Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Maria Sabbas-Scouras
Nächste Amtsperiode an den Bayerischen Verwaltungsgerichten steht an
Für die kommende Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 am Bayerischen Verwaltungsgericht München stehen Wahlen an: Gesucht werden interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München, die sich für das richterliche Ehrenamt bewerben möchten. Eine Bewerbung ist ab sofort bis zum 26. August 2024 möglich.
Die Judikative, unsere rechtsprechende Gewalt, wird durch Berufsrichterinnen und -richter sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter ausgeübt. Bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung tragen beide Gruppen Verantwortung. Das Ehrenamt zeichnet sich durch ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen aus. Juristische Fachkenntnisse sind keine
Voraussetzung, lediglich das Bewusstsein zur Pflicht zur besonderen Verfassungs-treue.
Auswahlverfahren
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden von einem am Verwal-tungsgericht München gebildeten Wahlausschuss gewählt. Dieser Wahlaus-schuss wählt die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus Vorschlagslisten, die von den kreisfreien Städten und Landkreisen erstellt werden. Nur Personen, die auf der Vorschlagsliste stehen, können gewählt werden. Die Benachrichtigung der ernannten Personen erfolgt direkt durch das Bayerische Verwaltungsgericht München.
Voraussetzungen für das richterliche Ehrenamt
• Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
• Mindestalter von 25 Jahren zu Beginn der Amtsperiode am 1. April 2025
• Wohnsitz im Bezirk des Verwaltungsgerichts München
Vom Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind kraft Gesetz (§ 21 VwGO) ausgeschlossen:
• Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheits-strafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
• Personen, gegen die Klage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Ver-lust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
• Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern können gemäß § 22 VwGO nicht berufen werden:
• Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgeben-den Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
• Richter,
• Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ist, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
• Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit sowie
• Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Bewerbung und weitere Informationen
Eine Bewerbung für das richterliche Ehrenamt am Bayerischen Verwaltungsgericht für die Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 ist bis Montag, 26. August 2024, beim Fachbereich Kommunale Angelegenheiten und Wahlen des Landratsamts München möglich.
Interessierte werden gebeten, den ausgefüllten Bewerbungsbogen per E-Mail an wahlen@lra-m.bayern.de zu schicken. Der Bewerbungsbogen ist abrufbar unter www.landkreis-muenchen.de.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail an wah-len@lra-m.bayern.de oder telefonisch unter 089 / 6221-2325 zur Verfügung.
Umfangreiche Informationen zum richterlichen Ehrenamt beim Verwaltungsge-richt gibt es unter: www.vgh.bayern.de/mam/service/richterliches_ehrenamt_bro-schuere_bfrei3.pdf.
Quelle: Landratsamt München (Stand 18.07.2024)