Gericht entscheidet über Bürgerbegehren
Maria Sabbas-Scouras
Durfte die Stadt die Eingabe gegen Lieferverkehr auf dem Helmut-Karl-Platz abweisen? Die Verhandlung legt das nahe
Zwölftonner auf dem Helmut-Karl-Platz, die an Garchingern vorbeirauschen, die gerade einen Bananensplit essen oder einen Eiskaffee schlürfen - diese Horrorvorstellung beherrschte einen Sommer lang die politische Diskussion in der Universitätsstadt. Die Grünen hatten ein Bürgerbegehren angestrengt und fast 2000Unterschriften gesammelt, um Lieferverkehr auf dem Platz auszuschließen. Der Stadtrat jedoch entschied im Juli 2016einstimmig, das Begehren sei nicht zulässig. Inzwischen ist das Schnee von gestern, der Lieferverkehr auf dem Platz wurde neu geregelt - für bis zu 7,5 Tonnen. Trotzdem beschäftigte sich am Mittwoch noch einmal das Verwaltungsgericht mit der Causa, denn die Grünen hatten gegen die Entscheidung der Stadt geklagt. Auch wenn das Urteil erst am Donnerstag fällt, das "vorläufige Ergebnis" des Verwaltungsgerichts neigt eher der Stadt zu. Die Vorsitzende Richterin sprach von "Bedenken an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens".
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