Vollzug des Feiertagsgesetzes – „Stille Tage“
Maria Sabbas-Scouras
An sogenannten „Stillen Tagen“ sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann
erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt wird.
Zu diesen „Stillen Tagen“ zählen unter anderem:
Allerheiligen 1. November
Volkstrauertag 13. November
Buß- und Bettag 16. November
Totensonntag 20. November
Wir bitten um Beachtung.
Gemeinde Ismaning
Öffentliche Sicherheit und Ordnung