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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Freistaat fördert Wiederbelebung von Streuobstwiesen

Maria Sabbas-Scouras

Bayerischer Streuobstpakt soll artenreiche Kulturlandschaft und Biodiversität auch im Landkreis München erhalten.

Streuobstwiesen gelten als eine der artenreichsten Lebensräume in Mitteleuropa, doch ihr Bestand ist bedroht. Mit bis zu 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind Streuobstwiesen ein wertvoller Schatz der Natur. Gleichzeitig repräsentieren sie ein kulturelles Erbe vergangener Zeiten, als praktisch jeder Hof Obstwiesen zur Selbstversorgung besaß. Den Streuobstwiesen verdanken wir unter anderem viele regionaltypische Apfelsorten, die an den Boden und das Klima angepasst sind – allein in Bayern sind über 2.000 Apfelsorten und 1.700 Birnensorten bekannt.

Durch die Ausbreitung von Baugebieten, den Rückgang von Neupflanzungen und landwirtschaftliche Umstrukturierungen sind Streuobstwiesen jedoch selten geworden. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt haben sich Freistaat und Interessensverbände 2021 darauf geeinigt, dieses wichtige Kulturgut erhalten zu wollen. Das Ziel besteht darin, Lebensräume und Bäume wiederherzustellen sowie umfassend zu pflegen, um natürliche Lebensräume zu fördern, die vom Menschen geschaffen wurden.

Im Rahmen des Streuobstpakts soll nicht nur der jetzige Bestand erhalten, sondern zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Aus diesem Grund bittet die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt München die Bürgerinnen und Bürger um Hinweise auf bewirtschaftete wie auch vielleicht schon nahezu in Vergessenheit geratene Streuobstwiesen im Landkreis München, um sie mit finanzieller Unterstützung durch den Streuobstpakt wieder zum Leben erwecken.

Streuobstwiesen sind durch mindestens fünf Obstbäume mit einer Höhe von fünf Metern gekennzeichnet. Bürgerinnen und Bürger, die solche Streuobstwiesen kennen, können sich per E-Mail unter naturschutz@lra-m.bayern.de oder unter telefonisch unter 089/6221-2367 an die untere Naturschutzbehörde wenden.

Die untere Naturschutzbehörde bespricht dann mit den Besitzern der Wiesen, welche finanziellen Mittel für die Pflanzung von Bäumen auf der Streuobstwiese zur Verfügung gestellt werden können, um sie wieder zum Leben zu erwecken. Als förderfähige Streuobstbäume gelten hochstämmige Sorten von Kernobst, Steinobst und Nussbäumen. Die Förderung ist auf 100 Bäume pro Hektar begrenzt, wobei jeder Baum mit einem Betrag von 12 Euro gefördert wird.

Quelle: Landratsamt München (Stand 22.06.2023)

Landkreis radelt zum zehnten Mal für ein gutes Klima

Maria Sabbas-Scouras

STADTRADELN-Aktion 2023: Vom 25. Juni bis 15. Juli wird im Landkreis in allen Kommunen wieder um die Wette geradelt

Der Landkreis München ist auch in diesem Jahr wieder beim STADTRADELN dabei. Vom 25. Juni 2023 bis 15. Juli 2023 gilt es für alle 29 Kommunen des Landkreises, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Im Vordergrund steht dabei neben dem Spaß am Fahrradfahren vor allem auch die Motivation, möglichst viele Menschen zum dauerhaften Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Denn nur zehn Prozent nutzen das Fahrrad als Verkehrsmittel, um vom Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück zu pendeln. Allein im Straßenverkehr entstehen dabei laut Studie „Mobilität in Deutschland“ 143 Mio. Tonnen CO₂ (MiD 2017).

Im Rahmen des STADTRADELNs konnten 2022 mehr als 180 Tonnen CO₂ allein durch den Landkreis München eingespart werden. Mehr als 6.300 Radlerinnen und Radler aus dem Landkreis haben sich im Vorjahr in 434 Teams zusammengetan und rund 1.291.263 Kilometer mit dem Fahrrad zurückgelegt.

Wie kann man sich anmelden?

Jeder, der mitmachen möchte, kann sich auch dieses Jahr wieder unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-muenchen registrieren und entweder ein eigenes Team (ab zwei Personen) gründen oder sich einem bereits bestehenden Team anschließen.
Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenfrei.

Wie werden die gefahrenen Kilometer erfasst?

Die mit dem Fahrrad zurückgelegten Strecken können per GPS über die STADTRADELN-App getrackt und die Kilometer direkt gutgeschrieben werden oder einfach über den Online-Radlkalender tagesaktuell auf www.stadtradeln.de eingetragen werden.

Wer die STADTRADELN-App nutzt, trägt dazu noch ganz nebenbei zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur bei. Denn je mehr Fahrten getrackt werden, desto aussagekräftiger ist die Datenbasis und desto besser kann die Kommune die Radinfrastruktur bedarfsgerecht ausbauen.

Mehr Informationen dazu gibt es unter: https://www.stadtradeln.de/ride

Schulradeln

Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen wie Lehrer findet auch in diesem Jahr wieder zeitgleich das Schulradeln statt. Die mit dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer werden automatisch den Kommunen gutgeschrieben.

Auszeichnung

Die Kommune mit den am meisten gesammelten Radlkilometern erhält eine Prämie in Höhe von 5.000 Euro vom Landkreis München. Im letzten Jahr hat die Gemeinde Planegg den 1. Platz mit über 111.600 geradelten Kilometer belegt – mal sehen, wer in diesem Jahr das Rennen macht!

Quelle: Landratsamt München (Stand 22.06.2023)

Neuauflage des Elternratgebers zur Kindertagesbetreuung im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Vom Rechtsanspruch über Ansprechpartner hin zur Checkliste

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege spielen dabei eine wichtige Rolle, indem sie die Erziehung und frühkindliche Bildung in der Familie ergänzen und die grundlegenden Kompetenzen der Kinder stärken. Die Betreuungsformen und Konzepte sind dabei ebenso breit gefächert wie die tägliche Arbeit mit den Kindern selbst. Um einen besseren Überblick über das umfangreiche Betreuungsangebot zu erhalten, hat das Landratsamt seinen Elternratgeber zur Kindertagesbetreuung überarbeitet und neu aufgelegt.

Darin hat der Fachbereich Kindertagesbetreuung im Landratsamt verständlich zusammengefasst, welche Arten von Kindertagesbetreuung im Landkreis München angeboten werden und wie die Regelungen und Abläufe für jede Betreuungsform gestaltet sind. Der Elternratgeber bietet einen klaren Überblick über den Rechtsanspruch für verschiedene Betreuungsformen in Kindertageseinrichtungen, einschließlich Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und das Haus für Kinder. Neben den Betreuungsformen der Kindertageseinrichtungen ist die Kindertagespflege eine gleichrangige und unverzichtbare Säule im Betreuungsangebot des Landkreises München, auf die im Elternratgeber näher eingegangen wird.

