Sie auf der Webseite des Landkreises unter http://www.landkreis-muenchen.de/auto-verkehr-sicherheit-ordnung/taxi-und-mietwagen/.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle unter der Bereichsleitung von Frau Susann Foerster telefonisch unter 089 / 6221-3000) gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Landratsamt München