chießerei in Unterföhring Urteil gefallen: Alexander B. ist nicht schuldfähig
Maria Sabbas-Scouras
Das Urteil ist gefallen: Alexander B. muss wegen der Schüsse auf eine Polizistin inUnterföhring in die Psychiatrie, er ist nicht schuldfähig. Den Schubser gegen den Kollegen wertete das Gericht als versuchten Mord.
München - Der 38-Jährige, der einem Polizisten am S-Bahnhof Unterföhring bei München die Dienstwaffe entrissen und dessen Kollegin damit in den Kopf geschossen hat, kommt dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung. Der Mann sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen, begründete das Münchner Landgericht I am Freitag seine Entscheidung. Laut Gutachtern leidet der 38-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie.
Den Schubser gegen den Kollegen der Polizistin wertete das Gericht als versuchten Mord.
Der Richter betont die Tragik des Vorfalls
Alexander B. hatte am 13. Juni 2017 am S-Bahnhof Unterföhring zuerst einen Polizisten in Richtung einer einfahrenden S-Bahn geschubst. Im Gerangel griff er sich dann die Dienstwaffe des Beamten und schoss damit erst auf den Polizisten und dann auf dessen aus Sachsen stammende Kollegin. Die Schüsse wertete das Gericht als versuchten Totschlag, das Schubsen in Richtung des Zugs als versuchten Mord.
Der in Starnberg geborene und offensichtlich geistig verwirrte Mann habe befürchtet, dass die beiden Polizisten ihn töten würden und aus Angst um sein eigenes Leben gehandelt, erklärte der Vorsitzende Richter Philipp Stoll mit Blick auf das Motiv. Stoll betonte zudem die besondere Tragik des Vorfalls - für alle Beteiligten.
Die junge Polizistin liegt seit der Tat im Wachkoma.
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