Von rechtlichen Grundlagen über Ansprechpartner bis hin zur Checkliste

Die Broschüre enthält nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern auch Informationen zu Gebühren, Anmeldungsabläufen sowie Kontaktdaten und Ansprechpartnern. Sie klärt beispielsweise, ob die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise übernommen werden können. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen abhängig vom Einkommen erfüllt sein.

Ein zentrales Element des Elternratgebers ist die Checkliste, die Eltern bei der Suche nach einem Betreuungsplatz eine schrittweise Anleitung bietet. Die Broschüre gibt detaillierte Antworten auf Fragen wie: „Wie sind die Anmeldefristen und Anmeldeverfahren in meiner Wohnsitzgemeinde?“ oder „Was mache ich, wenn mir meine Wohnsitzgemeinde keinen Platz anbieten kann?“.

Die Broschüre kann ab sofort auf der Website des Landkreises München unter https://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/broschueren-und-ratgeber/ heruntergeladen oder vor Ort in den Rathäusern der Kommunen abgeholt werden.

Vielfältige Betreuungsmöglichkeiten und hoch qualifiziertes Personal

Gegenwärtig werden im Landkreis München über 24.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege betreut. Eltern und Kinder können dabei auf die Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte vertragen: Rund ein Drittel aller Kindertagespflegepersonen im Landkreis München hat eine Qualifizierung von mindestens 300 Unterrichtseinheiten absolviert und somit eine höhere Qualifikation als gesetzlich vorgeschrieben.

Quelle: Landratsamt München (Stand 27.06.2023)

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Landratsamts am Mittwoch, 28. Juni 2023

Maria Sabbas-Scouras

Wegen des Betriebsausflugs bleiben einige Bereiche geschlossen, andere sind nur eingeschränkt erreichbar

Am Mittwoch (morgen), den 28. Juni 2023, sind wegen des Betriebsausflugs einzelne Bereiche des Landratsamts am Mariahilfplatz, in den Außenstellen in Riem, in der Chiemgaustraße, der Frankenthalerstraße und der Ludmillastraße in München sowie in der die Kraftfahrzeug-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Grasbrunn entweder nicht erreichbar oder es kommt aufgrund dünner personeller Besetzung zu Einschränkungen im Parteiverkehr. Bereits vereinbarte Termine bleiben davon selbstverständlich unberührt.

Wer kurzfristig einen Besuch im Landratsamt plant, sollte sich am besten zuvor mit der jeweiligen Organisationseinheit in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.

Folgende Bereiche sind am 28. Juni nicht besetzt:

• Ausbildungsförderung, Schulwegkosten und Schulpflichtverletzungen (Sachgebiet (SG) 2.3.1.1)

• Sozialhilfe (SG 2.3.2.2)

• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (SG 2.3.2.3)

• Pflegestützpunkt (SG 3.1.2.4)

• Service Wirtschaft und Fachkräftesicherung (SG 3.3.1)

• Energie und Klimaschutz (SG 3.3.2.1)

• Kommunale Abfallwirtschaft (SG3.3.2.2)

• Servicestelle Bauen (SG 4.1.1.4)

• Brandschutzdienststelle (4.1.3)

Im Referat Kinder, Jungend und Familie (Referat 2.1) sind am Mittwoch, 28. Juni, Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Alle anderen Bereiche stehen den Kundinnen und Kunden mit eingeschränkter Besetzung zur Verfügung. Es kann jedoch zu Wartezeiten bzw. eingeschränktem Service kommen. Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger für eventuelle Unannehmlichkeiten schon vorab um Verständnis.

Quelle: Landratsamt München (Stand 21.06.2023)

Freistaat fördert Wiederbelebung von Streuobstwiesen

Maria Sabbas-Scouras

Bayerischer Streuobstpakt soll artenreiche Kulturlandschaft und Biodiversität auch im Landkreis München erhalten.

Streuobstwiesen gelten als eine der artenreichsten Lebensräume in Mitteleuropa, doch ihr Bestand ist bedroht. Mit bis zu 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind Streuobstwiesen ein wertvoller Schatz der Natur. Gleichzeitig repräsentieren sie ein kulturelles Erbe vergangener Zeiten, als praktisch jeder Hof Obstwiesen zur Selbstversorgung besaß. Den Streuobstwiesen verdanken wir unter anderem viele regionaltypische Apfelsorten, die an den Boden und das Klima angepasst sind – allein in Bayern sind über 2.000 Apfelsorten und 1.700 Birnensorten bekannt.

Durch die Ausbreitung von Baugebieten, den Rückgang von Neupflanzungen und landwirtschaftliche Umstrukturierungen sind Streuobstwiesen jedoch selten geworden. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt haben sich Freistaat und Interessensverbände 2021 darauf geeinigt, dieses wichtige Kulturgut erhalten zu wollen. Das Ziel besteht darin, Lebensräume und Bäume wiederherzustellen sowie umfassend zu pflegen, um natürliche Lebensräume zu fördern, die vom Menschen geschaffen wurden.

Im Rahmen des Streuobstpakts soll nicht nur der jetzige Bestand erhalten, sondern zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Aus diesem Grund bittet die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt München die Bürgerinnen und Bürger um Hinweise auf bewirtschaftete wie auch vielleicht schon nahezu in Vergessenheit geratene Streuobstwiesen im Landkreis München, um sie mit finanzieller Unterstützung durch den Streuobstpakt wieder zum Leben erwecken.

Streuobstwiesen sind durch mindestens fünf Obstbäume mit einer Höhe von fünf Metern gekennzeichnet. Bürgerinnen und Bürger, die solche Streuobstwiesen kennen, können sich per E-Mail unter naturschutz@lra-m.bayern.de oder unter telefonisch unter 089/6221-2367 an die untere Naturschutzbehörde wenden.

Die untere Naturschutzbehörde bespricht dann mit den Besitzern der Wiesen, welche finanziellen Mittel für die Pflanzung von Bäumen auf der Streuobstwiese zur Verfügung gestellt werden können, um sie wieder zum Leben zu erwecken. Als förderfähige Streuobstbäume gelten hochstämmige Sorten von Kernobst, Steinobst und Nussbäumen. Die Förderung ist auf 100 Bäume pro Hektar begrenzt, wobei jeder Baum mit einem Betrag von 12 Euro gefördert wird.

Quelle: Landratsamt München (Stand 22.06.2023)

Kulturpreis des Landkreises geht in die zweite Runde

Maria Sabbas-Scouras

Vorschläge können bis 20. August eingereicht werden

Das kulturelle Leben im Landkreis München ist mehr als vielfältig. Nach den schwierigen Corona-Jahren ist es nun endlich wieder richtig in Schwung gekommen. Genau der richtige Zeitpunkt, sich nach neuen Kandidaten für den alle zwei Jahre zu vergebenden Kulturpreis des Landkreises München umzusehen.

