Persönliche Angaben, die Sie uns beim Ausfüllen von Kontaktformularen oder per E-Mail mitteilen, behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zweckgebunden, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte schließen wir grundsätzlich aus. Nach der Beantwortung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten bei uns unwiederbringlich gelöscht, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden.

 

         

123 Street Avenue, City Town, 99999

(123) 555-6789

email@address.com

 

You can set your address, phone number, email and site description in the settings tab.
Link to read me page with more information.

GARCHING

Stadt Garching richtet Fahrdienst zum Unterschleißheimer Impfzentrum ein

Maria Sabbas-Scouras

Seit rund einem Monat erhalten vorrangig Landkreisbürgerinnen und -bürger, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, einen Termin für eine Impfung gegen das Coronavirus. Für die Garchingerinnen und Garchinger befindet sich das zuständige Impfzentrum in Unterschleißheim. Für Seniorinnen und Senioren ab dem 80. Lebensjahr, die nicht eigenständig in das Impfzentrum gelangen und nicht auf die Unterstützung einer Hilfsperson zugreifen können sowie die Voraussetzung für eine Fahrt, die durch die Krankenkasse finanziert wird, nicht erfüllen (s.u.), hat die Stadt Garching einen Fahrdienst über ein ortsansässiges Personentransportunternehmen eingerichtet. Dieser Dienst kann ab sofort in Anspruch genommen werden.

 

Der Fahrdienst übernimmt den Transport nach Unterschleißheim und wieder zurück nach Hause. Mit Ausnahme einer Selbstbeteiligung in Höhe von 10€, die direkt an den Fahrer zu entrichten ist, werden die Kosten des Services von der Stadt Garching übernommen. „Wir wollen, dass alle unsere über 80-jährigen, die sich impfen lassen möchten, auch problemlos dorthin kommen. Es gibt schon genug Hürden in diesen Zeiten!“, so der Erste Bürgermeister der Stadt Garching Dr. Dietmar Gruchmann zum städtischen Angebot.

 

Der Fahrdienst „Rahie Limousinenservice“ kann unter den Telefonnummern 0176-72816164 und 0176-72816246 direkt beauftragt werden.

 

Fahrkosten zu einem Impfzentrum können gemäß § 60 SGB V bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gilt etwa für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H" oder Personen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5. Auch bei Pflegegrad 2 ist eine Übernahme der Kosten unter weiteren Voraussetzungen möglich. Nähere Informationen sind beim Hausarzt und bei der Krankenkasse erhältlich.

Impffahrdienst.jpg

Quelle: Stadt Garching b. München