Beflaggung der städtischen Gebäude am 17. Juni
Maria Sabbas-Scouras
Am 17. Juni werden die städtischen Gebäude zum Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR beflaggt.
Juni 1953. Eine knappe Lebensmittelversorgung, lange Schlangen vor den Geschäften und kein Strom in der Nacht machen die Menschen in der DDR unzufrieden. Die Verbitterung wächst, als das SED-Regime Arbeitsnormen erhöht, was einer Lohnkürzung gleichkommt. Ausgerechnet die Bauarbeiter in der Ost-Berliner Stalinallee, dem Prestigeprojekt der SED, beginnen zu streiken. Binnen Stunden greift der Aufstand auf mehr als 700 Orte über, weitet sich zum Generalstreik und schließlich zum Volksaufstand aus. Mit Hilfe sowjetischer Truppen schlägt das SED-Regime den Aufstand mit Panzern blutig nieder.
Im Gedenken an den Aufstand in der DDR erklärt die damalige Bundesrepublik Deutschland den 17. Juni als „Tag der deutschen Einheit“ zum gesetzlichen Feiertag. Schon am 4. August 1953 wird ein entsprechendes Gesetz erlassen.
Der 17. Juni soll an die Menschen erinnern, die für ihre Rechte und ihre Freiheit gekämpft und unter der Niederschlagung des Aufstands gelitten haben. Vor allem aber soll er daran erinnern, dass die beiden deutschen Staaten, dass Ost und West, zusammengehören.
Seit 1990 ist der 3. Oktober der Tag der Deutschen Einheit. Aber auch wenn der 17. Juni heute kein Staatsfeiertag mehr ist: Für das wiedervereinigte Deutschland bleibt er ein wichtiger historischer Tag, ohne den sich die deutsche Geschichte der vergangenen Jahrzehnte nicht erklären lässt.
Quelle: Stadt Garching b. München