Ab 8. März: Rathaus vergibt wieder Termine für sämtliche Angelegenheiten
Maria Sabbas-Scouras
Ab Montag, den 8. März können bis auf weiteres wieder sämtliche Angelegenheiten im Garchinger Rathaus erledigt werden. Zwingende Voraussetzung hierfür ist – im Sinne des Infektionsschutzes – eine vorherige Terminvereinbarung (Tel. 089 320 89 0) sowie das Tragen einer FFP2-Maske ab Betreten des Rathauses.
Hinweis:
Für laufende oder künftige Auslegungsverfahren zu Bebauungsplänen ist ein Zugang zum Rathaus jederzeit möglich. Die Pläne und ergänzenden Unterlagen liegen jeweils im EG des Rathauses aus. Das Rathaus kann hierzu nur über den Eingang Nord betreten werden, ggfs. ist bei der Pforte für den Einlass zu läuten.
Zur Planeinsicht wird immer nur einer Person Zutritt gewährt, deshalb ist unter Umständen mit Wartezeiten zu rechnen. Eine vorherige telefonische Anmeldung bei der Pforte ist ggfs. sinnvoll, um etwaige Wartezeiten zu reduzieren. Innerhalb des Rathauses besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.Bei Rückfragen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gewünschten Erläuterungen geben.
Quelle: Stadt Garching b. München (Stand 08.03.2021)