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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Dritte Ganztagskonferenz: Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Maria Sabbas-Scouras

Vorbereitungen auf den Rechtsanspruch ab 2026

Ab 2026 wird der gesetzliche Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder (GaFöG) schrittweise in Deutschland eingeführt. Im Vorfeld dieser Änderung fand Anfang Oktober im Festsaal des Landratsamts München die dritte Ganztagskonferenz unter dem Motto „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen“ statt. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Jugendarbeit des Kreisjugendrings München-Land organisiert.

Ziel der Veranstaltung war es, aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruchs zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um eine bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung im Landkreis München sicherzustellen.

Über 80 Teilnehmende im Austausch

Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Sozialreferentinnen und -referenten sowie Schulleitungen aus dem Landkreis München und Vertreterinnen und Vertreter der freien Wohlfahrtspflege, nahmen an der Veranstaltung teil. Nach der Begrüßung stellte die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn ihr innovatives Modell zur Ganztagsbildung ausführlich vor. Zusätzlich boten Informations- und Impulsstationen den Anwesenden die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und sich auszutauschen.

Modellversuch der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Sozialräumliche Ganztagsbildung (SoGa)

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn präsentierte im Rahmen der Tagung das Modell des „Bildungscampus“, das bestehende Einrichtungen, Vereine und Anbieter – wie etwa die Volkshochschule – mit den beiden örtlichen Grundschulen vernetzt. Die bisherigen Einrichtungen wurden zu sogenannten „Stammhäusern“ weiterentwickelt, die themenspezifische Förderung in Bereichen wie Sport, Sprache, Musik oder Umwelt anbieten. Ergänzt wurde das Angebot durch einen offenen Kindertreff ohne Anmeldepflicht.

Der Bildungscampus ermöglicht es den Kindern, ihre Nachmittage nach eigenen Interessen zu gestalten, sei es in Sport, Musik, Natur oder kreativen Aktivitäten. Dabei soll auch die Mitbestimmung der Kinder im Sinne ihrer Kinderrechte gefördert werden. Für die Familien bietet das Modell mehr Flexibilität bei den Betreuungszeiten, um den Alltag besser mit den Bedürfnissen der Eltern zu vereinbaren. In der Testphase des Modells zeigte sich die Notwendigkeit einer Koordinierungsstelle, um die Angebote zu steuern und die Kinder optimal zu verteilen.

Wege zur Umsetzung einer hochwertigen Ganztagsbildung

Die Veranstaltung ermöglichte den Teilnehmenden darüber hinaus, sich an verschiedenen Stationen zu wichtigen Aspekten der Ganztagsbildung auszutauschen. Ein zentrales Thema war die Förderung der eigenständigen Mobilität der Kinder in ihrer Gemeinde, was im Rahmen des Bildungscampus eine wichtige Rolle spielt. Weitere Diskussionen drehten sich um die Organisation und Koordination der Ganztagsangebote, die Neugestaltung von Horten und die Umsetzung von Inklusion im Ganztagsbereich. Gemeinsam wurden kreative Lösungsansätze entwickelt, um den anstehenden Herausforderungen zu begegnen.

Hintergrund zur Kinderbetreuung im Landkreis München

Aktuell werden bereits 80 Prozent der Kinder im Landkreis München nachmittags in einer Betreuungseinrichtung versorgt. „Die Organisation variiert jedoch stark zwischen den Gemeinden und Städten, weshalb eine konkrete Bedarfsplanung vor Ort erforderlich ist, um den Ausbau bis 2026 sinnvoll zu gestalten“, betont Sarah Stadler, stellvertretende Leiterin des Referates für Kinder, Jugend und Familie. „Innovative Lösungen wie das Modell in Höhenkirchen-Siegertsbrunn sind notwendig, da auch der Fachkräftemangel uns in diesem Bereich beschäftigt“, so Sarah Stadler weiter.

Elisabeth Moroder-Özcan und Lena Schuster, die kommunalen Jugendpflegerinnen des Landkreises München, ergänzten, dass neben dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze die Bedürfnisse der Kinder nicht aus den Augen verloren werden dürfen. Der bevorstehende Rechtsanspruch ist ein geeigneter Anlass, um gemeinsam ein nachhaltiges Bildungskonzept zu entwickeln und umzusetzen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 18.10.2024)