Schneller zur ausländischen Fachkraft
Maria Sabbas-Scouras
Ausländerbehörde und Wirtschaftsförderung unterstützen Unternehmer gemeinsam bei der Fachkräftesicherung
Der demografische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel stellen viele Unternehmen auch in der Region München vor enorme Herausforderungen. Eine große Chance, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, liegt in der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte. Doch das ist oft einfacher gesagt als getan. Meist gehen der Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers komplexe Prozesse zur Erteilung einer Aufenthalts- sowie der notwendigen Arbeitserlaubnis voraus, an denen zahlreiche verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt sind. Im Landratsamt München haben sich daher Ausländerbehörde und Wirtschaftsförderung zusammengetan, um Unternehmen aus dem Landkreis München bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen.
Künftig greifen die beiden Bereiche gemeinsam Unternehmerinnen und Unternehmern bei der Abwicklung des aufenthaltsrechtlichen Prozesses sowie bei der Einholung der Arbeitserlaubnis für ausländische Fachkräfte unter die Arme und sorgen dabei vor allem für einen transparenten, schnellen und verständlichen Prozess.
Quick-Check für den Aufenthalt ausländischer Fachkräfte
Dazu hat das Landratsamt einen kurzen Quick-Check entwickelt, der unter www.fachkraefte-lkm.de zu finden ist. In nur sechs kurzen Fragen erfahren Betriebe so, ob und wie das Landratsamt München sie bei ihrem Anliegen unterstützen kann, welche weiteren Institutionen und Ansprechpartner mit einbezogen werden müssen und welche Unterlagen einzureichen sind und ggf. bereits vorab vorbereitet werden können. Die jeweils benötigten Formulare werden direkt im Quick-Check zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen, ausgefüllt und unterzeichnet werden. Nach Absenden des Fragebogens erhalten die Unternehmerinnen und Unternehmer die benötigten Informationen für die weiteren Schritte.
Hat ein Unternehmen die benötigten Unterlagen an das Landratsamt gesendet, erfolgt direkt eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss werden die Unterlagen durch die Wirtschaftsförderung auf Vollständigkeit geprüft und ggf. fehlende Formulare oder Nachweise nachgefordert. Durch die Vorprüfung der Unterlagen wird sichergestellt, dass der Antrag auf einen Aufenthaltstitel vollständig an die Ausländerbehörde weitergeleitet wird, die dann schnell den notwendigen Bescheid erstellen kann. Der Prozess zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und damit der Weg zur Einstellung einer ausländischen Fachkraft soll so künftig deutlich beschleunigt werden.
Gleichzeitig erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer über das Landratsamt wichtige Hinweise und Informationen, wie sie parallel die Anerkennung ausländischer Berufs- oder Hochschulabschlüsse über die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) bzw. die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) sowie die Erteilung der Arbeitserlaubnis über die Bundesagentur für Arbeit anstoßen können. Eine Abklärung, ob ein ausländischer Berufsabschluss oder eine Berufsausbildung in Deutschland anerkannt werden kann, wird dringend empfohlen, bevor der Prozess zur Erteilung eine Aufenthaltserlaubnis angestoßen wird. Alle Informationen hierzu stehen ebenfalls unter www.fachkraefte-lkm.de zur Verfügung.
Online-Informationsveranstaltung am 8. Oktober 2024
Am Dienstag, den 8. Oktober 2024, von 9:00 bis 10:30 Uhr stellen Ausländerbehörde und Kreis-Wirtschaftsförderung die neue „fast lane“ für Unternehmen in einer Online-Informationsveranstaltung vor. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Vertreterinnen und Vertreter von Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Verbänden und der kommunalen Wirtschaftsförderungen sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Zur Anmeldung genügt eine E-Mail an Ausländerbehörde und Wirtschaftsförderung unterstützen Unternehmer gemeinsam bei der Fachkräftesicherung
Der demografische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel stellen viele Unternehmen auch in der Region München vor enorme Herausforderungen. Eine große Chance, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, liegt in der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte. Doch das ist oft einfacher gesagt als getan. Meist gehen der Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers komplexe Prozesse zur Erteilung einer Aufenthalts- sowie der notwendigen Arbeitserlaubnis voraus, an denen zahlreiche verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt sind. Im Landratsamt München haben sich daher Ausländerbehörde und Wirtschaftsförderung zusammengetan, um Unternehmen aus dem Landkreis München bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen.
Künftig greifen die beiden Bereiche gemeinsam Unternehmerinnen und Unternehmern bei der Abwicklung des aufenthaltsrechtlichen Prozesses sowie bei der Einholung der Arbeitserlaubnis für ausländische Fachkräfte unter die Arme und sorgen dabei vor allem für einen transparenten, schnellen und verständlichen Prozess.
