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GARCHING

Pflegearbeiten an Bäumen auf städtischem Grund

Maria Sabbas-Scouras

Bäume, die in der Verkehrssicherungspflicht stehen werden im Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz in einer Liste geführt - dem sogenannten Baumkataster. Diese Bäume werden mit fortlaufenden Nummernschildchen gekennzeichnet und je nach Standort, Größe und Bedeutung alle 1 bis 1,5 Jahre von einem Ingenieurbüro begutachtet. Aufgrund dieser Begutachtung empfiehlt das Ingenieurbüro Maßnahmen, die vom städtischen Bauhof oder externen Baumpflegern anschließend durchführt werden.

 Derzeit sind in dieser Liste ca. 2500 Bäume verzeichnet. Jedes Jahr kann der Bauhof, vorausgesetzt es herrscht ein milder Winter, an etwa 400 Bäumen die erforderlichen Pflegemaßnahmen ausführen. Dazu zählen zum Beispiel Totholzentnahme, Kronensicherungsmaßnahmen und Freischneiden des Lichtraumprofils. Die Arbeiten dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit, also im Zeitraum zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchgeführt werden. Deshalb ist es oft notwendig, auch externe Fachfirmen zu beauftragen, um das Pensum an Pflegemaßnahmen in der zur Verfügung stehenden Zeit zu schaffen.

 In diesem Winterhalbjahr 2016/2017 werden unter anderen folgende Baumstandorte gepflegt:

 ·        Wiesäckerbach(etwa 250 Bäume)

·        Friedhof (188 Bäume)

·        Lindenallee(74 Bäume)

·        Seniorenwohnanlage (47 Bäume)

·        Mühlbach Biergarten (32 Bäume)

 Bäume, die aufgrund ihrer Größe noch nicht unter die Verkehrssicherheitspflicht fallen, können erst nach Erledigung dieser dringend notwendigen Arbeiten in Angriff genommen werden.

 Deshalb bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, wenn Wünsche oder Anregungen, diesen oder jenen Baum zu pflegen, nicht immer entsprochen werden kann.

 Wir möchten auch darauf hinweisen, dass notwendige Schnittmaßnahmen an Bäumen auf öffentlichem Grund ausschließlich von zertifizierten Baumpflegern ausgeführt werden. Radikale Rückschnitte oderdrastische Einkürzungen zählen nicht zum fachgerechten Baumschnitt. Sie schädigen den Baum nachhaltig und sind deshalb abzulehnen.

Quelle: Stadt Garching