Der erste Kulturpreis des Landkreises München ging 2021 an die Blaskapelle Höhenkirchen-Siegertsbrunn, die die Jury neben der hohen musikalischen Qualität vor allem auch durch ihre engagierte Nachwuchsarbeit beeindruckt hat. Kulturförderpreise erhielten die jungen Filmemacher von moviejam und die Oberlandler Theaterjugend.

Auch in diesem Jahr lobt der Landkreis München wieder einen mit 1.000 Euro dotierten Preis für Kulturschaffende aus, die einen herausragenden Beitrag für das kulturelle Leben im Landkreis München leisten.

Ausgezeichnet werden:

• Leistungen auf kulturellem Gebiet, z. B. Organisatoren kultureller Veranstaltungen

• Leistungen auf dem Gebiet der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege sowie der Pflege der Volksmusik

• Leistungen auf künstlerischem Gebiet, z. B. bildende Künstler, Musiker und Schriftsteller

• Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiet, z. B. im Bereich der Kirchen- und Kunstgeschichte sowie der Heimat- und Volkskunde

Einzelpersonen können ausgezeichnet werden, wenn sie im Landkreis München geboren sind oder hier leben. Ihre Leistungen oder ihr Tätigkeitsschwerpunkt sollen in engem Bezug zum Landkreis München stehen.

Personengruppen können Preisträger sein, wenn der überwiegende Teil der Gruppe im Landkreis München lebt und ihr Wirken für den Landkreis von großer Bedeutung ist.

Die Vorschläge müssen gemäß den Richtlinien begründet sein. Im Vorschlag soll die auszeichnungswürdige Gruppe bzw. Person benannt sowie ersichtlich werden, wo diese ansässig ist bzw. wirkt. Anhand von Beispielen soll deutlich werden, warum diese Gruppe oder Person in herausragender Weise für das kulturelle Leben im Landkreis wichtig ist. Selbstnennungen sind nicht möglich.

Kulturförderpreis – Chance für junge und neue Talente

Neben dem Kulturpreis wird es auch in diesem Jahr wieder einen mit 500 Euro dotierten Kulturförderpreis geben. Mit ihm sollen Einzelpersonen ausgezeichnet werden, die über eine außergewöhnliche Begabung verfügen und erwarten

Landkreis München

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lassen, dass sie auch in Zukunft durch besondere Leistungen hervortreten werden. Des Weiteren können auch Gruppen ausgezeichnet werden, die sich bereits in der Vergangenheit durch besondere Leistungen hervorgetan haben und erwarten lassen, dass sie dies auch in Zukunft mit Engagement tun. Der Förderpreis ist auf die Motivation für ein zukünftiges Wirken im bisher gezeigten kulturellen Engagement gerichtet.

Über die eingereichten Vorschläge berät eine sechsköpfige Fachjury. Ihr gehören neben der Kreisheimatpflegerin des Landkreises München, Dr. Christine Heinz, dem Kreisvolksmusikpfleger Hubert Zellner sowie dem Kulturreferenten und Juryvorsitzenden Rainer Klier, der Geschäftsführer des Landesvereins für Heimatpflege, Dr. Rudolf Neumaier, BR-Moderator Stefan Semoff sowie die Bezirksheimatpflegerin Dr. Astrid Pellengahr an.

Neben dem Preisgeld erhalten die Kulturpreisträger auch ein sichtbares Zeichen ihres Erfolges: eine kleine Holzskulptur mit dem Titel „Kleine Muse“, die auf einen Entwurf des inzwischen verstorbenen Ottobrunner Bildhauers Johann Strimmer zurückgeht. Sie wurde 2021 in einem Künstlerwettbewerb als Trophäe für den Kulturpreis des Landkreises München ausgewählt.

Einsendeschluss: 20. August 2023

Ab Anfang Juli können alle Bürger, die ihren Wohnsitz im Landkreis München haben, Vorschläge für auszeichnungswürdige Einzelpersonen oder Gruppen beim Landratsamt München einreichen. Einsendeschluss ist der 20. August.

Die Vorschläge können per E-Mail an kultur@lra-m.bayern.de oder per Post eingereicht werden:

Landratsamt München
Kulturreferent Rainer Klier
Fachbereich 0.0.2 – Sport, Kultur und Partnerschafte
Mariahilfplatz 17
81541 München

Weitere Informationen sowie die Vergaberichtlinien gibt es unter www.landkreis-muenchen.de/kulturpreis.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.06.2023)

Waldbrandgefahr im Landkreis München steigt an

Maria Sabbas-Scouras

Für Teile des Landkreises gilt seit heute Waldbrandgefahrenindex 4

Die anhaltende Trockenheit im Zusammenspiel mit den konstant hohen Temperaturen der letzten Tage lässt auch im Landkreis München die Gefahr für Waldbrände steigen. Seit dem heutigen Dienstag, 20. Juni, gilt für weite Teile des Landkreises die Stufe 4 des Waldbrandgefahrenindexes. Das Landratsamt München bittet die Bürgerinnen und Bürger daher um besondere Vorsicht in und um die bewaldeten Bereiche.

Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten, sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder. Das Landratsamt München ruft Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der erhöhten Gefahrenstufe dazu auf, im Wald sowie in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben, keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben, keine Bodendecken abzubrennen oder Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen sowie nicht zu rauchen. Grundsätzlich sollten keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weggeworfen werden.

Diese Hinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.

Im Fall eines Waldbrands sollten Bürgerinnen und Bürger umgehend die Feuerwehr unter der Notruf-Telefonnummer 112 wählen.

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt das meteorologische Potenzial für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in fünf Gefahrenstufen an, wobei eins die niedrigste, fünf die höchste Stufe anzeigt.

Quelle: Landratsamt München (Stand 20.06.2023)

Seit dem 14. Juni: KulturPass für 18-Jährige

Maria Sabbas-Scouras

Budget in Höhe von 200 Euro – Kulturangebote auch im Landkreis

Alle jungen Menschen, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, erhalten vom Bund ein Budget von 200 Euro, um Kultur vor Ort zu erleben. Der KulturPass soll auch die Kulturbranche unterstützen, die weiterhin sehr unter den Auswirkungen der Pandemie leidet. Im Landkreis München haben sich bereits elf Anbieter registriert.

Wer 2023 seinen 18. Geburtstag feiert, erhält ein Budget in Höhe von 200 Euro, das für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen werden kann. So wird Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar. Gleichzeitig wird die Nachfrage bei den Anbietenden gestärkt.

Das Budget erhalten die jungen Erwachsenen auf einer digitalen Plattform, die als App und Website nutzbar sein wird. Dort kann das Guthaben auch direkt eingelöst werden. Die Aktion startet am Mittwoch, 14. Juni 2023, unter www.kulturpass.de.

Teilnehmende Institutionen aus dem Landkreis München:

Folgende Einrichtungen aus dem Landkreis München haben bereits ihre Teilnahme an der Aktion KulturPass bestätigt:

• Kulturamt Garching

• Ensemble Haar e.V.

