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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim muss nicht mehr abgekocht werden

Maria Sabbas-Scouras

Neueste Untersuchungsergebnisse zeigen keine Auffälligkeiten mehr

Das seit dem 8. November 2024 bestehende Abkochgebot für das Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim wird durch das Gesundheitsamt mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Ergebnisse der seit letztem Donnerstag durchgeführten Untersuchungen des Trinkwassers in Ober- und Unterschleißheim haben keinerlei mikrobiologischen Auffälligkeiten mehr ergeben. Das Abkochgebot war infolge von Auffälligkeiten in der Wassergewinnung sowie im Versorgungsnetz des Zweckverbands zur Wasserförderung Ober- und Unterschleißheim erlassen worden.

Bereits in der vergangenen Woche war festzustellen, dass die Außerbetriebnahme eines mikrobiologisch verunreinigten Brunnens sowie die umfangreichen Spülmaßnahmen im Trinkwasser-Versorgungssystem der Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim Wirkung zeigen. Seit Montagvormittag, 18. November 2024, liegen nun die vollständigen Befunde der am Donnerstag, Freitag und Samstag vergangener Woche durchgeführten Untersuchungen des Trinkwassers vor. Die mikrobiologischen Untersuchungen ergaben unauffällige Ergebnisse für die Ausgangsleitungen sowie das Leitungssystem Ober- und Unterschleißheim und belegen damit die wieder einwandfreie Trinkwasserqualität.

Wasser auch ohne vorheriges Abkochen wieder bedenkenlos genießbar

Das Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim kann wieder bedenkenlos und ohne weitere Vorkehrungen verwendet und konsumiert werden.

Weitere Kontroll-Untersuchungen

In den kommenden Wochen wird das Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim vorsorglich engmaschig untersucht.

Ursachenforschung dauert an

Die Ursachenforschung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Zur Beurteilung des betroffenen Brunnens wurde ein hydrogeologisches Fachbüro beauftragt. Die Begutachtungen und die Ergebnisse müssen abgewartet werden. Sobald es verlässliche Erkenntnisse gibt, werden diese veröffentlicht.

Quelle: Landratsamt München (Stand 18.11.2024)

Foto: Pixabay