Bürgerversammlungen Garching und Hochbrück im März 2017
Maria Sabbas-Scouras
Die Bürgerversammlung in Hochbrück findet am Dienstag, 14. März 2017 im Feuerwehrhaus statt.
Die Bürgerversammlung in Garching findeteine Woche später, am Dienstag, 21. März 2017 im Garchinger Bürgerhaus statt. Beide Versammlungen beginnen um 19 Uhr.
In Garching wird auch bei der diesjährigen Bürgerversammlungwieder ein besonderer Service der Stadtverwaltung zur Barrierefreiheit angeboten:
- Schriftdolmetscher übersetzen für Gehörlose
- drahtlose Funkkopfhörer sowie induktive Hörhilfen stehen für Hörgeräteträger zur Verfügung
Anträge, über die in derBürgerversammlung Hochbrück abgestimmt werden soll, können bis spätestens Freitag, 24.02.2017, schriftlich bei der Stadtverwaltung Garching, Rathausplatz 3, eingereicht werden.
Anträge, über die in derBürgerversammlung Garching abgestimmt werden soll, können bis spätestens Freitag, 03.03.2017, schriftlich bei der Stadtverwaltung Garching, Rathausplatz 3, eingereicht werden.
Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung definiert, dass einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen ist. In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.
Daten und Fakten der Bürgerversammlung 2016stehen unter www.garching.de als Download zur Verfügung (Bürgerversammlung Garching und Ortsteil-Bürgerversammlung Hochbrück 2016