• Kleines Theater Haar

• Gemeinde Kirchheim

• Kulturamt Oberhaching

• Gemeinde Oberschleißheim

• Wolf-Ferrari-Haus – Ottobrunn

• Gemeinde Putzbrunn

• Kultur & Kongress Zentrum Taufkirchen

• Kulturamt Unterföhring

• Kulturamt Unterhaching

„Kultur ist für alle da“

Der Kulturbeauftragte des Landkreises München, Rainer Klier, wirbt bei den ansässigen Kultureinrichtungen für die Aktion und ermuntert teilzunehmen:

„Kultur ist für alle da und muss gerade für die jungen Menschen erlebbar gemacht werden. Ich freue mich sehr, dass schon vor dem Start zahlreiche Institutionen im Landkreis München ihre Teilnahme zugesagt haben. Alle Kultureinrichtungen, die bislang noch nicht registriert sind, kann ich nur ermutigen mitzumachen.“ Allen Landkreisbürgerinnen und -bürgern, die dieses Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, empfiehlt er: „Nutzt das Angebot und lasst euer Kultur-Budget nicht verfallen! Im Landkreis München gibt es tolle Angebote, Theater, Konzerte und vieles mehr.“

Quelle: Landratsamt München (Stand 09.06.2023)

Personalversammlung: Landratsamt München bleibt am 14. Juni 2023 geschlossen

Maria Sabbas-Scouras

Das Landratsamt München am Mariahilfplatz und seine Außenstellen in Riem, in der Chiemgaustraße, der Frankenthalerstraße und der Ludmillastraße in München sowie die Kraftfahrzeug-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Grasbrunn bleiben am Mittwoch, 14. Juni 2023 wegen einer Personalversammlung geschlossen.

Wir bitten alle Landkreisbürgerinnen und -bürger um Verständnis. Möglicherweise bereits vereinbarte Individualtermine bleiben bestehen.

Die Feuerwehreinsatzzentrale ist selbstverständlich auch an diesem Tag rund um die Uhr besetzt.

Quelle: Landratsamt München (Stand 23.05.2023)

Special Olympics World Games 2023 Berlin: Host Town Program im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Mit den Special Olympics World Games in Berlin findet vom 17. bis 25. Juni 2023 in Deutschland die größte Multisportveranstaltung seit den Olympischen Spielen 1972 statt. In den Tagen vor den World Games lernen die teilnehmenden Delegationen aus aller Welt im so genannten Host Town Program Land und Leute kennen - auch 38 bayerische Kommunen und Landkreise sind Gastgeber im Rahmen des größten kommunalen Inklusionsprojekts in der Geschichte der Bundesrepublik.

Auch der Landkreis München ist Host Town. Sieben Landkreiskommunen werden in den Tagen vom 12.-15. Juni 2023 drei Delegation mit insgesamt 118 Athletinnen und Athleten und deren Trainerinnen und Trainer begrüßen. 63 Personen von Special Olympics Neuseeland sind in Garching, Ismaning und Unterföhring zu Gast, 45 Delegationsmitglieder von Special Olympics Gibraltar in Oberhaching und Taufkirchen sowie 10 Weltspiele-Teilnehmer von Special Olympics Papua-Neuguinea in Planegg und Gräfelfing. Sie alle werden sicher bunte und abwechslungsreiche Tage im Landkreis München verbringen, bevor sie zu den Special Olympics World Games nach Berlin reisen.

Landrat Christoph Göbel: "Im Landkreis München leben über 38.000 Menschen mit einer Behinderung, also rund 11 Prozent der Landkreisbevölkerung. Dass wir im Rahmen des Host Town Program der Special Olympics Gastgeber für Athleten aus Neuseeland, Gibraltar und Papua-Neuguinea sein dürfen, freut mich deshalb ungemein. Ich bin mir sicher, dass in diesen Tagen viele internationale Kontakte geknüpft werden und die zahlreichen Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung die Inklusion vor Ort stärken. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und mir persönlich ganz besonders wichtig, für die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Mein herzlichster Dank geht an die beteiligten Kommunen und alle Vereine und Initiativen, die sich so zahlreich engagieren."

Erwin Horak, Präsident von Special Olympics Bayern: „Wir danken dem Landkreis München und den beteiligten Landkreiskommunen für die Bewerbung als Host Town. Der Landkreis München steht für bayerische Gastfreundschaft und Offenheit. Ich bin mir sicher: Die Delegationen aus Neuseeland, Gibraltar und Papua-Neuguinea werden hier unvergessliche Tage erleben und ihre Host Town für immer in guter Erinnerung behalten. Mit den Host Town Tagen haben wir einen gemeinsamen Startpunkt für nachhaltige Entwicklungen. Unser Ziel ist es, mehr Wahrnehmung, Teilhabe und damit gesellschaftliche Inklusion für unsere Athletinnen und Athleten zu schaffen. Denn im Sport begegnen sie anderen Sportlerinnen und Sportlern auf Augenhöhe. Sie wollen und müssen ein natürlicher Teil der Sportlandschaft in Bayern sein. Dazu brauchen wir die Unterstützung und Offenheit der Politik, der Kommunen und Vereine. Im Landkreis München wurden bereits vielfältige Netzwerke gegründet, die sich zum Thema Inklusion austauschen und ihre Zusammenarbeit intensivieren. So wirken die Weltspiele in die bayerischen Kommunen hinein. Und so erzeugen die Kommunen gemeinsam mit uns eine nachhaltige Fortführung und Stärkung inklusiver Strukturen – für eine inklusive Zukunft. Nur gelebte Inklusion ist echte Inklusion!““

Als größtes kommunales Inklusionsprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik nimmt das Host Town Program eine Schlüsselrolle ein bei der Gestaltung inklusiver Lebensräume und der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung. Die Vielzahl inklusiver Projekte wird eine offene, vielfältige Gesellschaft weit über die Weltspiele 2023 hinaus prägen. Sie werden ein neues Miteinander stiften und den Raum für Begegnungen öffnen.

Simon Deuschl, Athletensprecher von Special Olympics Bayern: „Viele Gäste werden nach Bayern kommen. So finden die Weltspiele nicht nur in Berlin statt. Sie werden in ganz Deutschland gefeiert. Viele Menschen in Deutschland erfahren dann, dass wir alle großartige Sportlerinnen und Sportler sind. Gemeinsam können wir vieles bewegen. Wir wollen mehr Teilhabe und Wahlfreiheit. Wir wollen mehr Angebote, Möglichkeiten und Mitbestimmung. Jetzt haben wir die Chance gemeinsam loszulegen.“

Zu den Highlights des Host Town Programs im Landkreis München zählen der Besuch des Schlosses Nymphenburg, eine Führung durch die Bavaria Filmstudios, diverse Biergartenbesuche, Trainingseinheiten zusammen mit ansässigen Vereinen und Schulen, Eintragungen ins Goldene Buch und vieles mehr. Zu einigen Programmpunkten sind auch interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Mehr als 7.000 Athletinnen und Athleten werden im Juni 2023 zu den Special Olympics World Games in Berlin erwartet. Mit 26 Disziplinen sind die Weltspiele insgesamt das drittgrößte Multisport-Event der Welt. Seit München 1972 hat es in Deutschland nichts vergleichbares mehr gegeben. Die Weltspiele 2023 werden der Gesellschaft einen Schub für Inklusion geben und somit die Bedingungen für das Leben von Menschen mit Behinderung in unserem Alltag verbessern und Inklusion (be-) greifbarer machen. Menschen mit geistiger Behinderung werden sichtbar, Begegnungen einfacher, Austausch selbstverständlicher. Im Berliner Olympiastadion, auf dem Alexanderplatz – und dank des Host Town Programs auch bundesweit – auch im Landkreis München.