Quick-Check für den Aufenthalt ausländischer Fachkräfte
Dazu hat das Landratsamt einen kurzen Quick-Check entwickelt, der unter www.fachkraefte-lkm.de zu finden ist. In nur sechs kurzen Fragen erfahren Betriebe so, ob und wie das Landratsamt München sie bei ihrem Anliegen unterstützen kann, welche weiteren Institutionen und Ansprechpartner mit einbezogen werden müssen und welche Unterlagen einzureichen sind und ggf. bereits vorab vorbereitet werden können. Die jeweils benötigten Formulare werden direkt im Quick-Check zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen, ausgefüllt und unterzeichnet werden. Nach Absenden des Fragebogens erhalten die Unternehmerinnen und Unternehmer die benötigten Informationen für die weiteren Schritte.
Hat ein Unternehmen die benötigten Unterlagen an das Landratsamt gesendet, erfolgt direkt eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss werden die Unterlagen durch die Wirtschaftsförderung auf Vollständigkeit geprüft und ggf. fehlende Formulare oder Nachweise nachgefordert. Durch die Vorprüfung der Unterlagen wird sichergestellt, dass der Antrag auf einen Aufenthaltstitel vollständig an die Ausländerbehörde weitergeleitet wird, die dann schnell den notwendigen Bescheid erstellen kann. Der Prozess zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und damit der Weg zur Einstellung einer ausländischen Fachkraft soll so künftig deutlich beschleunigt werden.
Gleichzeitig erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer über das Landratsamt wichtige Hinweise und Informationen, wie sie parallel die Anerkennung ausländischer Berufs- oder Hochschulabschlüsse über die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) bzw. die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) sowie die Erteilung der Arbeitserlaubnis über die Bundesagentur für Arbeit anstoßen können. Eine Abklärung, ob ein ausländischer Berufsabschluss oder eine Berufsausbildung in Deutschland anerkannt werden kann, wird dringend empfohlen, bevor der Prozess zur Erteilung eine Aufenthaltserlaubnis angestoßen wird. Alle Informationen hierzu stehen ebenfalls unter www.fachkraefte-lkm.de zur Verfügung.
Online-Informationsveranstaltung am 8. Oktober 2024
Am Dienstag, den 8. Oktober 2024, von 9:00 bis 10:30 Uhr stellen Ausländerbehörde und Kreis-Wirtschaftsförderung die neue „fast lane“ für Unternehmen in einer Online-Informationsveranstaltung vor. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Vertreterinnen und Vertreter von Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Verbänden und der kommunalen Wirtschaftsförderungen sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Zur Anmeldung genügt eine E-Mail an fachkraefte-lkm@lra-m.bayern.de. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten dann zwei Tage vor der Veranstaltung den Teilnahme-Link per E-Mail zugesendet.
„Die neue ‚fast lane‘ ist ein wichtiger Baustein, um die Fachkräftesicherung voranzutreiben. Der demografische Wandel und der damit verbundene Fachkräftemangel sind Herausforderungen, denen wir nur mit innovativen und praxisnahen Lösungen begegnen können. Die Zusammenarbeit zwischen unserer Ausländerbehörde und der Wirtschaftsförderung zeigt, wie wir durch gemeinsames Handeln den Unternehmen in unserer Region konkrete Unterstützung bieten können. Die gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft. Mein besonderer Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dieses Projekt mit großem Einsatz auf den Weg gebracht haben. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass der Prozess für die Unternehmen transparenter, schneller und effizienter wird – und das ist genau das, was wir in diesen Zeiten brauchen“, so Landrat Christoph Göbel.. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten dann zwei Tage vor der Veranstaltung den Teilnahme-Link per E-Mail zugesendet.
„Die neue ‚fast lane‘ ist ein wichtiger Baustein, um die Fachkräftesicherung voranzutreiben. Der demografische Wandel und der damit verbundene Fachkräftemangel sind Herausforderungen, denen wir nur mit innovativen und praxisnahen Lösungen begegnen können. Die Zusammenarbeit zwischen unserer Ausländerbehörde und der Wirtschaftsförderung zeigt, wie wir durch gemeinsames Handeln den Unternehmen in unserer Region konkrete Unterstützung bieten können. Die gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft. Mein besonderer Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dieses Projekt mit großem Einsatz auf den Weg gebracht haben. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass der Prozess für die Unternehmen transparenter, schneller und effizienter wird – und das ist genau das, was wir in diesen Zeiten brauchen“, so Landrat Christoph Göbel.
Quelle: Landratsamt München (Stand 23.09.2024)