Wildes Plakatieren
Maria Sabbas-Scouras
Die Stadt Garching b. München verweist auf ihre Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten. Hiernach dürfen Anschläge aller Art in der Öffentlichkeit nur an den von der Stadt Garching bestimmten Flächen, wie Anschlagtafeln und Plakatsäulen, angebracht werden. Ist das Aufstellen von Plakattafeln gewünscht, so kann das Garchinger Ordnungsamt bei entsprechender vorheriger Antragstellung eine kostenpflichtige Plakatiergenehmigung erteilen.
Immer wieder muss die Stadtverwaltung feststellen, dass in Unkenntnis dieser Regelung für Veranstaltungen geworben wird oder Hinweiszettel ausgehangen werden. Diese werden dann an Gebäuden, Masten oder sogar Verkehrsschildern angebracht. Das ärgert nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern bedeutet auch für die Stadtverwaltung einen unnötigen Mehraufwand, die zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes die Plakate und Hinweiszettel entfernen lassen muss.
Bei Zweifel gibt das Garchinger Ordnungsamt gerne darüber Auskunft, ob und wo für eine Veranstaltung geworben werden darf. Hierdurch können sich Unannehmlichkeiten erspart werden: Denn wildes Plakatieren kann mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro belegt werden.
Quelle: Stadt Garching bei München