Quelle: Landratsamt München (Stand 23.05.2023)

Auf dem Foto (v. l. n. r.): Freuen sich auf die "Host-Town-Tage": Sigrid Karl, Behindertenbeauftragte des Landkreises München, Erwin Horak, Präsident von Special Olympics Bayern (SOBY), Simon Deuschl, Athletensprecher SOBY und Landrat Christoph Göbel.

Der Landkreis München lädt ein auf den Tanzboden

Maria Sabbas-Scouras

Volkstanzabend am 26. Mai in Oberschleißheim

Am Freitag, 26. Mai 2023, lädt der Landkreis München im Rahmen eines Volkstanzabends zum zweiten Mal ein auf den Tanzboden. Von Polka bis Landler, von Dreher bis Walzer oder gleich ein Zwiefacher: Ab 19:30 Uhr können Tanzbegeisterte und solche, die es werden wollen, im Bürgerhaus Oberschleißheim bayerische Lebenslust und Tanztradition erleben.

Für die zünftige musikalische Untermalung sorgt der Niederbayerische Musikantenstammtisch. Als Tanzmeister fungiert diesmal Magnus Kaindl.

Bereits ab 18:30 Uhr können sich Tanzwillige im Bürgerhaus Oberschleißheim einfinden. Der Eintritt ist frei.
Um Reservierung per E-Mail an kultur@lram.bayern.de wird gebeten.

Der Volkstanzabend ist ein Baustein im Rahmen der Kulturarbeit des Landkreises München.

Quelle: Landratsamt München (Stand 17.05.2023)

Neuer Treibhausgas-Bericht erschienen

Maria Sabbas-Scouras

Landratsamt veröffentlicht dritten Bericht zur Evaluation der Klimaschutzbemühungen im Landkreis München

Die Klimaschutzbemühungen im Landkreis München zeigen allmählich Erfolge: 7,9 Tonnen betrug der Ausstoß an CO2-Äquivalenten pro Kopf im Landkreis 2020, dem Bezugsjahr des neuen Berichts. Das sind rund 1,8 Tonnen weniger als noch im Jahr 2018. Zwar haben sich hier vermutlich auch die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Beginn der Corona-Pandemie begünstigend ausgewirkt, doch die Zahlen weisen klar in die richtige Richtung. Seit Einführung der Klima- und Energieinitiative 29++ konnten die Pro-Kopf-Emissionen im Landkreis München von 10,4 Tonnen im Jahr 2016 um insgesamt 24 Prozent gesenkt werden. Das Ziel einer Pro-Kopf-Emission von sechs Tonnen je Einwohnerin und Einwohner ist damit einen großen Schritt näher gerückt.

Die größten Einsparungen von 2018 auf 2020 konnten dabei die Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie mit einem Rückgang um 0,8 Tonnen sowie Verkehr (-0,5 Tonnen) verzeichnen.

Gestiegen ist insbesondere der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch. Waren es 2018 noch 15,7 Prozent, so lag dieser 2020 bereits bei 19,7 Prozent. Auch der Anteil erneuerbarer Heizwärme konnte noch einmal gesteigert werden und liegt nun bei 23 Prozent (2018: 20,3 Prozent).

Im Bereich Solarenergie waren im Landkreis München Ende 2020 etwa 97,8 Megawatt Peak an Photovoltaik-Leistung installiert, immerhin 12,4 Megawatt Peak mehr als 2018. 20 von insgesamt 29 Kommunen verfügen bereits über Fernwärmenetze in unterschiedlichem Ausbaugrad.

Einen Zuwachs gibt es auch beim Thema Mobilität im Bereich der alternativen Antriebe zu verzeichnen. Deren Anteil hat sich von 2,1 Prozent im Jahr 2018 auf 5,2 Prozent im aktuellen Berichtsjahr erhöht.

Kennzahlen für den gesamten Landkreis und Einblicke in Klimaschutzprojekte

Neben den bereits erwähnten landkreisweiten Kennzahlen gibt der Treibhausgas-Bericht auch diesmal einen Überblick über die Treibhausgas-Emissionen, den Energieverbrauch und die erneuerbare Energieerzeugung in den 29 kreisangehörigen Kommunen sowie kumuliert für den gesamten Landkreis.

Zahlreiche Projektberichte geben zudem einen Einblick in die vielfältigen Klimaschutzmaßnahmen auf Kreis- wie auch auf Gemeindeebene – von der kürzlich gestarteten Aktion Zukunft+ über gemeindliche Energiesparförderprogramme und Bürgerenergieprojekte bis hin zu privaten Klimaschutzinitiativen. Sie sollen aufzeigen, auf welche unterschiedliche Art und Weise Engagement für die und mit der Bevölkerung den Klimaschutz aktiv vorantreiben kann. Denn letztendlich sind und bleiben Klimaschutz und Treibhausgas-Reduktion gesamtgesellschaftliche Aufgaben.

In den sieben Jahren seit Beginn der Klima- und Energieinitiative 29++ ist bereits vieles geschehen und der Landkreis München ist seinem ersten Ziel – der Reduktion der jährlichen Pro-Kopf-Emissionen auf sechs Tonnen – ein großes Stück nähergekommen. Dennoch müssen alle zusammenarbeiten, um die Bemühungen zur Reduktion fossiler Treibhausgas-Emissionen und zum Ausbau erneuerbarer Energien noch einmal deutlich zu steigern und den Klimaschutz zu beschleunigen.

Denn das Sechs-Tonnen-Ziel kann nur ein Zwischenziel bleiben, wenn der Klimawandel langfristig eingebremst werden soll. Bis spätestens 2045 will Deutschland treibhausgasneutral sein; in Bayern soll dies bereits bis 2040 Realität werden. Das Klimaschutzziel des Landkreises München wird derzeit in einem intensiven Prozess gemeinsam mit den Kommunen überarbeitet und konkretisiert. Die Anpassung des Landkreisziels an die übergeordneten gesetzlichen Vorgaben soll im Mai 2023 auf der ersten landkreisweiten Klimakonferenz vorgestellt werden.

