Überprüfung der Grabsteine im Garchinger Friedhof auf Standfestigkeit am 17.10.2023
Maria Sabbas-Scouras
Die Stadt Garching ist als Friedhofsträger für den verkehrssicheren Zustand des städtischen Friedhofs verantwortlich. Alle Besucher müssen die Gewissheit haben, dass sie sich möglichst gefahrlos auf dem Friedhof bewegen können. Die Stadt Garching muss Friedhofsbesucher so wie auch auf dem Friedhof Beschäftigte vor Gefahren schützen, die von schadhaften oder unsicher stehenden Grabmalen ausgehen. Entsprechend der geltenden Friedhofssatzung sind Grabmale so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie nicht umstürzen können. Vor allem ältere Grabmale lockern sich jedoch durch Frost und andere Witterungseinflüsse. Starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume oder Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit beeinflussen.
Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft ist die Stadt Garching verpflichtet, die Grabmäler jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung kann sich nicht nur auf eine bloße Inaugenscheinnahme beschränken. Die Anlagen müssen unter Beachtung der gegebenen Vorsicht daraufhin untersucht werden, ob sie noch sicher stehen und sich nicht im Gefüge gelockert haben.
Bei einer Standfestigkeitsprüfung darf es zu keinerlei Schwankungen des Grabmals kommen. Ist die Standfestigkeit des Grabsteins nicht gegeben, wird er mit einem Aufkleber versehen, der auf die Sicherungspflicht hinweist. Grabmale, die nicht standfest sind und eine Gefahr für Besucher und Beschäftigte darstellen, müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit sofort niedergelegt werden.
Die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale findet am Dienstag, 17.10.2023 ab 08.30 Uhr statt. Der Termin wird auch am Friedhofstor bekannt gegeben. Die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten der einzelnen Grabstätten können an der Überprüfung teilnehmen. Diese Überprüfung entbindet sie jedoch nicht von der Pflicht, sich selbst regelmäßig von der Standfestigkeit der Grabmale zu überzeugen. Die gemäß Friedhofssatzung zur Unterhaltung Verpflichteten werden gebeten, beanstandete Grabeinrichtungen umgehend durch einen Fachmann befestigen zu lassen.
Quelle; Stadt Garching b. München (Stand 09.10.2023)