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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Ja zum Brauchtum – Nein zu Straftaten | Freinacht 2024

Maria Sabbas-Scouras

Die bevorstehende Nacht vom 30. April auf den 1. Mai markiert wieder die traditionelle „Freinacht“, doch die Polizei warnt vor dem Missbrauch von Brauchtum für Straftaten.

Die Freinacht ist bekannt für Streiche, die jedoch oft über das akzeptable Maß hinausgehen. In der Vergangenheit wurden Pflanzenkübel, Gartenmöbel und Gartentürchen weggeräumt, um sich vor Streichen zu schützen. Heutzutage reicht das oft nicht aus, da Kinder und Jugendliche – manchmal sogar mit ihren Eltern – durch Wohngebiete streifen und Gegenstände mit Toilettenpapier oder Rasierschaum verschmutzen.

Besonders besorgniserregend sind jedoch Jugendliche, die oft unter Alkoholeinfluss die Nacht nutzen, um Straftaten zu begehen.

In den letzten Jahren hat das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West eine Vielzahl von Straftaten während und nach der Freinacht registriert. Vor allem Sachbeschädigung und Diebstähle, oft auch durch Brandstiftung.

Gefährliche Aktionen wie das Ausheben von Kanaldeckeln oder das Spannen von Seilen über Straßen sind keine Scherze, sondern bewusste und rücksichtslose Gefährdungen für Unbeteiligte!

Auch in diesem Jahr wird die Polizei gegen solche Verstöße konsequent vorgehen.

Die Polizei möchte jedoch das Brauchtum nicht unterbinden, sondern appelliert an Eltern, ihre Kinder darüber aufzuklären, dass scheinbar harmlose Streiche schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben können.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, unangemessene „Maischerze“, die Straftaten darstellen, der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder dem Notruf unter der Nummer 110 zu melden.

Foto: Pixabay