Der Treibhausgasbericht des Landkreises München für das Berichtsjahr 2020 sowie der Einleger mit allen Kennzahlen für Landkreis, Städte und Gemeinden sind auf der Internetseite des Landkreises München unter www.29plusplus.de/entwicklung-der-co2-emissionen-im-landkreis einsehbar. Der Treibhausgasbericht steht in Kürze auch als gedruckte Broschüre zur Verfügung. Interessenten, die gerne ein gedrucktes Exemplar des Treibhausgas-Berichts erhalten möchten, können dies per E-Mail unter 29plusplus@lra-m.bayern.de anfordern.

Seit 2016 arbeiten der Landkreis München und die 29 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen der Klima- und Energieinitiative 29++ gemeinsam daran, die jährlichen Pro-Kopf-Emissionen im Landkreis auf sechs Tonnen zu reduzieren. Zur regelmäßigen Evaluation und Nachjustierung der Maßnahmen wurde die Einführung eines Energiecontrollings beschlossen. Die nächste Aktualisierung des Berichts ist für 2024 geplant, dann mit den Zahlen aus dem Jahr 2022.

Quelle: Landratsamt München (Stand 11.05.2023)

EuropaRad 2023! Am Sonntag, 7. Mai, 15-20 Uhr

Maria Sabbas-Scouras

Alle sind herzlich eingeladen zum EuropaRad 2023!
Sonntag, 7. Mai, 15-20 Uhr, im Werksviertel Mitte, Atelierstraße, Haltestelle Ostbahnhof München. Es erwartet euch ein vielfältiges Programm für und mit Europa. In den Gondeln finden Workshops und Gespräche statt.
Vor dem Riesenrad läuft ein Aktionsprogramm zum Mitmachen, Lernen und Genießen!
Die EuropaTram führt euch in einer Sonderfahrt durch München vom Ostbahnhof zum Marienplatz und zurück.
Ab 18 Uhr steigt die EuropaParty im Restaurant „La Tasca Flamenca“ gegenüber vom Riesenrad.

Schirmherrin: Melanie Huml, MdL, Bayerische Staatsministerin für Europaangelegenheiten und Internationales
Mit Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, Mitgliedern des Europäischen
Parlaments, Vertretern der Europäischen Kommission und vielen pro-europäischen Organisationen
Das EuropaRad ist eine Veranstaltung im Münchner Europa-Mai 2023, dem Aktionsmonat zum Mitreden und Mitmachen für ein
friedliches, starkes Europa. Mehr Informationen unter: www.demokratierad.de | www.europa-mai.de

Ein Jahr Integreat im Landkreis

Maria Sabbas-Scouras

Digitale Informationsplattform für Neuzugewanderte wird stark genutzt

Um Neuzugewanderten im Landkreis München das Ankommen und den Alltag zu erleichtern, hat das Landratsamt München vor einem Jahr eine digitale Orientierungshilfe eingeführt – die Plattform Integreat. Startschuss des Online-Wegweisers war im April 2022 mit dem Betrieb der „Wohnraumbörse“ und den Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Landkreis stellt über Integreat wichtige lokale Informationen, Adressen, Telefonnummern und Kontakte in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch sowie teilweise in Russisch und Ukrainisch zur Verfügung.

Mehrsprachige Informationen jederzeit abrufbar

Im Veranstaltungskalender finden sich beispielsweise Informations- oder Begegnungsangebote. Via mehrsprachiger Push-Nachrichten werden regelmäßig kurzfristige Hinweise verbreitet, wie zuletzt zum bayernweiten Warntag. Das Informationsangebot wird stetig aktualisiert und ausgebaut.

Welchen Anklang die App seit ihrer Einführung findet, zeigt auch die hohe Nutzerzahl. Allein in den vergangenen 12 Monaten verzeichneten die Seiten des Landkreises auf Integreat rund 105.600 Zugriffe. 88.800 Zugriffe erfolgten über das Web, 16.800 Mal wurde die Smartphone-App heruntergeladen. Nicht miteingerechnet sind Nutzungen der App im Offline-Modus.

Besonders beliebt war neben der deutschen Sprache Russisch, Englisch und Ukrainisch. Da die App vor allem bei ukrainischen Flüchtlingen beworben wurde, sind Regelungen für ukrainische Staatsbürger, z. B. bezüglich ukrainischer Führerscheine, besonders häufig mit hilfreich bewertet worden.

„Um es Ankommenden so einfach wie möglich zu machen sich im Landkreis München zurecht zu finden, ist es uns mit Integreat ein großes Anliegen, die wichtigsten Informationen gebündelt und verständlich zur Verfügung zu stellen. Dass die Plattform bereits im ersten Jahr so stark genutzt wird zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind“, freut sich Landrat Christoph Göbel.

Auch die Integrationskoordination, die für die Gestaltung und Pflege von Integreat zuständig ist, freut sich über diese positive Resonanz. Die Arbeitsgruppe Integreat in der Integrationskoordination kann per Mail an integreat@lra-m.bayern.de kontaktiert werden. Abrufbar ist Integreat für den Landkreis München in allen gängigen App-Stores sowie in der Web-Version unter www.integreat.app/lkmuenchen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 26.04.2023)

Seit einem Jahr steht Neuzugewanderten im Landkreis München der digitale und mehrsprachige Wegweiser „Integreat“ sowohl offline als auch online zur Verfügung. (Bild: © Tür an Tür – Digitalfabrik gGmbH).

Verlängerung der U5 zum geplanten TUM-Campus: Absichtserklärung unterschriftsreif

Maria Sabbas-Scouras

Kreisausschuss ermächtigt Landrat zur Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung zur Entwicklung des Luft- und Raumfahrtcampus Taufkirchen/Ottobrunn“

Mit der U-Bahn-Linie U5 komfortabel und direkt aus der Landeshauptstadt zum neuen Luft- und Raumfahrtcampus in Taufkirchen/Ottobrunn pendeln: Das soll nicht länger Wunschvorstellung bleiben. Eine entsprechende Absichtserklärung, die einen verbindlichen Rahmen für die Entwicklung des TUM-Campus als neues Herzstück des Luft- und Raumfahrtstandorts Taufkirchen/Ottobrunn festlegen soll, haben Freistaat, Landkreis und die Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn in den vergangenen Monaten erarbeitet. Nun ist das Dokument unterschriftsreif und soll in den kommenden Wochen für die lang ersehnte Verlängerung der U5 in den Landkreis München hinein die wesentlichen Weichen stellen. Der Kreisausschuss des Landkreises München hat in seiner Sitzung am 24. April 2023 Landrat Christoph Göbel ermächtigt, den vorliegenden Entwurf der Staatsregierung zur „Gemeinsamen Erklärung zur Entwicklung des Luft- und Raumfahrtcampus Taufkirchen/Ottobrunn“ zu unterzeichnen – vorausgesetzt, die Gemeinden Taufkirchen und Ottobrunn erteilen ebenfalls ihre Zustimmung.

