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GARCHING

Bachauskehrtermine 2017 für die Stadtbäche

Maria Sabbas-Scouras

Das Baureferat der Landeshauptstadt München setzt für die diesjährige Bach-auskehr der Stadtbäche links der Isar folgende Termine fest:

 

1.               Große Isar - Fabrikbach - Stadtmühlbach -: Stadtsägmühlbach - Schwabin-ger Bach – Eisbach - Oberstjägermeisterbach - Garchinger Mühlbach sowie Nebenbäche im Englischen Garten

 

Samstag, den 18. März 2017       6.00 Uhr bis

Freitag, den 07. April 2017           9.00 Uhr.

 

Zweck der Bachauskehr:

Während der Bachauskehr werden Schäden von den jeweiligen Unterhaltungsverpflichteten eigenverantwortlich festgestellt und behoben. Dies trifft insbesondere auch für Überbauungen von Bachstrecken zu.

Hinweis für die Fischereiberechtigten:

Die in Vertiefungen der Gerinne etwa zurückbleibenden Fische sind, wenn sie nicht ungefährdet an Ort und Stelle belassen werden können, von den Fischereiberechtigten oder ihren Beauftragten rechtzeitig einzufangen und in andere Gewässer umzusetzen.

Rechtsgrundlage:

Die Unterhaltungslast an Gewässern dritter Ordnung liegt gemäß Art. 22 Abs. 1 Nr. 3 BayWG bei der Landeshauptstadt München (Baureferat - HA Ingenieurbau, Abt. Wasserbau und Bauwerksunterhalt; Friedenstraße 40, 81660 München).

Die für Dritte (z.B. Unternehmer von Wasserbenutzungsanlagen) aufgrund ge-setzlicher Vorschriften oder besonderer Rechtstitel bestehende Verpflichtung zur Unterhaltung dieser Gewässer bleibt jedoch unberührt (Art. 22 Abs . 3 und 4 BayWG). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Landeshauptstadt München (Baureferat - HA Ingenieurbau, Abt. Wasserbau und Bauwerksunter-halt), berechtigt ist, die anfallenden Unterhaltskosten von den Beteiligten zu-rückzufordern (Art. 26 BayWG). Beteiligte im Sinne des Art. 26 BayWG sind wie bisher die Eigentümer der Gewässer, die Anlieger sowie diejenigen Eigentümer von Grundstücken und Anlagen, die aus der Unterhaltung Vorteile haben oder die Unterhaltung erschweren (vgl. auch § 40 Abs. 1 WHG).

Allgemeine Hinweise:

Die Uferanlieger haben die zur Unterhaltung erforderlichen Arbeiten und Maß-nahmen am Gewässer und auf den Ufergrundstücken sowie die vorübergehende Lagerung des Räumgutes zu. dulden. Wer die anfallenden Unterhaltungsarbeiten an der ihn betreffenden Gewässerstrecke auch weiterhin selbst auszuführen gedenkt, wird gebeten, dies spätestens 8 Tage vor dem jeweiligen Absperrungs-termin dem Baureferat (HA Ingenieurbau, Abt. Wasserbau und Bauwerksunter-halt; Tel.: 233 - 61420) mitzuteilen.

Das Betreten der Bachläufe ist nur den Instandsetzungsberechtigten gestattet.

STADT GARCHING B. MÜNCHEN