Illegale Prostitution in Garching bei München
Maria Sabbas-Scouras
Am 23.08.2020, gegen 13:30 Uhr rückte die Polizei Oberschleißheim zu einem Streit nach Garching bei München aus. Eine 22-jährige Frau hatte mit dem Mitteiler über das Internet Kontakt aufgenommen. Sie hatten vereinbart sich zum Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung zu treffen. Die 22-jährige hatte hierfür ein Zimmer in einer Pension angemietet. Der 46-jährige Mann fuhr daraufhin zu ihr.
Nach kurzer Zeit gerieten die Beiden jedoch über die erwünschte bzw. erbrachte Leistung in Streit. Im Zuge dieser Auseinandersetzung verwies die junge Frau den Mann des Zimmers, behielt jedoch das im Voraus gezahlte Geld für sich.
Bei Eintreffen der Polizei konnte die Dame eine Anmeldebescheinigung gemäß dem Prostitutionsschutzgesetz vorzeigen. Diese Bescheinigung half ihr jedoch nicht weiter, da die Ausübung der Prostitution in Garching gänzlich untersagt ist. Gegen die junge Frau wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, das Geld wurde bis zu einer gerichtlichen Entscheidung von der Polizei sichergestellt.
Quelle: Polizei Unterschleißheim