Intensiv wurde in den vergangenen Wochen an der Ausgestaltung der Erklärung gearbeitet. Eine zeitnahe Ratifizierung durch alle Beteiligten ist vonnöten, denn nur, wenn im Zuge der Realisierung des zweiten U-Bahn-Betriebshofs in Neuperlach Süd auch die nötigen baulichen Voraussetzungen für eine spätere U-Bahn-Verlängerung geschaffen werden, kann die U5 später einmal in den Landkreis München rollen – und ohne verbindliche Absichtserklärung aller Beteiligten wäre das finanzielle Risiko für den Landkreis zu groß: Rund 23 Mio. Euro muss der Landkreis für die Errichtung des Vorhaltebauwerks für die U5 in die Hand nehmen. Geld, das der Landkreis zum Großteil zurückerhalten könnte; allerdings erst und nur dann, wenn die U5 auch wirklich nach Taufkirchen und Ottobrunn verlängert wird. Dies wiederum wäre nur dann verkehrlich sinnvoll, wenn der TUM-Campus dort auch tatsächlich im vollen geplanten Umfang entsteht.

Ebendiese Punkte sind Kern der nun vorliegenden Absichtserklärung. Die Beteiligten bekennen sich darin zu den Planungen eines Luft- und Raumfahrtcampus im Gemeindegebiet Taufkirchen und Ottobrunn und bekräftigen jeweils die Unterstützung der Ansiedlung der neuen Fakultät sowie die Gesamtentwicklung des neuen Luft- und Raumfahrtcampus Taufkirchen/Ottobrunn. Nach derzeitigen Plänen sollen künftig 55 Professuren mit mindestens 3.000 bis 4.000 Studierenden dort unterkommen. Um dadurch entstehende zusätzliche Verkehre bestmöglich zu steuern und insbesondere den Aufwuchs motorisierten Individualverkehrs zu vermeiden, erklären alle Beteiligten ihre Absicht, den TUM-Campus langfristig autoarm anzulegen und insbesondere über schienengebundenen Verkehr anzubinden. Die Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 von Neuperlach Süd über Ottobrunn in das geplante Entwicklungsgebiet wird hierzu ausdrücklich als angestrebtes Ziel benannt.

„Ich freue mich, dass wir uns nun mit allen Beteiligten auf eine gemeinsame Absichtserklärung einigen konnten. Das ist ein äußerst positives Signal und eine erfreuliche Botschaft für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München und darüber hinaus. Ich hoffe, dass alle Beteiligten nun zeitnah ihre Freigabe zur Unterzeichnung erteilen, damit mit den nötigen Vorarbeiten gestartet werden kann. Denn besonders im südlichen Raum des Landkreises ist eine bessere öffentliche Verkehrserschließung dringend notwendig“, so Landrat Christoph Göbel.

Auch die Chancen für einen möglichen Ausbau der S7 stehen gut. Parallel zu den Vorbereitungen für die U5 könnte der Freistaat Bayern zusammen mit den Stadtwerken München (SWM) und der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) im Rahmen der Errichtung des neuen U-Bahnbetriebshofes in Neuperlach Süd nun auch die Voraussetzungen für den zweigleisigen Ausbau der Strecke in Richtung Aying/Kreuzstraße schaffen. Die Landeshauptstadt München hat hierzu in der vergangenen Woche ihre Bereitschaft signalisiert, im Falle einer Entscheidung des Freistaats zugunsten des Rendezvous-Bahnhofs mittels SWM die Planung von dann erforderlichen Vorhaltebauwerken für U5 und S7 zu übernehmen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 25.04.2023)

Wie wird mein Sportverein inklusiver?

Maria Sabbas-Scouras

Fortbildung zur Barrierefreiheit im Sport

Das Landratsamt München bietet in Kooperation mit dem Bayerischen Turnverein, den Special Olympics Bayern und der Aktion Mensch einen Fortbildungslehrgang für alle Trainer und Sportvereine des Landkreises München an. Ziel ist das Ermöglichen von Sportangeboten für Menschen mit und ohne Behinderung.

Die Veranstaltung findet statt am Samstag, 6. Mai 2023, von 10 bis 15 Uhr, auf dem inklusiven Freizeitgelände INSEL in Oberföhring.

„Als Sportbegeisterte und in Ausübung meiner Position am Landratsamt München ist es mir ein großes Anliegen, Sport inklusiv zu denken und zu leben. Dies bedarf einer höheren Aufmerksamkeit in der Gesellschaft, gepaart mit motivierten Menschen, die Lust auf Sport und Inklusion haben“, so Rena Menz, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Innerhalb der Veranstaltung werden neben Vernetzungsmöglichkeiten, Theorie und Veranschaulichungen für die Praxis geboten.

Interessierte können sich per E-Mail an astrid.hess@tuju.de formlos anmelden.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.04.2023)

Sandbahn lädt zum Spielen ein

Maria Sabbas-Scouras

Sanierung der Mehrzwecksandbahn am Unterföhringer See / Poschinger Weiher

Auch wenn das Aprilwetter derzeit noch nicht zum Baden einlädt: Die Sanierung der Sandbahn am Unterföhringer See / Poschinger Weiher ist abgeschlossen. Pünktlich zur Badesaison 2023 wurde die in die Jahre gekommene Mehrzwecksandbahn neben der Gaststätte am Unterföhringer See / Poschinger Weiher instandgesetzt und kann nun wieder von den Besucherinnen und Besuchern des Erholungsgebietes genutzt werden.

Vorhandene Materialien verwendet

Zur Wiederherstellung und Einfassung der Sandbahn konnten überwiegend vorhandene Materialien verwendet werden. So stammen beispielsweise die Holzeinfassungen von Bäumen aus dem umliegenden Wald, die aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes gefällt werden mussten. Ebenfalls konnte ein Teil des vorhandenen Sands nach der Reinigung wiederverwendet werden.

Die Anlage lädt nun wieder zum Spielen von Beachboccia, Beachbadminton etc. ein. Die Untere Naturschutzbehörde wünscht allen Badegästen viel Spaß beim Spielen und eine unfallfreie Badesaison 2023.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.04.2023)

Michael Piazolo und Albert Füracker: Neue Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik für den Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Kultusministerium und Finanzministerium erteilen Zustimmung für Neugründung – Weitere Stärkung der Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher

München bekommt eine neue staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik. Dazu Kultusminister Michael Piazolo: „Es freut mich, dass es uns einmal mehr gelungen ist, in so kurzer Zeit eine weitere staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik auf den Weg zu bringen. Ich halte es in diesem Bereich für ungemein wichtig, auch gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des kommenden Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung, die notwendigen deutlichen Signale zu setzen. Die Errichtung einer weiteren neuen Fachakademie ist ein solches Signal. Mit diesem wertvollen Bildungsangebot ermöglichen wir es jungen und motivierten Menschen, die Aufstiegsfortbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“/zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ wohnortnah zu ergreifen und so einen wichtigen Beitrag zur Betreuung und Erziehung unseres höchsten Guts – unseren Kindern und Jugendlichen – zu leisten.“

Auch Finanzminister Albert Füracker betont: „Erzieherinnen und Erzieher tragen mit der Sorge für unsere Kinder eine besondere Verantwortung für unsere ganze Gesellschaft. Unsere Verantwortung muss es daher sein, ihnen hierfür die bestmögliche Ausbildung zu bieten! Wir setzen uns aktiv für ein heimatnahes und attraktives Angebot zur Aus- und Fortbildung im Bereich der Sozialpädagogik ein.

