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GARCHING

Allgemeinverfügung Alkohol- und Glasflaschenverbot zu „Schall im Schilf“

Maria Sabbas-Scouras

Aufgrund der am 28.07.2018 stattfindenden Veranstaltung „Schall im Schilf“ wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Alkohol und Glasflaschen im Umfeld des Garchinger Sees verbietet.

Das Verbot gilt von Samstag, den 28.07.2018 von 10:00 Uhr bis Sonntag, den 29.07.2018, 04:00 Uhr.

Dieser Bereich ist durch eine Beschilderung gekennzeichnet.

Die Allgemeinverfügung kann im Ordnungsamt der Stadt Garching b. München, Zimmer 0.18, eingesehen werden.

Quelle: Stadt Garching b. München