Mit der 2021 am Standort Feldkirchen errichteten staatlichen Berufsfachschule für Kinderpflege wurde der Grundstein für eine wohnortnahe Ausbildung gelegt. Mit der neu gegründeten staatlichen Fachakademie für Sozialpädagogik schaffen wir nun eine unmittelbare Aufstiegsmöglichkeit für unsere hochqualifizierten Fachkräfte. Wir bringen Ausbildung, berufliche Fortbildung und Arbeit zu den Menschen vor Ort.

Das ist gelebte Heimatpolitik“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Zustimmung zur Errichtung einer staatlichen Fachakademie für Sozialpädagogik am Standort Feldkirchen im Landkreis München.

Der Freistaat Bayern sieht vor, im kommenden Schuljahr die neue Fachakademie für Sozialpädagogik an der Staatlichen Berufsschule München Land am Standort Feldkirchen einzurichten. An dem Schulzentrum gibt es bereits seit 2021 eine Berufsfachschule für Kinderpflege. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten nun die Möglichkeit, dank der neu errichteten Fachakademie künftig heimatnah die Aufstiegsfortbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ oder zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ anzuschließen. Im Rahmen der Hochschulzugangsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte beinhaltet der Abschluss der Fachakademie außerdem die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Mit der Neugründung schafft der Freistaat eine wichtige Fortbildungsmöglichkeit für die Region. Sowohl Finanzministerium als auch Kultusministerium untermauern mit ihrem Einsatz und ihrer Entscheidung die große Bedeutung sozialpädagogischer Berufe.

Quelle: Landratsamt München (Stand 29.03.2023)

Unbürokratische Hilfe in Notlagen

Maria Sabbas-Scouras

„Nothilfefonds im Landkreis München“ unterstützt Bürger in finanziellen Schwierigkeiten

Der Corona-Nothilfefonds wird zum „Nothilfefonds im Landkreis München“: Das während der Pandemie ins Leben gerufene Hilfsangebot bleibt weiter bestehen und bietet auch zukünftig in wirtschaftliche Not geratenen Bürgerinnen und Bürgern unbürokratische Hilfe. Die Beratung, Prüfung und Auszahlung übernehmen weiterhin die Sozialberatungen der Wohlfahrtsverbände im Landkreis München (AWO, Caritas, Diakonie und Paritätischer Wohlfahrtsverband).

Unabhängig einer pandemischen Lage befinden sich viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München immer wieder in wirtschaftlichen Notlagen und sind dringend auf eine zumindest kurzfristige bzw. einmalige Überbrückung angewiesen. Vor allem die gestiegenen Energiekosten infolge des Kriegs gegen die Ukraine sowie die durch die Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten bringen viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München in vorher nicht dagewesene wirtschaftliche Schwierigkeiten. Um diesen Menschen in besonderen Notlagen helfen zu können, wird der Corona-Nothilfefonds wird als „Nothilfefonds im Landkreis München“ weitergeführt.

„Mit der Umwidmung des ehemaligen Corona-Nothilfefonds in den „Nothilfefonds im Landkreis München“ können wir weiterhin in finanzielle Notlagen geratenen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis unbürokratisch helfen. Mein ganz besonderer Dank gilt dabei den Wohlfahrtsverbänden, die in den vergangenen Jahren in zahlreichen Fällen Landkreisbürger in wirtschaftlichen Notlagen entlasten konnten. Insgesamt wurden bereits weit über 50.000 Euro gespendet. Allen Spenderinnen und Spendern danke ich dafür von ganzem Herzen – ohne Sie wäre diese umfassende Hilfe nicht möglich gewesen!“, so Landrat Christoph Göbel.

Notleidende Bürgerinnen und Bürger können nach eingehender, aber dennoch unbürokratischer Prüfung durch die Sozialberatungen der Wohlfahrtsverbände im Landkreis München (AWO, Caritas, Diakonie und Paritätischer Wohlfahrtsverband) einen – in der Regel einmaligen – Zuschuss für dringende und unaufschiebbare Ausgaben (wie z. B. eine Nachzahlung für Strom oder Heizkosten) erhalten. Voraussetzung ist auch hier – wie schon beim Corona-Nothilfefonds –, dass keine anderen Hilfeformen greifen.

Wohlfahrtsverbände prüfen und verteilen Spenden

Menschen mit Wohnsitz im Landkreis München, die in finanzielle Not geraten sind, können per E-Mail (nothilfe-landkreismuenchen@web.de, Betreff: „Nothilfefonds im Landkreis München“) oder einer ihnen bekannten Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände Unterstützung durch den „Nothilfefonds im Landkreis München“ beantragen. Der zuständige Wohlfahrtsverband nimmt im Anschluss kurzfristig Kontakt zum Antragsteller auf, um jeden Fall individuell zu besprechen.

Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich durch die beteiligten Wohlfahrtsverbände und Träger, die auch die Bedürftigkeit der potenziellen Spendenempfänger prüfen. Die Spenden sind immer zweckgebunden. Empfänger müssen gegebenenfalls in der Lage sein, dies nachzuweisen.

Hilfsbereite Familien oder auch Einzelpersonen, die gerne benachteiligte Mitbürgerinnen und Mitbürger unterstützen möchten, können sicher sein, dass ihre Spende unmittelbar in der Nachbarschaft Nutzen stiftet.

Hintergrund

Ins Leben gerufen wurde der Corona-Nothilfefonds ursprünglich, um Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, die durch die Auswirkungen der Pandemie auch wirtschaftlich stark getroffen wurden. Die finanzielle Unterstützung war primär auf Einmalzahlungen ausgerichtet, die unmittelbar, unbürokratisch und effektiv eingesetzt werden konnten. Beispielsweise wurden Mietschulden übernommen, um die Betroffenen vor einer drohenden Wohnungskündigung zu schützen. Aber auch Anschaffungen von Elektrokleingeräten, Materialien für Homeschooling (etwa IT-Ausstattung oder Schreibtische), medizinische Bedarfe (Zahnersatz, Brillengläser, Hörgeräte) oder Hilfen zum Lebensunterhalt (z. B. Einkauf von Lebensmitteln) konnten durch die Spendengelder unbürokratisch ermöglicht werden.

Der „Nothilfefonds im Landkreis München“ ist eine gemeinsame Aktion des Landkreises München, der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e.V., der Caritas Landkreis München, des Paritätischen Bezirksverband Oberbayern und der Diakonie München und Oberbayern.

Spendenkonto „Nothilfefonds im Landkreis München“

Spendenkonto: Nothilfefonds im Landkreis München

Kontoinhaber: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e.V.

IBAN: DE61 7025 0150 0029 6183 86

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg

Mehr Informationen finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de/nothilfefonds.

Quelle: Landratsamt München (Stand 31.03.2023)